Voraussetzungen
- der Hauptwohnsitz des Antragstellers liegt in Hamburg
- Antragsstellung frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters
- Der Antrag kann vor dem Unterricht in der Fahrschule gestellt werden. Aushändigung des Führerscheins erfolgt erst nachdem die Prüfungen bestanden wurde.
Benötigte Unterlagen
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- ein biometrietaugliches Passfoto 35 x 45 Millimeter
- eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schulung Erste Hilfe
- ein Sehtest( A/B Klassen); Gültigkeit: maximal zwei Jahre ab Ausstellungsdatum
- Ärztliche Gutachten für C/D Klassen(Hausarzt, bzw. Arbeits-Verkehrsmediziner für D Klassen); Gültigkeit: max. 1 Jahr ab Ausstellungsdatum
- Führungszeugnis bei D Klassen(Beantragung beim zuständigen Meldeamt)
- die Terminbestätigung
Zu Beachten
Zuständig für die Ausstellung des Führerscheins sind die Führerscheinstellen LBV-Mitte und LBV-Nord.
Gültigkeit von Führerscheinen
Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahren gültig. Die Befristung von 15 Jahren gilt nur für das Dokument. Klassen behalten ihre Gültigkeit, Ausnahmen sind hier die C- und D-Klassen.
vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Weitere Informationen sowie Fristen finden Sie im Artikel "LBV Führerscheintausch" unter Links.