Beschreibung der Leistung
Wenn Sie Ihre Weiterbildung zur Fachzahnärztin beziehungsweise Fachzahnarzt für Kieferorthopädie oder Oralchirurgie im Ausland absolviert haben haben, müssen Sie diese Berufsqualifikation in Deutschland anerkennen lassen, um in diesem Berufsfeld tätig zu sein.
Der einheitliche Ansprechpartner ist eine zentrale Stelle, die Sie hierzu informiert, Ihren Antrag entgegennimmt und an die zuständige Fachstelle weiterleitet.