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Landesbetrieb Verkehr

Kfz, Einzelbetriebserlaubnis für Fahrzeuge beantragen

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Fahrzeuge, die nicht in Serie gefertigt werden, bedürfen einer Einzelbetriebserlaubnis, damit sie zum Straßenverkehr zugelassen werden können.

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Beschreibung der Leistung

Fahrzeuge, die nicht in Serie gefertigt werden, bedürfen einer Einzelbetriebserlaubnis, damit sie zum Straßenverkehr zugelassen werden können. Dies gilt auch für Fahrzeuge ohne EG-Typgenehmigung (COC-Bescheinigung) aus dem Ausland sowie stillgelegte Fahrzeuge, die nach Ablauf von sieben Jahren aus dem Verkehrsregister gelöscht wurden und eine neue Zulassung erhalten sollen. Mit der Einzelbetriebserlaubnis wird festgestellt, dass das Fahrzeug den Bau- und Betriebsvorschriften entspricht.

 

 

Informationen

Voraussetzungen

Ein selbst konstruiertes Fahrzeug oder der Import eines Fahrzeugs, welches noch nie im europäischen Wirtschaftsraum (EWG) homologiert wurde, soll in Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen werden. Der bzw. die Antragstellende ist über das Fahrzeug verfügungsberechtigt oder ist vom Verfügungsberechtigten beauftragt.

Benötigte Unterlagen

Der Umfang der Unterlagen zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung ist von Fall zu Fall unterschiedlich, mindestens aber werden benötigt:

  • ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr nach § 13 EG-FGV
  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • ein Handelsregisterauszug bei Unternehmen
  • eine Handlungsvollmacht bei Antragstellung in Vollmacht
  • nach Bedarf: reserviertes Kennzeichen
  • ein formloser Antrag

Zu Beachten

Es wird immer nur im Einzelfall entschieden und über die Erteilung der Einzelbetriebserlaubnis kann erst nach Prüfung der vollständigen Unterlagen entschieden werden.

Fristen

keine

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen
  • Sie reichen das Gutachten zusammen mit den weiteren Unterlagen beim Landesbetrieb Verkehr ein.
  • Dieser erstellt bzw. ändert dann die Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) oder vermerkt mit Siegel auf dem Gutachten zur Erlangung einer Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV oder Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO, dass die Betriebserlaubnis erteilt wurde.

Gebühren

39,50 EUR, sofern keine weiteren Ausnahmegenehmigungen erforderlich sind. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Adresse und Kontakt

Landesbetrieb Verkehr

Mo 7-14, Di+Do 7-16, Fr 7-12 Uhr, Mi geschlossen, keine Terminbuchung notwendig

Bitte nutzen Sie die Einfahrt Höhe Süderstraße 142. Schilderpräger finden Sie vor Ort.

Es ist ein Fotoautomat (Speed Capture Terminal) vorhanden.

QR-Codes der Terminbestätigungen können eingescannt werden, sofern das Display Ihres mobilen Endgeräts keine Risse oder sonstige Beschädigungen aufweist.

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Suchwörter: KFZ Betriebserlaubnis für ein einzelnes Fahrzeug

Letzte Aktualisierung: 07.10.2024