Hamburg.deHamburg ServiceEinheitlicher Ansprechpartner...

Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung, Gesundheitsfachberufe

  •  
Sie möchten in Deutschland in einem Gesundheitsfachberuf arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Sie können Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.
  •  

Beschreibung der Leistung

Um in Deutschland in einem Gesundheitsfachberuf arbeiten zu dürfen, benötigen Sie eine Berufserlaubnis. Hierfür wird die Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Ausbildung mit der deutschen Ausbildung geprüft. Liegt eine Gleichwertigkeit vor, können Sie eine Berufserlaubnis bekommen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Liegt eine Gleichwertigkeit nicht vor, müssen Sie zunächst eine Anpassungsmaßnahme (Eignungsprüfung/Anpassungslehrgang) absolvieren, bevor Sie eine Berufserlaubnis erhalten können.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Antrag + Fragebogen (Original)
  • Diplom/Zeugnis (Original oder beglaubigte Kopie + Übersetzung)
  • Ggf. Konformitätsbescheinigung (Original oder beglaubigte Kopie)
  • Lebenslauf (mit Angaben von/bis, mit Original-Unterschrift)
  • Meldebestätigung oder Stellennachweis oder Absichtserklärung, dass der Beruf zukünftig im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg ausgeübt werden soll
  • Pass/Ausweis (Kopie)
  • Ggfls. Heiratsurkunde
  • Arbeitsnachweise (falls vorhanden)
  • Stundennachweis/ Nachweis über theoretische und praktische Ausbildung
  • Ggf. Vollmacht (Original)
  • Ggf. Kostenübernahmebestätigung (Original)

Für die Erteilung der Urkunde nach Abschluss des Anerkennungsverfahrens sind außerdem erforderlich:

  • Ärztliches Attest
  • Führungszeugnis
  • Nachweis deutscher Sprachkenntnisse B2 (Original oder beglaubigte Kopie)

Benötigte Unterlagen

(siehe Voraussetzungen)

Fristen

Keine Fristen für Antragsteller; Im Falle des Nichtbestehens einer Eignungs- oder Kenntnisprüfung muss diese innerhalb eines Jahres wiederholt werden

Verfahrensablauf

Antragstellung 
Sie stellen Ihre Unterlagen anhand des Merkblattes zusammen, das Sie auf unserer Homepage finden können bzw. das Sie von uns übersandt bekommen haben. Die Unterlagen reichen Sie uns zusammen mit dem Antrag in der erforderlichen Form ein.

Prüfung der Gleichwertigkeit 
Die zuständige Stelle prüft dann, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Eine wichtige Voraussetzung ist die Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle vergleicht Ihre Berufsqualifikation aus dem Ausland mit der deutschen Berufsqualifikation als Ergotherapeutin oder Ergotherapeut. Die Berufsqualifikation ist gleichwertig, wenn es keine wesentlichen Unterschiede zwischen Ihrer ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation gibt.

Mögliche Ergebnisse der Prüfung 
Liegt eine Gleichwertigkeit vor, reichen Sie die Nachweise über Ihre gesundheitliche, sprachliche und persönliche Eignung (Merkblatt) ein.

Liegt keine Gleichwertigkeit vor, absolvieren Sie eine Anpassungsmaßnahme in Form einer Eignungsprüfung oder eines Anpassungslehrgangs. Sie bekommen hierzu weitere Informationen von uns. 

Dauer

Nach Vorlage aller erforderlichen Nachweise maximal 3 - 4 Monate

Gebühren

Es fallen Gebühren für das Anerkennungsverfahren je nach Aufwand bis zu 600 Euro an, zusätzlich ggf. Kosten für Eignungs- bzw. Kenntnisprüfungen, Anpassungslehrgänge oder Sachverständigengutachten.

Rechtsbehelf



Gegen einen ablehnenden Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Dienststelle erhoben werden.

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Notfallsanitäter / Notfallsanitäterin Ergotherapeut / Ergotherapeutin Physiotherapeut / Physiotherapeutin Orthoptist / Orthoptistin Masseur und medizinischer Bademeister / Masseurin und medizinische Bademeisterin Medizinisch-technischer Laborassistent / Medizinisch-technische Laborassistentin Medizinisch-technischer Radiologie-Assistent / Medizinisch-technische Radiologie-Assistentin Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik / Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik Diätassistent / Diätassistentin Pharmazeutisch-technische Assistentin / Pharmazeutisch-technische Assistentin Anästhesietechnischer Assistent / Anästhesietechnische Assistentin Hebamme / Entbindungspfleger (HebG alte Fassung) Logopäde / Logopädin Operationstechnischer Assistent / Operationstechnische Assistentin Pflegefachfrau / Pflegefachmann Podologin / Podologe Altenpfleger / Altenpflegerin (PflBG) Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger / Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin (PflBG) Hebamme (HebG neue Fassung - EU) Veterinärmedizinisch-technischer Assistent / Veterinärmedizinisch-technische Assistentin

Letzte Aktualisierung: 14.09.2024