Beschreibung der Leistung
Wenn Sie ein Fahrzeug ins Ausland überführen wollen, brauchen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.
Wenn Sie ein Fahrzeug ins Ausland überführen wollen, brauchen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.
zusätzlich, wenn der Fahrzeughalter den Antrag nicht persönlich stellt:
zusätzlich für Firmen:
zusätzlich bei Neufahrzeugen:
Das Kennzeichen ist nur im beantragten Zeitraum und grundsätzlich für maximal einen Monat gültig, sofern die abgeschlossene Fahrzeugversicherung und die letzte Hauptuntersuchung ebenfalls so lange gültig sind. Anderenfalls verkürzt sich die Gültigkeit entsprechend.
In begründeten Einzelfällen kann das Kennzeichen auch für einen längeren Zeitraum beantragt werden. Dies kann im LBV vor Ort geklärt werden.
Ihr Antrag wird direkt vor Ort bearbeitet.
Die Gebühren betragen zwischen 30,00 EUR bis 70,00 EUR.
Der genaue Betrag kann erst vor Ort nach Vorlage der vollständigen Unterlagen ermittelt werden. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
keine
§ 45 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__45.html
Anlage 4 Abschnitt 8 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/anlage_4.html
Suchwörter: Exportkennzeichen, Kfz Kennzeichen Ausfuhrkennzeichen beantragen
Letzte Aktualisierung: 10.12.2025