Zahnärztekammer Hamburg

Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung Fachzahnärztin oder Fachzahnarzt für Kieferorthopädie oder Oralchierurgie Allgemeine Information

Zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses als Fachzahnärztin beziehungsweise Fachzahnarzt für Kieferorthopädie oder Oralchirurgie können Sie sich an einen einheitlichen Ansprechpartner wenden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie Ihre Weiterbildung zur Fachzahnärztin beziehungsweise Fachzahnarzt für Kieferorthopädie oder Oralchirurgie im Ausland absolviert haben haben, müssen Sie diese Berufsqualifikation in Deutschland anerkennen lassen, um in diesem Berufsfeld tätig zu sein.



Der einheitliche Ansprechpartner ist eine zentrale Stelle, die Sie hierzu informiert, Ihren Antrag entgegennimmt und an die zuständige Fachstelle weiterleitet.

 

Informationen

Voraussetzungen

Für die Kontaktaufnahme mit dem Einheitlichen Ansprechpartner bestehen keine Voraussetzungen.



Für die Anerkennung Ihrer Weiterbildung bestehen folgende Voraussetzungen:

  • Sie wollen in Deutschland als Fachzahnarzt für Kieferorthopädie und/oder Oralchirurgie arbeiten.
  • Sie haben eine Approbation als Zahnärztin beziehungsweise
  • Zahnarzt sowie eine abgeschlossene fachärztliche Weiterbildungsqualifikation.
  • Die Berufsqualifikation aus dem Ausland ist gleichwertig. Dies ist der Fall, wenn es keine wesentlichen Unterschiede zwischen Ihrer Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation gibt.

Benötigte Unterlagen

  • Identitätsnachweis (beispielsweise Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis)
  • amtlich beglaubigte Nachweise über die Weiterbildung und Berufspraxis (Weiterbildungsurkunden, Zeugnisse, Seminarbescheinigungen, Projektarbeiten, praktische Aufgaben)
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Erklärung, dass Sie in keinem anderen Bundesland einen Antrag auf Anerkennung gestellt haben

Zu Beachten

Für die Anerkennung Ihrer Weiterbildung können Sie sich sowohl an den Einheitlichen Ansprechpartner wenden als auch direkt an die fachlich zuständige Stelle.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen in der erforderlichen Form beim einheitlichen Ansprechpartner ein.
  • Der einheitliche Ansprechpartner leitet Ihren Antrag an die fachlich zuständige Stelle weiter.
  • Die zuständige Stelle prüft, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
  • Die zuständige Stelle vergleicht Ihre Berufsqualifikation aus dem Ausland mit der deutschen Berufsqualifikation.
  • Liegt eine Gleichwertigkeit vor, reichen Sie die Nachweise über Ihre gesundheitliche, sprachliche und persönliche Eignung ein.
  • Liegt keine Gleichwertigkeit vor, absolvieren Sie eine Anpassungsmaßnahme in Form einer Eignungsprüfung oder eines Anpassungslehrgangs. Die zuständige Stelle informiert Sie hierzu genauer.

Dauer

Die Dauer des Verfahrens ist abhängig vom Einzelfall.

Gebühren

Für die Prüfung der zahnärztlichen Weiterbildung: 450,00 EUR

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG)

https://www.gesetze-im-internet.de/zhg/BJNR002210952.html

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Suchwörter: Kieferorthopäde Oralchirurg

Letzte Aktualisierung: 03.09.2026