Voraussetzungen
Die Zulassung beim LBV ist nur möglich, wenn der melderechtliche Hauptwohnsitz in Hamburg liegt, beziehungsweise bei Firmen der Firmenstandort in Hamburg ist.
Außerdem muss das Fahrzeug den Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen.
Benötigte Unterlagen
Neufahrzeuge
Für die Zulassung müssen folgende Unterlagen vorliegen:
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Fahrzeughalters
- die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) vom Hersteller, die Datenbestätigung des Herstellers oder ein Gutachten nach § 13 EG-FGV (EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung)
- eine Erklärung des Verkäufers, dass noch keine Zulassungsbescheinigung ausgestellt wurde oder die ausländischen Zulassungsdokumente im Original
- Verfügungsberechtigung, z.B. Kaufvertrag im Original
- die elektronische Versicherungsbestätigung als eVB-Code (erhältlich bei der Kfz-Versicherung)
- eine Einwilligungserklärung aller Erziehungsberechtigten bei nicht voll geschäftsfähigen Personen
- ein SEPA-Kombimandat im Original zum Einzug der Kfz-Steuer im Lastschriftverfahren (Formular zu finden unter Services und Links)
Soll die Steuer nicht vom Halter selbst, sondern von einem sog. zahlungswilligen Dritten entrichtet werden, so ist hierfür die Vorlage einer Ausweiskopie des zahlungswilligen Dritten erforderlich.
- ggf. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zoll (wenn außerhalb der EU)
- die Terminbestätigung
zusätzlich, falls ein Bevollmächtigter den Antrag stellt:
- die lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Vollmachtgebers
- der Ausweis des Bevollmächtigten im Original
Firmen oder Vereine müssen zusätzlich die folgenden Dokumente vorlegen:
- einen Firmen-/Vereinsnachweis (z.B. einen Handelsregisterauszug oder ein Vereinsregisterauszug)
zusätzlich, falls ein Bevollmächtigter den Antrag stellt:
- die lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Handlungsberechtigten
- der Ausweis des Bevollmächtigten im Original
Gebrauchtfahrzeuge
Für die Zulassung müssen folgende Unterlagen vorliegen:
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Fahrzeughalters
- die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Bescheinigung) vom Hersteller, die Datenbestätigung des Herstellers oder ein Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung)
- die Original-Fahrzeugpapiere aus dem Ausland (ggf. inkl. offizieller Übersetzung)
- die ausländischen Kennzeichenschilder, sofern das Fahrzeug noch zugelassen ist
- die elektronische Versicherungsbestätigung als eVB-Code (erhältlich bei der Kfz-Versicherung)
- eine Einwilligungserklärung aller Erziehungsberechtigten bei nicht voll geschäftsfähigen Personen
- ein Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (TÜV; wenn das Fahrzeug älter als drei Jahre ist)
- ein SEPA-Kombimandat im Original zum Einzug der Kfz-Steuer im Lastschriftverfahren (Formular zu finden unter Services und Links)
Soll die Steuer nicht vom Halter selbst, sondern von einem sog. zahlungswilligen Dritten entrichtet werden, so ist hierfür die Vorlage einer Ausweiskopie des zahlungswilligen Dritten erforderlich.
- ggf. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zoll (wenn außerhalb der EU )
- eine Verfügungsberechtigung (z.B. Kaufvertrag, Erbschein, Schenkungsvertrag) im Original
- die Terminbestätigung
zusätzlich, falls ein Bevollmächtigter den Antrag stellt:
- die lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Vollmachtgebers
- der Ausweis des Bevollmächtigten im Original
Firmen oder Vereine müssen zusätzlich die folgenden Dokumente vorlegen:
- einen Firmen-/Vereinsnachweis (z.B. einen Handelsregisterauszug oder ein Vereinsregisterauszug)
zusätzlich, falls ein Bevollmächtigter den Antrag stellt:
- die lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Handlungsberechtigten
- der Ausweis des Bevollmächtigten im Original
Zu Beachten
Die ausländischen Schilder und Zulassungsdokumente werden bei der Zulassung in Hamburg eingezogen. Hierüber erhält die Antragstellerin bzw. der Antragsteller eine Bescheinigung. Der Halterin bzw. dem Halter wird empfohlen, sich selbst um die Abmeldung im Herkunftsland zu kümmern.
Der LBV behält sich im Einzelfall eine Identitätsprüfung des Fahrzeuges vor. Hierzu ist das Fahrzeug gegebenenfalls vorzuführen.
Sind Halter und Eigentümer des Fahrzeuges nicht identisch (wie bspw. bei Leasingfahrzeugen) muss dem LBV mitgeteilt werden, auf wen das Fahrzeug zugelassen werden soll.
Zulassung ohne vorhandene Fahrzeugpapiere: Wenn ein KFZ im Ausland ohne Papiere gekauft wird, muss man sich von der letzten Kennzeichenführenden Behörde im Ausland unter Angabe der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) bestätigen lassen, dass keine negativen Erkenntnisse über das Fahrzeug vorliegen, dass dort keine neuen Papiere ausgestellt werden können und keine Bedenken gegen die Zulassung in Deutschland bestehen. Ansonsten ist das Fahrzeug grundsätzlich nicht zulassungsfähig.
Terminbuchung
Die Terminbuchung erfolgt über den LBV. Gehen Sie hier wie folgt vor:
1. Besuchen Sie die Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten) und wählen Sie unter der Dienstleistungsgruppe Zulassung, private Kunden die Dienstleistung Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges aus dem Ausland oder Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus dem Ausland.
2. Nutzen Sie die Standortauswahl, um sich Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen.
3. Nach Wahl des Standortes nutzen Sie den angezeigten Kalender, um einen freien Termin (Datum und Uhrzeit) zu wählen.
4. Geben Sie nun Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse zur Buchung ein.
5. Sie erhalten eine E-Mail. Bitte bestätigen Sie die Terminbuchung.
Die Terminbestätigung, die Sie im Anschluss erhalten, bringen Sie bitte unbedingt zum Termin mit.
Fristen
Eine Kfz-Anmeldung hat unverzüglich zu erfolgen.