Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung Gesundheitsfachberufe Allgemeine Information

Zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses in einem Gesundheitsfachberuf können Sie sich an einen einheitlichen Ansprechpartner wenden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Um in Deutschland in einem Gesundheitsfachberuf arbeiten zu dürfen, benötigen Sie eine Berufserlaubnis. Wenn Sie Ihre Berufsqualifikation im Ausland erworben haben, müssen Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen, um die Berufserlaubnis zu erhalten.



Der einheitliche Ansprechpartner ist eine zentrale Stelle, die Sie hierzu informiert, Ihren Antrag entgegennimmt und an die zuständige Fachstelle weiterleitet.

 

Informationen

Voraussetzungen

Für die Kontaktaufnahme mit dem Einheitlichen Ansprechpartner bestehen keine Voraussetzungen.



Für die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation bestehen folgende Voraussetzungen:

  • Sie wollen in Deutschland in einem Gesundheitsfachberuf arbeiten.
  • Sie haben eine vergleichbare Berufsqualifikation aus dem Ausland.
  • Ihre Berufsqualifikation ist gleichwertig.
  • Die Berufsqualifikation ist gleichwertig, wenn es keine wesentlichen Unterschiede zwischen Ihrer Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation gibt.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag und Fragebogen im Original
  • Diplom oder Zeugnis im Original oder in beglaubigter Kopie, jeweils mit Übersetzung
  • Lebenslauf mit Zeitangaben sowie Unterschrift im Original
  • Nachweis, dass der Beruf zukünftig im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg ausgeübt werden soll (zum Beispiel durch Meldebestätigung, Stellennachweis oder Absichtserklärung)
  • Pass oder Ausweis in Kopie
  • Stundennachweis/ Nachweis über theoretische und praktische Ausbildung

Gegebenenfalls zusätzlich:

  • Vertretungsvollmacht im Original
  • Kostenübernahmebestätigung im Original
  • Konformitätsbescheinigung im Original oder in beglaubigter Kopie
  • Heiratsurkunde
  • Arbeitsnachweise

Für die Erteilung der Urkunde nach Abschluss des Anerkennungsverfahrens sind außerdem erforderlich:

  • Ärztliches Attest
  • Führungszeugnis
  • Nachweis deutscher Sprachkenntnisse B2 im Original oder in beglaubigter Kopie

Zu Beachten

Sie können sich für die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation entweder an den Einheitlichen Ansprechpartner wenden, oder direkt an die fachlich zuständige Stelle. Weitere Informationen finden Sie unter "Links".

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie stellen Ihre Unterlagen zusammen, und reichen sie mit dem Antrag in der erforderlichen Form beim einheitlichen Ansprechpartner ein.
  • Der einheitliche Ansprechpartner leitet Ihren Antrag an die fachlich zuständige Stelle weiter
  • Die zuständige Stelle prüft, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
  • Die zuständige Stelle vergleicht Ihre Berufsqualifikation aus dem Ausland mit der deutschen Berufsqualifikation
  • Liegt eine Gleichwertigkeit vor, reichen Sie die Nachweise über Ihre gesundheitliche, sprachliche und persönliche Eignung ein. Beachten Sie hierzu das verlinkte Merkblatt.
  • Liegt keine Gleichwertigkeit vor, absolvieren Sie eine Anpassungsmaßnahme in Form einer Eignungsprüfung oder eines Anpassungslehrgangs. Die zuständige Stelle informiert Sie hierzu genauer.

Dauer

Nach Vorlage aller erforderlichen Nachweise dauert die Bearbeitung maximal 3 - 4 Monate.

Gebühren

Für das Anerkennungsverfahren fallen Gebühren von bis zu 750,00 EUR an. Die Höhe der Gebühren variiert je Bearbeitungsaufwand.



Gegebenenfalls müssen Sie mit zusätzlichen Kosten für Eignungs- beziehungsweise Kenntnisprüfungen, Anpassungslehrgänge oder Sachverständigengutachten rechnen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

Je nach Art des Gesundheitsfachberufes, in dem Sie tätig sein möchten, sind andere Handlungsgrundlagen für Sie relevant.

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
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Letzte Aktualisierung: 14.08.2026