Voraussetzungen
- Ihr Hauptwohnsitz liegt in Hamburg.
- Bei Unternehmen: Ihr Betriebssitz oder der Ort der Niederlassung des Unternehmens oder des Gewerbetreibenden liegt in Hamburg.
- Sie besitzen ein Neufahrzeug.
Benötigte Unterlagen
- gültiger Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief; sofern vom Hersteller ausgefüllt)
- CoC-Papier beziehungsweise EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
- elektronische Versicherungsbestätigung als eVB-Code (erhältlich bei der Kfz-Versicherung)
- SEPA-Kombimandat im Original zum Einzug der Kfz-Steuer im Lastschriftverfahren (Formular zu finden unter Services und Links). Soll die Steuer nicht vom Halter selbst, sondern von einem sogenannten zahlungswilligen Dritten entrichtet werden, so ist hierfür die Vorlage einer Ausweiskopie des zahlungswilligen Dritten erforderlich.
- Terminbestätigung
- bei der Zulassung eines Wohnmobils: Kaufvertrag oder Rechnung im Original
zusätzlich, falls eine andere Person stellvertretend für Sie den Antrag stellt:
- Vollmacht im Original
- Kopie des Personalausweises des Vollmachtgebers
- Personalausweis des Bevollmächtigten im Original
zusätzlich für Firmen oder Vereine:
- Firmen- oder Vereinsnachweis (zum Beispiel Handelsregisterauszug oder Vereinsregisterauszug)
Der LBV behält sich im Einzelfall eine Identitätsprüfung am Fahrzeug vor. Hierzu ist das Fahrzeug gegebenenfalls vorzuführen.
Bitte beachten Sie, dass bei einer gleichzeitigen Abmeldung Ihres vorigen Fahrzeugs (Termin "Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges und eine Abmeldung") zusätzliche Unterlagen notwendig sind. Was Sie für eine Abmeldung brauchen, finden Sie unter Kfz abmelden.
Zu Beachten
Sind Halter und Eigentümer des Fahrzeuges nicht die gleiche Person, muss dem LBV mitgeteilt werden, auf wen das Fahrzeug zugelassen werden soll. Dies betrifft zum Beispiel Leasingfahrzeuge.
Fristen
Es gibt keine Fristen.