Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen (bei Halterwechsel)

Wenn Sie ein Fahrzeug kaufen oder übernehmen, das bereits zugelassen ist, müssen Sie dieses auf sich ummelden.

Beschreibung der Leistung

Möchten Sie ein Kraftfahrzeug kaufen oder übernehmen, das noch auf einen anderen Halter zugelassen ist, muss dieses auf Ihren Namen umgemeldet werden. Sie haben bundesweit die Möglichkeit, die bisherigen Kennzeichen am Fahrzeug beizubehalten.
Möchten Sie keinen Gebrauch von der Kennzeichenmitnahme machen, haben Sie auch weiterhin die Option, ein neues Kennzeichen zu beantragen. Für ein Wunschkennzeichen fallen zusätzliche Gebühren an.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Ihr Hauptwohnsitz liegt in Hamburg.
  • Bei Unternehmen: Ihr Betriebssitz oder der Ort der Niederlassung des Unternehmens oder des Gewerbetreibenden liegt in Hamburg.
  • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.

Benötigte Unterlagen

  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Fahrzeughalters
  • die Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) oder eine Abmeldebescheinigung
  • die elektronische Versicherungsbestätigung als eVB-Code (erhältlich bei der Kfz-Versicherung)
  • die bisherigen Kennzeichenschilder, wenn eine Umkennzeichnung gewünscht ist
  • eine Einwilligungserklärung aller Erziehungsberechtigten bei nicht voll geschäftsfähigen Personen
  • gültige Prüfbescheinigung der Hauptuntersuchung (HU), sofern eine HU erstmals bereits erforderlich war sowie ggf. Nachweis über die durchgeführte Sicherheitsprüfung und Abgasuntersuchung
  • ein SEPA-Kombimandat im Original zum Einzug der Kfz-Steuer im Lastschriftverfahren (Formular zu finden unter Services und Links)
  • Soll die Steuer nicht vom Halter selbst, sondern von einem sogenannten zahlungswilligen Dritten entrichtet werden, so ist hierfür die Vorlage einer Ausweiskopie des zahlungswilligen Dritten erforderlich.
  • falls bisheriger Halter verstorben ist und keine Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung I + II) vorliegen: eine Verfügungsberechtigung (zum Beispiel Kaufvertrag, Erbschein, Schenkungsvertrag)
  • die Terminbestätigung

Firmen oder Vereine müssen zusätzlich die folgenden Dokumente vorlegen:

  • einen Firmen-/Vereinsnachweis, aus dem die Hamburger Anschrift hervorgeht (zum Beispiel einen Handelsregisterauszug oder ein Vereinsregisterauszug) [nicht älter als 3 Monate]

zusätzlich bei Antragstellung in Vollmacht:

  • eine lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit einer lesbaren Farbkopie des Ausweises des Handlungsberechtigten
  • der Ausweis des Bevollmächtigten im Original

Zu Beachten

Die Ummeldung des Fahrzeugs kann erst erfolgen, wenn Sie schon Ihren Wohnsitz umgemeldet haben.


Ihr Kennzeichen dürfen Sie behalten. Eine Umkennzeichnung ist freiwillig.


Sind mehrere Fahrzeuge betroffen, können die Vorgänge auch beim Schalter für gewerbliche Kunden an den Standorten abgegeben werden. Eine vorherige Kontaktaufnahme über das Postfach kfz-zulassung@lbv.hamburg.de ist erforderlich, um das weitere Prozedere abzustimmen.


Sind Halter und Eigentümer des Fahrzeuges nicht identisch (wie beispielsweise bei Leasingfahrzeugen) muss dem LBV mitgeteilt werden, auf wen das Fahrzeug zugelassen werden soll.

Fristen

Eine Kfz-Ummeldung hat sofort zu erfolgen.

Verfahrensablauf

  • Buchen Sie online einen Termin.
    • Auf unserer Internetseite zur Terminbuchung wählen Sie die Kategorie "Fahrzeug-Zulassung"
    • Danach buchen Sie "Umschreibung eines angemeldeten Gebrauchtfahrzeugs" oder "Umschreibung eines angemeldeten Gebrauchtfahrzeugs und eine Abmeldung" oder "Umschreibung eines angemeldeten Gebrauchtfahrzeuges und Kennzeichenmitnahme"
    • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen und die Terminbestätigung zu Ihrem Termin im LBV mit.
  • Scannen Sie den QR-Code Ihrer Terminbestätigung am Scanner vor Ort ein.
  • Nehmen Sie im Wartebereich Platz. Sie werden mit Ihrer Aufrufnummer aufgerufen.
  • Ihr Anliegen wird bearbeitet. Ihr Fahrzeug ist zugelassen.

Alternativ können Sie Ihr Fahrzeug online über den Online-Dienst Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) zulassen.

Dauer

keine

Gebühren

Die Gebühren betragen zwischen 23,60 EUR und 60,00 EUR.

Die exakte Gebührenhöhe kann erst vor Ort nach Sichtung der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Grundlage ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Rechtsbehelf

Entfällt

Rechtsgrundlage

§ 13 Absatz 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__13.html

§ 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)

www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__13.html

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Letzte Aktualisierung: 14.04.2026