Voraussetzungen
- Ihr Fahrzeug weicht von den Bau- und Betriebsvorschriften ab.
Benötigte Unterlagen
Der Umfang der benötigten Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig. Um zu erfahren, welche Unterlagen Sie einreichen müssen, nehmen Sie vorab gern eine Beratung durch die Abteilung Ausnahme-Genehmigungs-Management vom Landesbetrieb Verkehr (LBV) ein Anspruch. Dies ist sowohl telefonisch als auch per E-Mail möglich.
Die folgenden Dokumente werden in jedem Fall benötigt. Weitere Unterlagen kommen im Einzelfall hinzu.
- Antrag mit Begründung und Angabe, welche oder welches Fahrzeug/Fahrzeugkombination betroffen ist sowie für welchen Zeitraum
- Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO
- gültiger Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- gegebenenfalls eine Handlungsvollmacht
Zu Beachten
Die Entscheidung über die Ausnahmegenehmigung hängt vom Einzelfall ab und kann erst nach der individuellen Prüfung Ihrer Unterlagen bewertet und entschieden werden.
Fristen
Die Ausnahmegenehmigung wird für maximal 12 Jahre erteilt.