Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration

Aktenauskunft bei der Sozialbehörde beantragen

Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Zugang zu bestimmten behördlichen Informationen. Hierzu können Sie Aktenauskunft erhalten.

Beschreibung der Leistung

Sie haben das Recht, bestimmte behördliche Informationen einzusehen – unabhängig davon, ob Sie selbst betroffen sind oder nicht. Sie können beispielsweise Zugang zu amtlichen Informationen beantragen, die in Akten oder digitalen Speichermedien wie zum Beispiel Dokumenten, Karten, oder Fotos enthalten sind. Es gibt Einschränkungen, wenn gesetzliche Vorschriften den Zugang verhindern – etwa zum Schutz persönlicher Daten. Sie haben die Wahl, ob Sie die gewünschten Informationen als mündliche oder schriftliche Auskunft erhalten oder direkt in die Akten der zuständigen Stelle Einsicht nehmen möchten. Auf Wunsch können Ihnen gegebenenfalls Kopien zugesandt werden.

 

Informationen

Voraussetzungen

Die von Ihnen gewünschte Auskunft verstößt nicht gegen gesetzliche Vorschriften und beeinträchtigt keine Rechte zu Ungunsten Dritter.

Benötigte Unterlagen

Keine

Zu Beachten

Unter der angegebenen Telefonnummer erreichen Sie den Telefonischen HamburgService, der Sie an den für Sie zuständigen Ansprechpartner weiter vermittelt.



Ihr Antrag kann sich nur auf bereits vorhandene Informationen richten. Die auskunftspflichtige Stelle ist nicht verpflichtet, Informationen für Sie zu beschaffen.



Das Hamburgische Transparenzportal ist eine zentrale Online-Plattform, auf der die Freie und Hansestadt Hamburg bereits eine Vielzahl von Daten öffentlich zugänglich macht. Sie können frei auf die dort hinterlegten Daten zugreifen, ohne sich registrieren oder einen Antrag stellen zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik "Links".

Fristen

Antragsfrist: Keine



Bitte beachten Sie: Für bestimmte Dokumente und Informationen bestehen Aufbewahrungsfristen nach deren Ablauf sie gegebenenfalls gelöscht werden dürfen.

Verfahrensablauf

  • Sie nehmen Kontakt zur zuständigen Stelle auf und schildern Ihr Auskunfts-Anliegen so detailliert, dass die zuständige Stelle einen inhaltlichen Bezug zu ihren Akten- und sonstigen Informationsbeständen herstellen kann.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihr Anliegen und fordert gegebenenfalls fehlende Informationen von Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Bei positivem Abschluss der Prüfung wird Ihnen die gewünschte Auskunft erteilt.
  • Bei negativem Abschluss der Prüfung erhalten Sie gegebenenfalls Gelegenheit, Ihren Antrag kostenfrei zurückzunehmen. Anderenfalls erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Ablehnung Ihres Antrages.

Dauer

Im Regelfall dauert die Bearbeitung nicht länger als einen Monat.



Die Frist zur Bearbeitung kann auf 2 Monate verlängert werden, wenn Ihnen die gewünschten Informationen anders nicht oder nicht vollständig zugänglich gemacht werden können oder wenn Ihr Antrag eine besonders intensive Prüfung erfordert. Hierüber werden Sie im Regelfall schriftlich informiert.

Gebühren

Gebührenfrei erhalten Sie mündliche, einfache schriftliche oder einfache elektronische Auskünfte. Wenn Sie umfangreichere Auskünfte oder Kopien benötigen, können Kosten anfallen

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-TranspGHApG1

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Letzte Aktualisierung: 06.10.2026