Beschreibung der Leistung
Mit einem Kurzzeitkennzeichen können Sie ein Fahrzeug Probefahren oder an einen anderen Ort überführen. Sonstige Fahrtzwecke sind nicht zulässig und können geahndet werden.
Bitte beachten Sie, dass dieser Inhalt automatisch übersetzt wurde.
Mit einem Kurzzeitkennzeichen können Sie ein Fahrzeug Probefahren oder an einen anderen Ort überführen. Sonstige Fahrtzwecke sind nicht zulässig und können geahndet werden.
Voraussetzungen für das Fahrzeug:
Zusätzlich, falls ein Bevollmächtigter den Antrag stellt:
Firmen oder Vereine müssen zusätzlich die folgenden Dokumente vorlegen:
Falls ein Bevollmächtigter den Antrag stellt:
Hat das Fahrzeug keinen gültigen Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU) oder keine gültige Betriebserlaubnis, wird das Kurzzeitkennzeichen nur für die Fahrt auf direktem Weg zur nächsten Prüforganisation innerhalb Hamburgs ausgestellt.
Kurzzeitkennzeichen können nicht vordatiert werden.
Kurzzeitkennzeichen sind nur innerhalb Deutschlands gültig.
Auswärtige Fahrten in die EU müssen in der jeweiligen Botschaft nachgefragt werden.
Die Ausgabe eines Kurzzeitkennzeichens ist auch bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen (außerhalb des Saisonzeitraums) möglich
Ab dem Ausstellungsdatum darf das Kurzzeitkennzeichen für maximal 5 Kalendertage im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Das Ablaufdatum ist auf dem Kurzzeitkennzeichen am rechten Rand sichtbar. Nach diesem Datum verliert das Kurzzeitkennzeichen automatisch seine Gültigkeit. Eine Verlegung in die Zukunft ist nicht möglich, da sonst die 5 Kalendertage überschritten werden würden.
Ihr Anliegen wird in der Regel sofort bearbeitet.
Die Gebühren betragen 10,50 EUR.
Wiederspruch
§ 42 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__42.html
Anlage 4 Abschnitt 6 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/anlage_4.html
Suchwörter: Überführungskennzeichen Kurzzeitkennzeichen,
Letzte Aktualisierung: 10.03.2026