Importfahrzeuge aus dem Ausland Zulassung beantragen

Wenn Sie ein Fahrzeug aus dem Ausland importieren und noch keine deutschen Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) haben, müssen Sie die Zulassung beantragen.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie ein Fahrzeug aus dem Ausland importieren und noch keine deutschen Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) haben, müssen Sie die Zulassung beantragen.


Sie erhalten dann ebenfalls ein Kennzeichen für Ihr Fahrzeug.


Nach der Zulassung dürfen Sie Ihr Fahrzeug im Straßenverkehr bewegen, sobald die Nummernschilder am Auto befestigt sind.


Außerdem beginnt die Steuer- und Versicherungspflicht für das Fahrzeug und Sie müssen als Halterin oder Halter die Kfz-Steuern und die Kfz-Versicherung bezahlen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben ein Fahrzeug aus dem Ausland importiert.
  • Bei Privatpersonen: Ihr melderechtlicher Wohnsitz ist in Hamburg.
    Bei Unternehmen: Der Betriebssitz oder Ort der Niederlassung des Unternehmens oder Gewerbetreibenden ist Hamburg.
  • Das Fahrzeug muss den Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen.

Benötigte Unterlagen

Neufahrzeuge

Für die Zulassung müssen folgende Unterlagen vorliegen:

  • ein gültiger Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) vom Hersteller, die Datenbestätigung des Herstellers oder ein Gutachten nach § 13 EG-FGV (EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung)
  • eine Erklärung des Verkäufers, dass noch keine Zulassungsbescheinigung ausgestellt wurde oder die ausländischen Zulassungsdokumente im Original
  • Verfügungsberechtigung, zum Beispiel Kaufvertrag im Original
  • die elektronische Versicherungsbestätigung als eVB-Code (erhältlich bei der Kfz-Versicherung)
  • eine Einwilligungserklärung aller Erziehungsberechtigten bei nicht voll geschäftsfähigen Personen
  • ein SEPA-Kombimandat im Original zum Einzug der Kfz-Steuer im Lastschriftverfahren (Formular zu finden unter Services und Links)
    Soll die Steuer nicht vom Halter selbst, sondern von einem sogenannten zahlungswilligen Dritten entrichtet werden, so ist hierfür die Vorlage einer Ausweiskopie des zahlungswilligen Dritten erforderlich.
  • falls nötig eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zoll (wenn außerhalb der EU)
  • die Terminbestätigung

zusätzlich, falls ein Bevollmächtigter den Antrag stellt:

  • die lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Vollmachtgebers
  • der Ausweis des Bevollmächtigten im Original

Firmen oder Vereine müssen zusätzlich die folgenden Dokumente vorlegen:

  • einen Firmen-/Vereinsnachweis (zum Beispiel einen Handelsregisterauszug oder ein Vereinsregisterauszug)

zusätzlich, falls ein Bevollmächtigter den Antrag stellt:

  • die lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Handlungsberechtigten
  • der Ausweis des Bevollmächtigten im Original

Gebrauchtfahrzeuge

Für die Zulassung müssen folgende Unterlagen vorliegen:

  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Fahrzeughalters
  • die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Bescheinigung) vom Hersteller, die Datenbestätigung des Herstellers oder ein Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung)
  • die Original-Fahrzeugpapiere aus dem Ausland (gegebenenfalls inklusiver offizieller Übersetzung)
  • die ausländischen Kennzeichenschilder, sofern das Fahrzeug noch zugelassen ist
  • die elektronische Versicherungsbestätigung als eVB-Code (erhältlich bei der Kfz-Versicherung)
  • eine Einwilligungserklärung aller Erziehungsberechtigten bei nicht voll geschäftsfähigen Personen
  • ein Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (TÜV; wenn das Fahrzeug älter als drei Jahre ist)
  • ein SEPA-Kombimandat im Original zum Einzug der Kfz-Steuer im Lastschriftverfahren (Formular zu finden unter Services und Links)
    Soll die Steuer nicht vom Halter selbst, sondern von einem sogenannten zahlungswilligen Dritten entrichtet werden, so ist hierfür die Vorlage einer Ausweiskopie des zahlungswilligen Dritten erforderlich.
  • falls nötig eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zoll (wenn außerhalb der EU )
  • eine Verfügungsberechtigung (zum Beispiel Kaufvertrag, Erbschein, Schenkungsvertrag) im Original
  • die Terminbestätigung

zusätzlich, falls ein Bevollmächtigter den Antrag stellt:

  • die lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Vollmachtgebers
  • der Ausweis des Bevollmächtigten im Original

Firmen oder Vereine müssen zusätzlich die folgenden Dokumente vorlegen:

  • einen Firmen-/Vereinsnachweis (zum Beispiel einen Handelsregisterauszug oder ein Vereinsregisterauszug)

zusätzlich, falls ein Bevollmächtigter den Antrag stellt:

  • die lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Handlungsberechtigten
  • der Ausweis des Bevollmächtigten im Original

Zu Beachten

Die ausländischen Schilder und Zulassungsdokumente werden bei der Zulassung in Hamburg eingezogen. Hierüber erhalten Sie eine Bescheinigung.


Die Abmeldung des Fahrzeugs im Herkunftsland sollten Sie möglichst selbst vornehmen.

Der LBV behält sich im Einzelfall eine Identitätsprüfung vor. Hierzu müssen Sie das Fahrzeug gegebenenfalls vorführen.
Sind Halter und Eigentümer des Fahrzeuges nicht identisch (wie beispielsweise bei Leasingfahrzeugen) muss dem LBV mitgeteilt werden, auf wen das Fahrzeug zugelassen werden soll.

Zulassung ohne vorhandene Fahrzeugpapiere:
Wenn Sie ein Fahrzeug im Ausland ohne Papiere kaufen, müssen Sie sich von der letzten Kennzeichenführenden Behörde im Ausland unter Angabe der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) bestätigen lassen, dass keine negativen Erkenntnisse über das Fahrzeug vorliegen, dass dort keine neuen Papiere ausgestellt werden können und keine Bedenken gegen die Zulassung in Deutschland bestehen. Ansonsten ist das Fahrzeug nicht zulassungsfähig.

Fristen

Eine Kfz-Anmeldung hat sofort zu erfolgen.

Verfahrensablauf

  • Buchen Sie online einen Termin.
    • Auf unserer Internetseite zur Terminbuchung wählen Sie die Kategorie "Fahrzeug-Zulassung"
    • Für die Beantragung von roten Kennzeichen buchen Sie "Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges aus dem Ausland (Importfahrzeug)"
    • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen und die Terminbestätigung zu Ihrem Termin im LBV mit.
  • Scannen Sie den QR-Code Ihrer Terminbestätigung am Scanner vor Ort ein.
  • Nehmen Sie im Wartebereich Platz. Sie werden mit Ihrer Aufrufnummer aufgerufen.
  • Ihr Anliegen wird bearbeitet. Ihr Fahrzeug ist zugelassen.

Dauer

Ihr Anliegen wird in der Regel sofort bearbeitet.

Gebühren

Die Zulassung kostet zwischen 26,30 EUR und 60,00 EUR.

Die genaue Höhe kann erst vor Ort anhand der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Grundlage für die Gebührenhöhe ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 3 Absatz 1 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__3.html

§ 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__6.html

§ 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__8.html

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Letzte Aktualisierung: 11.02.2026