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Kfz Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen

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Das Kurzzeitkennzeichen können Sie als Privatperson oder Firma für ein verkehrssicheres, aber nicht zugelassenes Fahrzeug beantragen.

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Beschreibung der Leistung

Mit einem Kurzzeitkennzeichen können Sie ein Fahrzeug Probefahren oder an einen anderen Ort überführen. Sonstige Fahrtzwecke sind nicht zulässig und können geahndet werden.
Der Gültigkeitszeitraum beträgt maximal 5 Tage ab dem Tag der Zuteilung. Das Ablaufdatum ist auf dem Kurzzeitkennzeichen am rechten Rand sichtbar. Nach diesem Datum verliert das Kurzzeitkennzeichen automatisch seine Gültigkeit.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz des Antragstellers in Hamburg ist oder das Fahrzeug war zuletzt in Hamburg zugelassen
  • das Fahrzeug ist nicht zugelassen (bei Saisonkennzeichen nur außerhalb des Saisonzeitraums möglich)
  • der Antragsteller, der keinen Wohnsitz in Deutschland hat, muss eine in Hamburg gemeldete empfangsberechtigte Person nachweisen, die einen gültigen Personalausweis oder gültigen Reisepass mit aktueller Meldebestätigung persönlich vorlegen muss
  • der Antragsteller, der keinen Hauptwohnsitz in Hamburg hat, einen Kaufvertrag vorlegen kann, dass das Fahrzeug in Hamburg erworben wurde

Voraussetzungen für das Fahrzeug:

  • EG-Typgenehmigung oder EG-Einzelgenehmigung beziehungsweise Betriebserlaubnis
  • Hauptuntersuchungsbericht bei Gebrauchtfahrzeugen
  • Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

Benötigte Unterlagen

Für die Beantragung müssen folgende Unterlagen vorliegen:

  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • die elektronische Versicherungsbestätigung für Kurzzeit-Kennzeichen als eVB-Code (erhältlich bei der Kfz-Versicherung)
  • die   Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei Neufahrzeugen das CoC-Papier(Certificate of Conformity) oder gegebenenfalls die ausländische Zulassungsbescheinigung mit dem Nachweis der Abmeldung im Ausland und das CoC-Papier
    (Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Teil II können auch in Kopie vorgelegt werden)
  • ist die fahrzeughaltende Person nicht in Deutschland gemeldet: die Angabe einer in Hamburg gemeldeten empfangsberechtigten Person, die einen gültigen Personalausweis oder gültigen Reisepass mit aktueller Meldebestätigung persönlich vorlegen muss
  • eine gültige Prüfbescheinigung der Hauptuntersuchung (HU)(Kopie ausreichend)  und gegebenenfalls ein Nachweis der durchgeführten Sicherheitsüberprüfung bei Fahrzeugen über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse, ansonsten wird das Kurzzeitkennzeichen auf den direkten Weg zur nächsten Prüforganisation beschränkt
  • Hat der Antragsteller keinen Hauptwohnsitz in Hamburg, ist der Standort des Fahrzeuges in Hamburg nachzuweisen (z.B. Kaufvertrag eines Hamburger Händlers)

Zusätzlich, falls ein Bevollmächtigter den Antrag stellt:

  • die Vollmacht im Original mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Handlungsberechtigten
  • der Ausweis des Bevollmächtigten im Original

Firmen oder Vereine müssen zusätzlich die folgenden Dokumente vorlegen:

  • einen Firmen-/Vereinsnachweis mit aktueller Hamburger Anschrift (z.B. einen Handelsregisterauszug oder ein Vereinsregisterauszug)

Falls ein Bevollmächtigter den Antrag stellt:

  • die Vollmacht im Original mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Handlungsberechtigten
  • der Ausweis des Bevollmächtigten im Original

Zu Beachten

  • Hat das Fahrzeug keinen gültigen Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU) oder keine gültige Betriebserlaubnis, wird das Kurzzeitkennzeichen nur für die Fahrt auf direktem Weg zur nächsten Prüforganisation innerhalb Hamburgs ausgestellt.
  • Kurzzeitkennzeichen können nicht vordatiert werden.
  • Kurzzeitkennzeichen sind nur innerhalb Deutschlands gültig. 
  • Auswärtige Fahrten in die EU müssen in der jeweiligen Botschaft nachgefragt werden. 
  • Die Ausgabe eines Kurzzeitkennzeichens ist auch bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen (außerhalb des Saisonzeitraums) möglich

Terminbuchung
Für die Zulassung von Fahrzeugen ist ein Termin notwendig.

  • Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
  • Wählen Sie die Kategorie: Fahrzeug-Zulassung
  • Danach wählen Sie: Antrag Kurzzeitkennzeichen
  • Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
  • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
  • Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.

Fristen

Ab dem Ausstellungsdatum darf das Kurzzeitkennzeichen für maximal 5 Kalendertage im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Eine Verlegung in die Zukunft ist nicht möglich, da sonst die 5 Kalendertage überschritten werden würden.

 

Verfahrensablauf

  • Buchen Sie online einen Termin.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
  • Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.
  • Dokumente und Schilder werden Ihnen ausgehändigt.

Dauer

i.d.R. sofort

Gebühren

Die Gebühren für die Beantragung belaufen sich auf 10,50 EUR. Grundlage für die Gebührenhöhe ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Rechtsbehelf

Wiederspruch bei ablehnendem Bescheid

Rechtsgrundlage

§ 16 der Fahrzeug Zulassungsverordnung (FZV)

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Letzte Aktualisierung: 10.11.2024