Verfahrensablauf
Sie stellen einen schriftlichen „Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung“ mit den nötigen Dokumenten.
Bei Berufsqualifikationen aus EU/EWR/Schweiz: Den Antrag und die Dokumente können Sie direkt einreichen oder bei dem Einheitlichen Ansprechpartner Hamburg (s. Link). Über den Einheitlichen Ansprechpartner können Sie den Antrag auch elektronisch einreichen.
Die zuständige Stelle vergleicht dann Ihre Berufsqualifikation aus dem Ausland mit der deutschen Berufsqualifikation und prüft die Gleichwertigkeit. Wenn Ihre Berufsqualifikation gleichwertig ist, wird sie anerkannt. Sie erhalten den Bescheid der Gleichwertigkeit (Anerkennungsbescheid) mit der Post.
Wenn Ihre Berufsqualifikation nicht gleichwertig ist, wird sie nicht anerkannt. Sie erhalten einen Bescheid über die Unterschiede Ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Mit diesem Bescheid können Sie sich gezielt weiter qualifizieren und später einen neuen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung stellen.
Gegen die Entscheidung der zuständigen Stelle können Sie rechtlich vorgehen. Die Entscheidung wird dann überprüft. Wir empfehlen Ihnen: Sprechen Sie zuerst mit der zuständigen Stelle, bevor Sie rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen.
Dauer
Eine Eingangsbestätigung darüber, dass die Dokumente angekommen sind, wird innerhalb eines Monats verschickt. Eine Mitteilung erfolgt auch darüber, falls Unterlagen noch fehlen.
Bei Vorliegen aller nötigen Dokumente dauert das Verfahren maximal 3 Monate.
In Einzelfällen kann das Verfahren einmal verlängert werden.
Gebühren
Bitte lassen Sie sich zuerst beraten. Die Beratung ist kostenlos.
Das Verfahren kostet Geld. Die zuständige Stelle informiert Sie über die Kosten. Die Kosten hängen generell von dem Aufwand für die Bearbeitung ab.Zusätzlich können weitere Kosten anfallen (z.B. für Übersetzungen oder Beglaubigungen Ihrer Dokumente). Diese Kosten sind individuell unterschiedlich.
Zahlungsarten
Hinweise zur Zahlungsart
Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheid nach Abschluss des Anerkennungsverfahrens