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Führerschein beantragen

Um ein Kraftfahrzeug zu führen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis. Diese können Sie durch den Führerschein nachweisen. Wenn Sie einen Pkw bis 3.500 Kilogramm fahren möchten, müssen Sie einen Führerschein der Klasse B beantragen.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erwerben möchten, müssen Sie einen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. In der Regel können Sie die erforderlichen Unterlagen direkt in Ihrer Fahrschule abgeben und Ihre Fahrschule kümmert sich um alles Weitere.

Mit einem regulären PKW-Führerschein der Klasse B dürfen Sie Kraftfahrzeuge bis 3.500 Kilogramm fahren. Sie können mit der Führerscheinklasse B außerdem Anhänger transportieren, die weniger als 750 Kilogramm wiegen. Für das Transportieren von Anhängern zwischen 750 und 3.500 kg benötigen Sie zusätzlich einen Anhängerführerschein (Klasse BE).

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Ihr Hauptwohnsitz liegt in Hamburg
  • Sie reichen Ihren Antrag frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters ein.

Benötigte Unterlagen

  • ein gültiger Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto (35 x 45 Millimeter)
  • eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schulung Erster Hilfe
  • ein Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • die Terminbestätigung, falls der Antrag nicht über die Fahrschule gestellt wird

Für den Erwerb der Führerscheinklassen C und D werden zusätzliche Unterlagen von Ihnen benötigt. Ergänzende Informationen finden Sie unter den Einträgen zu LKW- und Busführerscheinen.

Zu Beachten

Die erste Fahrerlaubnis erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert in der Regel 2 Jahre.
Zuständig für die Ausstellung des Führerscheins sind die Führerscheinstellen LBV-Mitte und LBV-Nord.
Der Antrag kann vor dem Unterricht in der Fahrschule gestellt werden. Die Aushändigung des Führerscheins erfolgt erst nachdem die Prüfungen bestanden wurden.

Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahren gültig. Die Befristung von 15 Jahren gilt nur für das Dokument. Die erworbenen Führerscheinklassen behalten ihre Gültigkeit (Ausnahme: C- und D-Klassen).
Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Weitere Informationen sowie Fristen finden Sie im Artikel "LBV Führerscheintausch" unter Links.

Fristen

Sie müssen die theoretische Prüfung, innerhalb von 12 Monaten nachdem Ihre Unterlagen bei der Fahrerlaubnisbehörde eingegangen sind, ablegen. Die praktische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen Ihrer theoretischen Prüfung erfolgen.

Der Führerschein wird Ihnen in der Regel direkt nach dem Bestehen der praktischen Prüfung ausgehändigt.

Verfahrensablauf

Nachdem Sie sich für eine Fahrschule entschieden und sich dort angemeldet haben, können Sie alle erforderlichen Unterlagen für die Beantragung des Führerscheins in der Regel dort abgeben. Ihre Fahrschule kümmert sich dann um alles Notwendige und informiert Sie über die weiteren Schritte.

Dauer

Die Bearbeitung erfolgt parallel zur Fahrschulausbildung.

Gebühren

Die Gebühren betragen zwischen 45,90 EUR - 74,50 EUR. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 21 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__21.html

§§ 7 bis 25 Fahrerlaubnis- Verordnung (FeV)

www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/

§ 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)

www.gesetze-im-internet.de/stvg/__2.html

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Suchwörter: Führerschein, Ersterteilung LBV Führerschein beantragen

Letzte Aktualisierung: 23.04.2025