Beschreibung der Leistung
Fahrzeuge, die nicht in Serie gefertigt werden, bedürfen einer Einzelbetriebserlaubnis, damit sie zum Straßenverkehr zugelassen werden können. Dies gilt auch für Fahrzeuge ohne EG-Typgenehmigung (COC-Bescheinigung) aus dem Ausland sowie stillgelegte Fahrzeuge, die nach Ablauf von sieben Jahren aus dem Verkehrsregister gelöscht wurden und eine neue Zulassung erhalten sollen. Mit der Einzelbetriebserlaubnis wird festgestellt, dass das Fahrzeug den Bau- und Betriebsvorschriften entspricht.