Hamburg.deHamburg ServiceFührerschein beantragen

Führerschein beantragen

  •  

Um ein Kraftfahrzeug zu führen, wird eine Fahrerlaubnis benötigt. Diese kann durch den Führerschein nachgewiesen werden. Wenn Sie einen Pkw bis 3.500 Kilogramm fahren möchten, müssen Sie einen Führerschein der Klasse B beantragen.

  •  

Beschreibung der Leistung

Wer zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erwerben möchte, muss zunächst einen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. In der Regel können die erforderlichen Unterlagen direkt in der Fahrschule abgegeben werden und die Fahrschule kümmert sich um alles Weitere.
Mit einem regulären PKW-Führerschein der Klasse B dürfen Kraftfahrzeuge bis 3.500 Kilogramm gefahren werden. Sie können mit der Führerscheinklasse B außerdem Anhänger transportieren, die weniger als 750 Kilogramm wiegen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • der Hauptwohnsitz des Antragstellers liegt in Hamburg 
  • Antragsstellung frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters
  • Der Antrag kann vor dem Unterricht in der Fahrschule gestellt werden. Die Aushändigung des Führerscheins erfolgt erst nachdem die Prüfungen bestanden wurden.

Benötigte Unterlagen

  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto (35 x 45 Millimeter)
  • eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schulung Erster Hilfe 
  • ein Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • die Terminbestätigung, falls der Antrag nicht über die Fahrschule gestellt wird

Für den Erwerb der Führerscheinklassen C und D werden zusätzliche Unterlagen benötigt. Diese finden Sie unter den Einträgen zu LKW- und Busführerscheinen.

Zu Beachten

Die erste Fahrerlaubnis erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert in der Regel 2 Jahre.
Zuständig für die Ausstellung des Führerscheins sind die Führerscheinstellen LBV-Mitte und LBV-Nord.
 

Gültigkeit von Führerscheinen
Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahren gültig. Die Befristung von 15 Jahren gilt nur für das Dokument. Die erworbenen Führerscheinklassen behalten ihre Gültigkeit (Ausnahme: C- und D-Klassen).
Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Weitere Informationen sowie Fristen finden Sie im Artikel "LBV Führerscheintausch" unter Links.

Fristen

Die theoretische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nachdem die Unterlagen bei der Fahrerlaubnisbehörde eingegangen sind abgelegt werden. Die praktische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung erfolgen.

Der Führerschein wird Ihnen in der Regel direkt nach dem Bestehen der praktischen Prüfung ausgehändigt.

Verfahrensablauf

Nachdem Sie sich für eine Fahrschule entschieden und sich dort angemeldet haben, können Sie alle erforderlichen Unterlagen für die Beantragung des Führerscheins in der Regel dort abgeben. Ihre Fahrschule kümmert sich dann um alles Notwendige und informiert Sie über die weiteren Schritte.

Dauer

Die Bearbeitung erfolgt parallel zur Fahrschulausbildung.

Gebühren

Die Gebühren betragen zwischen 44,70 EUR bis 73,30 EUR. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Führerschein, Ersterteilung LBV Führerschein beantragen

Letzte Aktualisierung: 04.10.2024