Voraussetzungen
- Ihr Hauptwohnsitz liegt in Hamburg
- Sie reichen Ihren Antrag frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters ein.
Benötigte Unterlagen
- ein gültiger Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- ein aktuelles biometrisches Passfoto (35 x 45 Millimeter)
- eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schulung Erster Hilfe
- ein Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- die Terminbestätigung, falls der Antrag nicht über die Fahrschule gestellt wird
Für den Erwerb der Führerscheinklassen C und D werden zusätzliche Unterlagen von Ihnen benötigt. Ergänzende Informationen finden Sie unter den Einträgen zu LKW- und Busführerscheinen.
Zu Beachten
Die erste Fahrerlaubnis erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert in der Regel 2 Jahre.
Zuständig für die Ausstellung des Führerscheins sind die Führerscheinstellen LBV-Mitte und LBV-Nord.
Der Antrag kann vor dem Unterricht in der Fahrschule gestellt werden. Die Aushändigung des Führerscheins erfolgt erst nachdem die Prüfungen bestanden wurden.
Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahren gültig. Die Befristung von 15 Jahren gilt nur für das Dokument. Die erworbenen Führerscheinklassen behalten ihre Gültigkeit (Ausnahme: C- und D-Klassen).
Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Weitere Informationen sowie Fristen finden Sie im Artikel "LBV Führerscheintausch" unter Links.
Fristen
Sie müssen die theoretische Prüfung, innerhalb von 12 Monaten nachdem Ihre Unterlagen bei der Fahrerlaubnisbehörde eingegangen sind, ablegen. Die praktische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen Ihrer theoretischen Prüfung erfolgen.
Der Führerschein wird Ihnen in der Regel direkt nach dem Bestehen der praktischen Prüfung ausgehändigt.