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Kfz Anmeldung, Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen

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Möchten Sie ein Neufahrzeug im Straßenverkehr nutzen, muss es dafür erstmalig zugelassen werden.Möchten Sie ein Neufahrzeug im Straßenverkehr nutzen, muss es dafür erstmalig zugelassen werden.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie ein Neufahrzeug im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür erstmalig zugelassen werden.
Durch die Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und sowie ein zugeteiltes Kennzeichen. Nach Anbringen der Kennzeichenschilder können Sie das Neufahrzeug im Straßenverkehr bewegen. Außerdem beginnt die Steuer- und Versicherungspflicht.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Bei Privatpersonen: Der melderechtliche Wohnsitz ist in Hamburg
  • Bei Unternehmen: Der Betriebssitz oder Ort der Niederlassung des Unternehmens oder Gewerbetreibenden ist Hamburg

Der LBV behält sich im Einzelfall eine Identitätsprüfung am Fahrzeug vor. Hierzu ist das Fahrzeug gegebenenfalls vorzuführen.

Benötigte Unterlagen

 Für die Zulassung müssen folgende Unterlagen vorliegen:

  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • eine Einwilligungserklärung aller Erziehungsberechtigten bei nicht voll geschäftsfähigen Personen
  • die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief; sofern vom Hersteller ausgefüllt)
  • CoC-Papier bzw. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
  • die elektronische Versicherungsbestätigung als eVB-Code (erhältlich bei der Kfz-Versicherung)
  • ein SEPA-Kombimandat im Original zum Einzug der Kfz-Steuer im Lastschriftverfahren (Formular zu finden unter Services und Links)
    (Soll die Steuer nicht vom Halter selbst, sondern von einem sog. zahlungswilligen Dritten entrichtet werden, so ist hierfür die Vorlage einer Ausweiskopie des zahlungswilligen Dritten erforderlich.)
  • die Terminbestätigung

zusätzlich, falls ein Bevollmächtigter stellvertretend für Sie den Antrag stellt:

  • die lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Vollmachtgebers. Hinweis: Die Farbkopie ist mit dem Hinweis "KOPIE" zu versehen.
  • der Ausweis des Bevollmächtigten im Original

Firmen oder Vereine müssen zusätzlich die folgenden Dokumente vorlegen:

  • einen Firmen-/Vereinsnachweis (z.B. Handelsregisterauszug oder Vereinsregisterauszug)

zusätzlich, falls ein Bevollmächtigter den Antrag stellt:

  • die lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Handlungsberechtigten
  • der Ausweis des Bevollmächtigten im Original

Bitte beachten Sie, dass bei einer gleichzeitigen Abmeldung Ihres vorigen Fahrzeugs (Termin "Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges und eine Abmeldung") zusätzliche Unterlagen notwendig sind. Was Sie für eine Abmeldung brauchen, finden Sie unter Kfz abmelden.

Zu Beachten

Sie können Ihr Fahrzeug auch online zulassen (siehe Link unten unter "LBV Online-Dienste"). Für die Zulassung vor Ort buchen Sie bitte einen Termin.

Terminbuchung
Für die Zulassung von Fahrzeugen ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

  • Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
  • Wählen Sie die Kategorie:  Zulassung
  • Danach wählen Sie:  Zulassung fabrikneues Fahrzeug (außer Wohnmobile)  oder Zulassung fabrikneues Wohnmobil oder Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges und eine Abmeldung.
  • Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
  • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
  • Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.

Sind Halter und Eigentümer des Fahrzeuges nicht identisch (wie bspw. bei Leasingfahrzeugen) muss dem LBV mitgeteilt werden, auf wen das Fahrzeug zugelassen werden soll.

Fristen

keine

Verfahrensablauf

  • Buchen Sie online einen Termin.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
  • Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.
  • Dokumente und Schilder werden Ihnen ausgehändigt.
  • Ihr Fahrzeug ist zugelassen.

Dauer



i.d.R. taggleich

Gebühren

Die Neuzulassung kostet zwischen 26,30 EUR und 60,00 EUR. Die genaue Höhe kann erst vor Ort anhand der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Grundlage für die Gebührenhöhe ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

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Letzte Aktualisierung: 09.10.2024