Voraussetzungen
Der Antrag kann frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. Der Hauptwohnsitz des Antragstellers muss dabei in Hamburg liegen. Der Antrag kann bereits vor dem Absolvieren des Unterrichts an der Fahrschule gestellt werden. Die Aushändigung des neuen Führerscheins erfolgt jedoch erst nachdem der Unterricht absolviert wurde und die Prüfungen bestanden worden sind.
Benötigte Unterlagen
Für die Antragsstellung müssen folgende Unterlagen vorliegen:
- ein gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- der bereits vorhandene Führerschein
- ein biometrietaugliches Passfoto 35 x 45 Millimeter (ohne Kopfbedeckung)
- eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe (es gibt verschiedene Anbieter, der LBV darf aus wettbewerbsrechtlichen Gründen keine Anbieter empfehlen.)
- ein Sehtest (für die Klassen A und B; z.B. durch einen Optiker)
- die Terminbestätigung
Zusätzlich für die Erweiterung Klasse C und D:
- ein augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 FeV nicht älter als zwei Jahre
- ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.1 FeV nicht älter als ein Jahr
- ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.2 FeV nicht älter als ein Jahr (nur Klasse D)
- ein Führungszeugnis (nur Klasse D), das beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt werden muss und nicht älter als drei Monate ist
Zu Beachten
Normale Erweiterungen werden von der Fahrschule eingereicht. Zuständig für die Beantragung des Führerscheins sind die Führerscheinstellen LBV-Mitte und LBV-Nord. Für die Eintragung von Schlüsselzahlen buchen Sie bitte den Termin Änderung von Führerscheindaten.
Gültigkeit von Führerscheinen
Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind auf eine Gültigkeit von fünfzehn Jahren begrenzt. Nach Ablauf der Gültigkeit ist eine Neuausstellung erforderlich. Betroffen davon ist nur der Führschein selbst, die Fahrerlaubnis bleibt gültig ausgenommen eingetragene Ablaufdaten bei C/D Klassen. . Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden.