Voraussetzungen
Die Zulassung beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) ist nur möglich, wenn
- der melderechtliche Hauptwohnsitz Hamburg ist,
- das betreffende Fahrzeug ein Oldtimer ist (Mindestalter 30 Jahre und Vorlage eines Gutachtens nach § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)).
Falls Sie rote Kennzeichen beantragen:
Persönliches Erscheinen des Verantwortlichen ist wegen der Unterweisung zum Umgang mit den Roten Kennzeichen erforderlich. Sind Halter und Eigentümer des Fahrzeuges nicht identisch, muss dem LBV mitgeteilt werden, auf wen das Fahrzeug zugelassen werden soll.
Benötigte Unterlagen
Für die Zulassung müssen folgende Unterlagen vorliegen:
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- die elektronische Versicherungsbestätigung als eVB-Code (erhältlich bei der Kfz-Versicherung)
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder die Abmeldebescheinigung
- sollten noch keine Zulassungsbescheinigungen ausgestellt worden sein, gegebenenfalls ausländische Zulassungsdokumente und der Kaufvertrag im Original
- ein Gutachten nach § 23 StVZO (Oldtimergutachten),
- die Prüfbescheinigung der Hauptuntersuchung (TÜV)
- für die Entrichtung der Kfz-Steuer ein SEPA-Kombimandat im Original zum Einzug im Lastschriftverfahren
(Soll die Steuer nicht vom Halter selbst, sondern von einem sog. zahlungswilligen Dritten entrichtet werden, so ist hierfür die Vorlage einer Ausweiskopie des zahlungswilligen Dritten erforderlich.)
Falls ein Bevollmächtigter stellvertretend für Sie den Antrag stellt:
- die Vollmacht im Original mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Vollmachtgebers
- der Ausweis des Bevollmächtigten im Original
- die Terminbestätigung
Firmen oder Vereine müssen zusätzlich die folgenden Dokumente vorlegen:
- einen Nachweis der Handlungsberechtigung (zum Beispiel einen Handelsregisterauszug oder ein Vereinsregisterauszug)
Falls ein Bevollmächtigter den Antrag stellt
- die Vollmacht im Original mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Handlungsberechtigten
- der Ausweis des Bevollmächtigten im Original
Abweichung bei der Beantragung von roten Kennzeichen (07) für Oldtimer:
Es muss ein aktuelles Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate - Merkmal O für behördliche Zwecke, bei der Meldebehörde zu beantragen) vorgelegt werden
Zu Beachten
Das Oldtimer-Kennzeichen kann mit einem Saisonkennzeichen kombiniert werden. Die Kombination aus Buchstaben und Zahlen darf nicht mehr als acht Zeichen (einschließlich HH) betragen. Empfohlen wird eine Kombination, die nach dem HH nicht mehr als vier Buchstaben und Zahlen enthält.
Terminbuchung
- Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
- Wählen Sie die Kategorie: Zulassung
- Danach wählen Sie für die Beantragung von roten Kennzeichen Beantragung rote Kennzeichen für Oldtimer.
Das schwarze H-Kennzeichen beantragen Sie im Rahmen der normalen Zulassung. Soll für ein angemeldetes Fahrzeug ein schwarzes Kennzeichen beantragt werden, wählen Sie Änderung der Fahrzeugpapiere - technische Änderung.
- Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
- Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
- Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.