Apothekerkammer Hamburg

Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung Fachapothekerin oder Fachapotheker Allgemeine Information

Zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses als Fachapothekerin beziehungsweise Fachapotheker können Sie sich an einen einheitlichen Ansprechpartner wenden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie Ihre Weiterbildung zur Fachapothekerin oder Fachapotheker im Ausland absolviert haben haben, müssen Sie diese Berufsqualifikation in Deutschland anerkennen lassen, um in dem Berufsfeld tätig zu sein.



Der einheitliche Ansprechpartner ist eine zentrale Stelle, die Sie hierzu informiert, Ihren Antrag entgegennimmt und an die zuständige Fachstelle weiterleitet.

 

Informationen

Voraussetzungen

Für die Kontaktaufnahme mit dem Einheitlichen Ansprechpartner bestehen keine Voraussetzungen.



Für die Anerkennung Ihrer Weiterbildung bestehen folgende Voraussetzungen:

  • Sie wollen in Deutschland als Fachapothekerin oder Fachapotheker arbeiten.
  • Sie haben eine Approbation als Apothekerin beziehungsweise
  • Apotheker oder sowie eine Weiterbildungsqualifikation.
  • Die Berufsqualifikation aus dem Ausland ist gleichwertig. Dies ist der Fall, wenn es keine wesentlichen Unterschiede zwischen Ihrer Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation gibt.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag
  • Identitätsnachweis (beispielsweise Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis)
  • Kurzer, lückenloser Lebenslauf mit Datum und Unterschrift sowie einer Aufstellung über den beruflichen Werdegang
  • Approbation oder Berufserlaubnis
  • Nachweise über die Weiterbildung und Berufspraxis (Weiterbildungsurkunden, Zeugnisse, Seminarbescheinigungen, Projektarbeiten, praktische Aufgaben)
  • gegebenenfalls zusätzlich: Konformitätsbescheinigungen oder Tätigkeitsnachweise über die letzten 5 Jahre und/ oder zusätzliche Nachweise zur Prüfung der Gleichwertigkeit

Legen Sie ausländischen Bescheinigungen zusammen mit beglaubigten Übersetzungen von einer staatlich vereidigten Übersetzerin oder einem staatlich vereidigten Übersetzer vor. Für Ausbildungen außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz müssen die amtlichen Urkunden zusätzlich durch eine Apostille oder Legalisation bestätigt werden.

Zu Beachten

Für die Anerkennung Ihrer ausländischen Weiterbildung können Sie sich sowohl an den Einheitlichen Ansprechpartner wenden, als auch direkt an die fachlich zuständige Stelle. Weitere Informationen finden Sie unter "Links".

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen in der erforderlichen Form beim einheitlichen Ansprechpartner ein.
  • Der einheitliche Ansprechpartner leitet Ihren Antrag an die fachlich zuständige Stelle weiter.
  • Die zuständige Stelle prüft, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
  • Die zuständige Stelle vergleicht Ihre Berufsqualifikation aus dem Ausland mit der deutschen Berufsqualifikation.
  • Liegt eine Gleichwertigkeit vor, reichen Sie die Nachweise über Ihre gesundheitliche, sprachliche und persönliche Eignung ein. Beachten Sie hierzu das verlinkte Merkblatt.
  • Liegt keine Gleichwertigkeit vor, absolvieren Sie eine Anpassungsmaßnahme in Form einer Eignungsprüfung oder eines Anpassungslehrgangs. Die zuständige Stelle informiert Sie hierzu genauer.

Dauer

Sie erhalten innerhalb eines Monats nach Ihrer Antragstellung eine Eingangsbestätigung. Nach Vorlage aller erforderlichen Nachweise dauert die Bearbeitung circa 3 Monate.

Gebühren

Für die Anerkennung der Gebietsbezeichnung: 150,00 EUR

Für die Anerkennung der Bereichsbezeichnung: 25,00 EUR - 50,00 EUR



Beachten Sie, dass weitere Gebühren für Ausdrucke, die Feststellung der Gleichwertigkeit, die Erteilung einer Berufserlaubnis, die Fachsprachenprüfung, Gutachten oder Kenntnisprüfungen entstehen können.

Zahlungsarten

  • Rechnung

Hinweise zur Zahlungsart

Überweisung nach Zugang des jeweiligen Gebührenbescheides

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

Weiterbildungsordnung der Apothekerkammer Hamburg

https://apothekerkammer-hamburg.de/fileadmin/user_upload/Kammer/Rechtsgrundlagen/2022_04_19_Leseversion_Sechste_%C3%84nderung_Weiterbildungsordnung_.pdf

Hamburgisches Kammergesetz für die Heilberufe (HmbKGH)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HKGHAV12P1

Adresse und Kontakt

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Suchwörter: Fachapothekerin / Fachapotheker

Letzte Aktualisierung: 10.09.2026