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K 22

Umsatzsteuerbefreiung für Musiker, Dirigenten und Ensembles

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Beschreibung der Leistung

Ausstellung von Bescheinigungen zur Erlangung einer Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 a) für Musiker, Dirigenten und Ensembles

 

Informationen

Voraussetzungen

Der Musiker oder die Musikensembles müssen gleichartige kulturelle Aufgaben erfüllen wie die in § 4 Nr. 20 a) Satz 1 UStG genannten staatlichen und kommunalen Einrichtungen.

Benötigte Unterlagen

Antragsformular und Merkblatt im Internet

Zu Beachten

Bitte nutzen Sie zur Antragstellung unserer Antragsformulare und Merkblätter

Fristen

keine

Dauer

4-6 Wochen

Gebühren

Gebühr für die Ausstellung einer Bescheinigung:

zurzeit 43,-- EURO

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Suchwörter: Umsatzsteuerbefreiung, Umsatzsteuerbefreiungen, Musiker, Musikensembles, Solisten, Chöre, Orchester, 20 a)

Letzte Aktualisierung: 08.10.2024