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Landesbetrieb Verkehr

Ausnahmegenehmigung, Importfahrzeuge beantragen

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Beschreibung der Leistung

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) enthält Bau- und Betriebsvorschriften, die von den Fahrzeugen in Deutschland eingehalten werden müssen. Für Fahrzeuge, die diese Vorschriften nicht erfüllen, können Ausnahmegenehmigungen beantragt werden, um das Fahrzeug trotzdem fahren zu dürfen.

 

Informationen

Benötigte Unterlagen

Die benötigten Unterlagen hängen vom Einzelfall ab. Mindestens benötigt werden:

  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr
  • gegebenenfalls eine Zulassungsvollmacht
  • gegebenenfalls ein reserviertes Kennzeichen

Zu Beachten

Da sich Sicherheitsanforderungen und bauliche Abweichungen stark unterscheiden können, kann immer nur über einen Einzelfall entschieden werden. Lassen Sie sich am besten vor Antragsstellung telefonisch vom Transport- und Genehmigungs-Management des Landesbetrieb Verkehr (LBV).

Wichtig: Ausnahmegenehmigungen für Importfahrzeuge werden ausschließlich im Standort Mitte bearbeitet.

 

Fristen

Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen.

Gebühren

Die genaue Höhe der Gebühren ist immer vom Einzelfall abhängig und kann vorher nicht mitgeteilt werden. Grundlage für die Gebührenhöhe ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Adresse und Kontakt

Landesbetrieb Verkehr

Mo 7-14, Di+Do 7-16, Fr 7-12 Uhr, Mi geschlossen, keine Terminbuchung notwendig

Bitte nutzen Sie die Einfahrt Höhe Süderstraße 142. Schilderpräger finden Sie vor Ort.

Es ist ein Fotoautomat (Speed Capture Terminal) vorhanden.

QR-Codes der Terminbestätigungen können eingescannt werden, sofern das Display Ihres mobilen Endgeräts keine Risse oder sonstige Beschädigungen aufweist.

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Suchwörter: Importfahrzeug Ausnahmegenehmigung, Importfahrzeug

Letzte Aktualisierung: 09.10.2024