Voraussetzungen
Für die Kontaktaufnahme mit dem Einheitlichen Ansprechpartner bestehen keine Voraussetzungen.
Für die Anerkennung Ihrer Weiterbildung bestehen folgende Voraussetzungen:
- Sie sind approbierte psychologische Psychotherapeutin beziehungsweise approbierter psychologischer Psychotherapeut oder approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin beziehungsweise approbierter Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
- Die Berufsqualifikation aus dem Ausland ist gleichwertig. Dies ist der Fall, wenn es keine wesentlichen Unterschiede zwischen Ihrer Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation gibt.
Benötigte Unterlagen
- Approbation oder Berufserlaubnis
- Identitätsnachweis
- tabellarische Aufstellung über die absolvierte Weiterbildung und die Berufspraxis,
- amtlich beglaubigte Kopie der Weiterbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Berufspraxis
- gegebenenfalls zusätzlich: Konformitätsbescheinigungen oder Tätigkeitsnachweise über die letzten 5 Jahre oder zusätzliche Nachweise zur Prüfung der Gleichwertigkeit
Für den Fall, dass in anderen Mitgliedstaaten ein Nachweis über eine Weiterbildung ausgestellt wird, die ganz oder teilweise in Drittländern absolviert wurde, Unterlagen darüber, dass
- die Weiterbildung in der betreffenden Einrichtung von der zuständigen Stelle des Ausstellungsmitgliedstaates offiziell bescheinigt worden ist,
- dieser dem entspricht, der verliehen worden wäre, wenn der Weiterbildungsgang vollständig im Ausstellungsmitgliedsstaat absolviert worden wäre, und
- damit im Hoheitsgebiet des Ausstellungsmitgliedstaates dieselben beruflichen Rechte verliehen werden.
Sie müssen die Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie einreichen. Liegen die Dokumente nicht in deutscher Sprache vor, müssen Sie zusätzlich eine Übersetzung vorlegen.
Zu Beachten
Sie können sich für die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation entweder an den Einheitlichen Ansprechpartner wenden, oder direkt an die fachlich zuständige Stelle. Weitere Informationen finden Sie unter "Links".
Fristen
Für die Antragstellung: Keine