Voraussetzungen
- Ihr Hauptwohnsitz liegt in Hamburg.
- Bei Unternehmen: Ihr Betriebssitz oder der Ort der Niederlassung des Unternehmens oder des Gewerbetreibenden liegt in Hamburg.
- Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
Benötigte Unterlagen
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Fahrzeughalters
- die Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) oder eine Abmeldebescheinigung
- die elektronische Versicherungsbestätigung als eVB-Code (erhältlich bei der Kfz-Versicherung)
- die bisherigen Kennzeichenschilder, wenn eine Umkennzeichnung gewünscht ist
- eine Einwilligungserklärung aller Erziehungsberechtigten bei nicht voll geschäftsfähigen Personen
- gültige Prüfbescheinigung der Hauptuntersuchung (HU), sofern eine HU erstmals bereits erforderlich war sowie ggf. Nachweis über die durchgeführte Sicherheitsprüfung und Abgasuntersuchung
- ein SEPA-Kombimandat im Original zum Einzug der Kfz-Steuer im Lastschriftverfahren (Formular zu finden unter Services und Links)
- Soll die Steuer nicht vom Halter selbst, sondern von einem sogenannten zahlungswilligen Dritten entrichtet werden, so ist hierfür die Vorlage einer Ausweiskopie des zahlungswilligen Dritten erforderlich.
- falls bisheriger Halter verstorben ist und keine Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung I + II) vorliegen: eine Verfügungsberechtigung (zum Beispiel Kaufvertrag, Erbschein, Schenkungsvertrag)
- die Terminbestätigung
Firmen oder Vereine müssen zusätzlich die folgenden Dokumente vorlegen:
- einen Firmen-/Vereinsnachweis, aus dem die Hamburger Anschrift hervorgeht (zum Beispiel einen Handelsregisterauszug oder ein Vereinsregisterauszug) [nicht älter als 3 Monate]
zusätzlich bei Antragstellung in Vollmacht:
- eine lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit einer lesbaren Farbkopie des Ausweises des Handlungsberechtigten
- der Ausweis des Bevollmächtigten im Original
Zu Beachten
Die Ummeldung des Fahrzeugs kann erst erfolgen, wenn Sie schon Ihren Wohnsitz umgemeldet haben.
Ihr Kennzeichen dürfen Sie behalten. Eine Umkennzeichnung ist freiwillig.
Sind mehrere Fahrzeuge betroffen, können die Vorgänge auch beim Schalter für gewerbliche Kunden an den Standorten abgegeben werden. Eine vorherige Kontaktaufnahme über das Postfach kfz-zulassung@lbv.hamburg.de ist erforderlich, um das weitere Prozedere abzustimmen.
Sind Halter und Eigentümer des Fahrzeuges nicht identisch (wie beispielsweise bei Leasingfahrzeugen) muss dem LBV mitgeteilt werden, auf wen das Fahrzeug zugelassen werden soll.
Fristen
Eine Kfz-Ummeldung hat sofort zu erfolgen.