Voraussetzungen
- Ihr Hauptwohnsitz liegt in Hamburg.
- Ihr Fahrzeug ist mindestens 30 Jahre als und wurde als Oldtimer anerkannt.
Benötigte Unterlagen
- gültiger Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- elektronische Versicherungsbestätigung als eVB-Code (erhältlich bei der Kfz-Versicherung)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Abmeldebescheinigung
- sollten noch keine Zulassungsbescheinigungen ausgestellt worden sein, gegebenenfalls ausländische Zulassungsdokumente und Kaufvertrag im Original
- Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Oldtimergutachten)
- Prüfbescheinigung der Hauptuntersuchung (TÜV)
- für die Entrichtung der Kfz-Steuer ein SEPA-Kombimandat im Original zum Einzug im Lastschriftverfahren
(Soll die Steuer nicht vom Halter selbst, sondern von einem sog. zahlungswilligen Dritten entrichtet werden, so ist hierfür die Vorlage einer Ausweiskopie des zahlungswilligen Dritten erforderlich.)
- Terminbestätigung
zusätzlich, falls ein eine andere Person für Sie den Antrag stellt:
- Vollmacht im Original mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Vollmachtgebers
- Ausweis des Bevollmächtigten im Original
zusätzlich für Firmen oder Vereine:
- Nachweis der Handlungsberechtigung (zum Beispiel einen Handelsregisterauszug oder ein Vereinsregisterauszug)
zusätzlich bei der Beantragung von roten Kennzeichen für Oldtimer:
- aktuelles Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) Merkmal O für behördliche Zwecke, bei der Meldebehörde zu beantragen
Zu Beachten
Wenn Sie bereits ein zugelassenes Fahrzeug haben und dieses 30 Jahre alt wird, können Sie eine Kennzeichenänderung beantragen.
Das Oldtimer-Kennzeichen kann mit einem Saisonkennzeichen kombiniert werden. Diese Kombination aus Buchstaben und Zahlen darf insgesamt nicht mehr als 8 Zeichen betragen.
Fristen
Ein Oldtimerkennzeichen können Sie erst beantragen, wenn Ihr Fahrzeug mindestens 30 Jahr alt ist.