Ausnahme-Genehmigungs-Management

Ausnahmegenehmigung von Bau- und Betriebsvorschriften nach § 70 StVZO beantragen

Wenn Ihr Fahrzeug in Größe, Bauart, Ausstattung oder sonstiger Weise von den gesetzlichen Vorgaben abweicht, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

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Beschreibung der Leistung

Sie dürfen ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur fahren, wenn es den gesetzlich festgelegten Bau- und Betriebsvorschriften entspricht.
Für Fahrzeuge, die hiervon abweichen, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies betrifft zum Beispiel Fahrzeuge mit einer speziellen Bauweise oder Fahrzeuge aus dem Ausland, deren Fahrzeugumbau unverhältnismäßig wäre.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Ihr Fahrzeug weicht von den Bau- und Betriebsvorschriften ab.

Benötigte Unterlagen

Der Umfang der benötigten Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig. Um zu erfahren, welche Unterlagen Sie einreichen müssen, nehmen Sie vorab gern eine Beratung durch die Abteilung Ausnahme-Genehmigungs-Management vom Landesbetrieb Verkehr (LBV) ein Anspruch. Dies ist sowohl telefonisch als auch per E-Mail möglich.



Die folgenden Dokumente werden in jedem Fall benötigt. Weitere Unterlagen kommen im Einzelfall hinzu.

  • Antrag mit Begründung und Angabe, welche oder welches Fahrzeug/Fahrzeugkombination betroffen ist sowie für welchen Zeitraum
  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO
  • gültiger Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • gegebenenfalls eine Handlungsvollmacht

Zu Beachten

Die Entscheidung über die Ausnahmegenehmigung hängt vom Einzelfall ab und kann erst nach der individuellen Prüfung Ihrer Unterlagen bewertet und entschieden werden.

Fristen

Die Ausnahmegenehmigung wird für maximal 12 Jahre erteilt.

Verfahrensablauf

  • Sie können vorab telefonisch unter der +49 (40) 428 58 2492 oder per E-Mail unter ausnahmen@lbv.hamburg.de eine Beratung in Anspruch nehmen.
  • Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen postalisch oder vor Ort beim LBV ein.
  • Ihre Unterlagen werden geprüft.
  • Sie werden schriftlich über die Entscheidung informiert.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig.

Gebühren

Die Gebühren sind vom Einzelfall abhängig und können erst nach Prüfung der vollständigen Unterlagen vor Ort festgelegt werden. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__70.html

Adresse und Kontakt

Ausnahme-Genehmigungs-Management

Mo 7-14, Di+Do 7-16, Fr 7-12 Uhr, Mi geschlossen, keine Terminbuchung notwendig

Bitte nutzen Sie die Einfahrt Höhe Süderstraße 142. Schilderpräger finden Sie vor Ort.

Es ist ein Fotoautomat (Speed Capture Terminal) vorhanden.

QR-Codes der Terminbestätigungen können eingescannt werden, sofern das Display Ihres mobilen Endgeräts keine Risse oder sonstige Beschädigungen aufweist.

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Suchwörter: Ausnahmegenehmigung von Bau- und Betriebsvorschriften § 70 StVZO Importfahrzeug

Letzte Aktualisierung: 17.01.2026