Voraussetzungen
- der Hauptwohnsitz des Antragstellers liegt in Hamburg
- Antragsstellung frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters
- Der Antrag kann vor dem Unterricht in der Fahrschule gestellt werden. Die Aushändigung des Führerscheins erfolgt erst nachdem die Prüfungen bestanden wurden.
Benötigte Unterlagen
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- ein aktuelles biometrisches Passfoto (35 x 45 Millimeter)
- eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schulung Erster Hilfe
- ein Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- die Terminbestätigung, falls der Antrag nicht über die Fahrschule gestellt wird
Für den Erwerb der Führerscheinklassen C und D werden zusätzliche Unterlagen benötigt. Diese finden Sie unter den Einträgen zu LKW- und Busführerscheinen.
Zu Beachten
Die erste Fahrerlaubnis erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert in der Regel 2 Jahre.
Zuständig für die Ausstellung des Führerscheins sind die Führerscheinstellen LBV-Mitte und LBV-Nord.
Gültigkeit von Führerscheinen
Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahren gültig. Die Befristung von 15 Jahren gilt nur für das Dokument. Die erworbenen Führerscheinklassen behalten ihre Gültigkeit (Ausnahme: C- und D-Klassen).
Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Weitere Informationen sowie Fristen finden Sie im Artikel "LBV Führerscheintausch" unter Links.
Fristen
Die theoretische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nachdem die Unterlagen bei der Fahrerlaubnisbehörde eingegangen sind abgelegt werden. Die praktische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung erfolgen.
Der Führerschein wird Ihnen in der Regel direkt nach dem Bestehen der praktischen Prüfung ausgehändigt.