Voraussetzungen
Für die Kontaktaufnahme mit dem Einheitlichen Ansprechpartner bestehen keine Voraussetzungen.
Für die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation bestehen folgende Voraussetzungen:
- Sie wollen in Deutschland in einem Gesundheitsfachberuf arbeiten.
- Sie haben eine vergleichbare Berufsqualifikation aus dem Ausland.
- Ihre Berufsqualifikation ist gleichwertig.
- Die Berufsqualifikation ist gleichwertig, wenn es keine wesentlichen Unterschiede zwischen Ihrer Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation gibt.
Benötigte Unterlagen
- Antrag und Fragebogen im Original
- Diplom oder Zeugnis im Original oder in beglaubigter Kopie, jeweils mit Übersetzung
- Lebenslauf mit Zeitangaben sowie Unterschrift im Original
- Nachweis, dass der Beruf zukünftig im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg ausgeübt werden soll (zum Beispiel durch Meldebestätigung, Stellennachweis oder Absichtserklärung)
- Pass oder Ausweis in Kopie
- Stundennachweis/ Nachweis über theoretische und praktische Ausbildung
Gegebenenfalls zusätzlich:
- Vertretungsvollmacht im Original
- Kostenübernahmebestätigung im Original
- Konformitätsbescheinigung im Original oder in beglaubigter Kopie
- Heiratsurkunde
- Arbeitsnachweise
Für die Erteilung der Urkunde nach Abschluss des Anerkennungsverfahrens sind außerdem erforderlich:
- Ärztliches Attest
- Führungszeugnis
- Nachweis deutscher Sprachkenntnisse B2 im Original oder in beglaubigter Kopie
Zu Beachten
Sie können sich für die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation entweder an den Einheitlichen Ansprechpartner wenden, oder direkt an die fachlich zuständige Stelle. Weitere Informationen finden Sie unter "Links".
Fristen
Keine