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Behörde für Inneres und Sport -Feuerwehr-

Aktenauskunft Feuerwehr beantragen

Sie können Auskünfte aus den Akten der Feuerwehr beantragen.

Beschreibung der Leistung

Behörden und öffentliche Institutionen sind dazu verpflichtet, bestimmte Daten öffentlich zugänglich zu machen. Sie können beantragen, Informationen in Akten einzusehen, solange keine Ausnahmen wie Datenschutz oder Sicherheitsbedenken bestehen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Der von Ihnen gewünschten Auskunft stehen keine Bedenken hinsichtlich Datenschutz, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder Sicherheitsinteressen entgegen.

Benötigte Unterlagen

Keine

Zu Beachten

Keine

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren formlosen Antrag bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige stelle prüft Ihren Antrag und gewährt Ihnen Akteneinsicht.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.

Gebühren

Es können Kosten anfallen. Die Höhe der Kosten ist abhängig vom Verwaltungsaufwand.

Rechtsbehelf

Klage

Rechtsgrundlage

Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-TranspGHArahmen

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Letzte Aktualisierung: 18.11.2025