Verfahrensablauf
- Sie reichen den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen in der erforderlichen Form beim einheitlichen Ansprechpartner ein.
- Der einheitliche Ansprechpartner leitet Ihren Antrag an die fachlich zuständige Stelle weiter.
- Die zuständige Stelle prüft, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
- Die zuständige Stelle vergleicht Ihre Berufsqualifikation aus dem Ausland mit der deutschen Berufsqualifikation.
- Liegt eine Gleichwertigkeit vor, reichen Sie die Nachweise über Ihre gesundheitliche, sprachliche und persönliche Eignung ein. Beachten Sie hierzu das verlinkte Merkblatt.
- Liegt keine Gleichwertigkeit vor, absolvieren Sie eine Anpassungsmaßnahme in Form einer Eignungsprüfung oder eines Anpassungslehrgangs. Die zuständige Stelle informiert Sie hierzu genauer.
Dauer
Sie erhalten innerhalb eines Monats nach Ihrer Antragstellung eine Eingangsbestätigung. Nach Vorlage aller erforderlichen Nachweise dauert die Bearbeitung circa 3 Monate.
Gebühren
Für die Anerkennung der Gebietsbezeichnung: 150,00 EUR
Für die Anerkennung der Bereichsbezeichnung: 25,00 EUR - 50,00 EUR
Beachten Sie, dass weitere Gebühren für Ausdrucke, die Feststellung der Gleichwertigkeit, die Erteilung einer Berufserlaubnis, die Fachsprachenprüfung, Gutachten oder Kenntnisprüfungen entstehen können.
Zahlungsarten
Hinweise zur Zahlungsart
Überweisung nach Zugang des jeweiligen Gebührenbescheides