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Oldtimerkennzeichen beantragen

Wenn Ihr Fahrzeug mehr als 30 Jahre alt ist, können Sie ein Oldtimerkennzeichen beantragen.

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Beschreibung der Leistung

Fahrzeuge, die über 30 Jahre alt sind, können Sie mit einem Oldtimerkennzeichen fahren. Diese Kennzeichen enden auf den Buchstaben H (für historisch). Mit dem Oldtimerkennzeichen genießen Sie u.a. steuerliche Vergünstigungen.
Es gibt verschiedene Kennzeichen für Oldtimer:

  • Reguläres historisches Kennzeichen (schwarzes Kennzeichen)
  • Rotes Kennzeichen für Oldtimer (Nicht für den täglichen Gebrauch, sondern lediglich für kurze Fahrten zur Teilnahme an Brauchtumsveranstaltungen (z.B. Oldtimer-Treffen) nutzbar. Nähere Informationen zu diesem Kennzeichen finden Sie unter rote Kennzeichen.)
 

Informationen

Voraussetzungen

  • Ihr Hauptwohnsitz liegt in Hamburg.
  • Ihr Fahrzeug ist mindestens 30 Jahre als und wurde als Oldtimer anerkannt.

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • elektronische Versicherungsbestätigung als eVB-Code (erhältlich bei der Kfz-Versicherung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Abmeldebescheinigung
  • sollten noch keine Zulassungsbescheinigungen ausgestellt worden sein, gegebenenfalls ausländische Zulassungsdokumente und Kaufvertrag im Original
  • Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Oldtimergutachten)
  • Prüfbescheinigung der Hauptuntersuchung (TÜV)
  • für die Entrichtung der Kfz-Steuer ein SEPA-Kombimandat im Original zum Einzug im Lastschriftverfahren
    (Soll die Steuer nicht vom Halter selbst, sondern von einem sog. zahlungswilligen Dritten entrichtet werden, so ist hierfür die Vorlage einer Ausweiskopie des zahlungswilligen Dritten erforderlich.)
  • Terminbestätigung

zusätzlich, falls ein eine andere Person für Sie den Antrag stellt:

  • Vollmacht im Original mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Vollmachtgebers
  • Ausweis des Bevollmächtigten im Original

zusätzlich für Firmen oder Vereine:

  • Nachweis der Handlungsberechtigung (zum Beispiel einen Handelsregisterauszug oder ein Vereinsregisterauszug)

zusätzlich bei der Beantragung von roten Kennzeichen für Oldtimer:

  • aktuelles Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) Merkmal O für behördliche Zwecke, bei der Meldebehörde zu beantragen

Zu Beachten

Wenn Sie bereits ein zugelassenes Fahrzeug haben und dieses 30 Jahre alt wird, können Sie eine Kennzeichenänderung beantragen.
Das Oldtimer-Kennzeichen kann mit einem Saisonkennzeichen kombiniert werden. Diese Kombination aus Buchstaben und Zahlen darf insgesamt nicht mehr als 8 Zeichen betragen.

Fristen

Ein Oldtimerkennzeichen können Sie erst beantragen, wenn Ihr Fahrzeug mindestens 30 Jahr alt ist.

Verfahrensablauf

  • Buchen Sie online einen Termin.
    • Auf unserer Internetseite zur Terminbuchung wählen Sie die Kategorie "Fahrzeug-Zulassung"
    • Für die Beantragung von roten Kennzeichen buchen Sie "Beantragung rote Kennzeichen für Oldtimer"
    • Das schwarze H-Kennzeichen beantragen Sie im Rahmen der normalen Zulassung. Soll für ein angemeldetes Fahrzeug ein schwarzes Kennzeichen beantragt werden, wählen Sie "Änderung der Fahrzeugpapiere - technische Änderung"
    • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen und die Terminbestätigung zu Ihrem Termin im LBV mit.
  • Scannen Sie den QR-Code Ihrer Terminbestätigung am Scanner vor Ort ein.
  • Nehmen Sie im Wartebereich Platz. Sie werden mit Ihrer Aufrufnummer aufgerufen.
  • Ihr Anliegen wird bearbeitet.
  • Falls Sie rote Kennzeichen beantragen möchten, ist Ihr persönliches Erscheinen wegen der Unterweisung zum Umgang mit den Roten Kennzeichen unbedingt notwendig. Falls Halter und Eigentümer des Fahrzeuges nicht identisch sind, muss mitgeteilt werden, auf wen das Fahrzeug zugelassen werden soll.

Dauer

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

Gebühren

Die Gebühren betragen:


  • für reguläre Oldtimerkennzeichen: zwischen 26,30 EUR und 50,00 EUR

  • für rote Oldtimerkennzeichen: zwischen 120,00 EUR und 150,00 EUR


Die genaue Höhe kann erst vor Ort anhand der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Rechtsbehelf

§ 2 Satz 1 Nummer 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__2.html

§ 10 Absatz 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__10.html

§ 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__23.html

 

Rechtsgrundlage

Widerspruch

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Letzte Aktualisierung: 21.06.2025