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Ist Ihr Führerschein abhanden gekommen oder möchten Sie einen Antrag auf Verlängerung stellen, können Sie für die Übergangszeit (Zusendung des EU-Kartenführerscheins) einen vorläufigen Führerschein erhalten.
Informationen
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Der Führerschein ist nicht mehr im Besitz oder soll verlängert werden. Einen Antrag auf Ersatzausstellung bzw. Verlängerung des Führerscheins müssen Sie ebenfalls stellen, um einen vorläufigen Führerschein zu erhalten.
- Der melderechtliche Hauptwohnsitz des Führerscheininhabers ist Hamburg
Benötigte Unterlagen
- ein gültiger Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- gegebenenfalls der bereits vorhandene Führerschein
- die Terminbestätigung
Zu Beachten
Der vorläufige Führerschein ist nur in Deutschland gültig und berechtigt nicht zum Fahren im Ausland.
Der Landesbetrieb Verkehr (LBV). Die Beantragung ist nur an den Standorten LBV-Mitte oder LBV-Nord möglich.
Fristen
Der vorläufige Führerschein ist in der Regel 3 Monate gültig.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
- Sie buchen online einen Termin.
- Auf unserer Internetseite zur Terminbuchung wählen Sie die Kategorie "Führerschein"
- Buchen Sie je nach Ihren Anliegen bitte einen der folgenden Termine:
- "Antrag Ersatzführerschein nach Verlust, Beschädigung oder Diebstahl", wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben oder er gestohlen oder beschädigt wurde,
- "Verlängerung C/CE, D/DE + Antrag Fahrerkarte (optional) + Beantragung Fahrerqualifizierungsnachweis (optional)", wenn Ihre befristete Fahrerlaubnis der Klassen C oder D abgelaufen ist
- Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen und die Terminbestätigung zu Ihrem Termin im LBV mit.
- Scannen Sie den QR-Code Ihrer Terminbestätigung am Scanner vor Ort ein.
- Nehmen Sie im Wartebereich Platz. Sie werden mit Ihrer Aufrufnummer aufgerufen.
- Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.
Dauer
sofort, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Gebühren
Die Gebühren betragen 10,50 EUR bis 19,10 EUR für einen vorläufigen Führerschein. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Formulare, Services & Links
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Letzte Aktualisierung: 11.12.2025