Handwerkskammer Hamburg

Ausbildungsabschluss aus dem Ausland in handwerklichen Berufen anerkennen lassen

Sie haben einen handwerklichen Ausbildungsabschluss aus dem Ausland? Hier erfahren Sie, wo Sie die Anerkennung Ihres Ausbildungsabschlusses beantragen können.

Beschreibung der Leistung

Einen handwerklichen Ausbildungsabschluss aus dem Ausland können Sie bei der Industrie- und Handelskammern (IHK) offiziell anerkennen lassen.



Dieses Verfahren nennt sich "Gleichwertigkeitsfeststellung“.


Hierbei muss Ihr Ausbildungsabschluss im Staat Ihrer Ausbildung staatlich anerkannt sein.



Für Fachkräfte im Ausland außerhalb der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz ist ein Anerkennungsverfahren meistens Voraussetzung für die Erteilung eines Visums.


Bei Abschlüssen aus Österreich und Frankreich besteht die Möglichkeit einer vereinfachten Gleichwertigkeitsfeststellung, da mit diesen Ländern besondere Abkommen bestehen.

Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik "Links“.

 

Informationen

Voraussetzungen

Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen erfahren Sie in der Rubrik „Links“.

Benötigte Unterlagen

Detaillierte Informationen über die erforderlichen Unterlagen erfahren Sie in der Rubrik „Links“.

Zu Beachten

Detaillierte Informationen erfahren Sie in der Rubrik „Links“.

Fristen

Detaillierte Informationen über die Fristen erfahren Sie in der Rubrik „Links“.

Verfahrensablauf

Detaillierte Informationen zum Verfahrensablauf erfahren Sie in der Rubrik „Links“.

Dauer

Detaillierte Informationen erfahren Sie in der Rubrik „Links“.

Gebühren

Detaillierte Informationen über die Kosten erfahren Sie in der Rubrik „Links“.

Zahlungsarten

  • Rechnung

Hinweise zur Zahlungsart

Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheid nach Abschluss des Anerkennungsverfahrens

Rechtsbehelf

Entfällt

Rechtsgrundlage

§ 40a Handwerksordnung (HWO)

https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__40a.html

§ 50 c Handwerksordnung (HWO)

https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__50c.html

§§ 4 bis 8 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz

https://www.gesetze-im-internet.de/bqfg/__4.html 

§ 10 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bvfg/__10.html

Adresse und Kontakt

Handwerkskammer Hamburg

Mo-Fr 8-15 Uhr. Bitte rufen Sie uns vorher an, um einen Termin zu vereinbaren. Nach telefonischer Anmeldung auch Termine über diese Öffnungszeiten hinaus möglich.

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Letzte Aktualisierung: 12.12.2025