Beschreibung der Leistung
Einen handwerklichen Ausbildungsabschluss aus dem Ausland können Sie bei der Industrie- und Handelskammern (IHK) offiziell anerkennen lassen.
Dieses Verfahren nennt sich "Gleichwertigkeitsfeststellung“.
Hierbei muss Ihr Ausbildungsabschluss im Staat Ihrer Ausbildung staatlich anerkannt sein.
Für Fachkräfte im Ausland außerhalb der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz ist ein Anerkennungsverfahren meistens Voraussetzung für die Erteilung eines Visums.
Bei Abschlüssen aus Österreich und Frankreich besteht die Möglichkeit einer vereinfachten Gleichwertigkeitsfeststellung, da mit diesen Ländern besondere Abkommen bestehen.
Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik "Links“.