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Führerschein abholen

Der neue Führerschein wird Ihnen grundsätzlich per Einwurfeinschreiben zugestellt. In Ausnahmefällen müssen Sie ihn selbst abholen.

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Beschreibung der Leistung

Der neue Führerschein wird Ihnen in der Regel per Einwurfeinschreiben durch die Bundesdruckerei zugestellt. In Ausnahmefällen kann keine Zustellung erfolgen. In diesem Fall müssen Sie den den neuen Führerschein bei der Stelle abholen, bei der Sie ihn beantragt haben. Gegebenenfalls müssen Sie bei der Abholung Ihren alten Führerschein abgeben.

Eine grundsätzliche Abholung erfolgt bei ausländischen Führerscheinen.

 

Informationen

Benötigte Unterlagen

  • ein gültiger Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Gegebenenfalls: vorhandener Führerschein
  • sofern vorhanden: eine vom TÜV ausgestellte Prüfbescheinigung zu der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung

Sie können den Führerschein durch eine bevollmächtigte Person abholen lassen. In diesem Fall benötigen Sie die Kopie des Personalausweises, die Vollmacht der antragstellenden Person und gegebenenfalls den alten Führerschein.

Zu Beachten

Keine

Dauer

Die Zusendung per Einwurfeinschreiben oder die Abholung im Einzelfall erfolgt regelhaft circa 3 - 4 Wochen nach der Antragstellung.

Gebühren

Keine. Die Gebühren wurden bereits bei der Beantragung von Ihnen bezahlt.

Rechtsbehelf

Entfällt

Rechtsgrundlage

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/BJNR198000010.html

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Suchwörter: Führerschein abholen

Letzte Aktualisierung: 16.05.2025