Beschreibung der Leistung
Aufgrund des Transparenzgesetzes besteht grundsätzlich für jede Person ein Anspruch auf Zugang zu allen Informationen der auskunftspflichtigen Stelle. Einschränkungen hinsichtlich bestimmter begehrter Informationen sind allerdings möglich, da das Gesetz bestimmte Ausschlusstatbestände beinhaltet, nach denen Informationen nicht herauszugeben sind.
- Der Auskunftsantrag ist an die Behörde zu richten, die für das Anliegen auskunftspflichtig ist.
- Ist die angerufene Stelle nicht selbst auskunftspflichtig, so hat diese die auskunftspflichte Stelle zu ermitteln und die antragstellende Person zu beraten.