Voraussetzungen
- ausländischer Führerschein, der zum Zeitpunkt der Einreise und Antragsstellung gültig ist(ggf. mit amtlicher Übersetzung; über die Notwendigkeit kann erst nach einer Beratung entschieden werden),
- Antragsteller hat Hauptwohnsitz in Hamburg
- Sie müssen mindestens sechs Monate im Drittstaat gewohnt haben, um den dort erworbenen Führerschein in einen deutschen umschreiben zu lassen.
Hinweis: Für die Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis, ist das Bestehen einer theoretischen und praktischen Fahrprüfung Voraussetzung. Die Prüfung kann erst erfolgen, wenn die Fahrschule die erforderliche Prüfungsreife festgestellt hat.
Informationen erhalten Sie auch in anderen Sprachen unter dem Link des BMVI (siehe unten).
Weitere Informationen dazu, ob in Verbindung mit der Umschreibung eine Prüfung erforderlich ist finden Sie in der Anlage 11 zur FeV (Link siehe unten).
Benötigte Unterlagen
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- den gültigen ausländischen Führerschein im Original
- ein biometrisches Passfoto 35 x 45 Millimeter
- einen Sehtest(nur bei A/B-Klassen; z.B. durch einen Optiker)
- einen Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- gegebenenfalls eine Übersetzung und/oder Klassifizierung des Führerscheins durch einen amtlich vereidigten Dolmetscher(über die Notwendigkeit kann erst nach einer Beratung entschieden werden)
- die Terminbestätigung
Bei Führerscheinen der Klassen C und D benötigen Sie zusätzlich:
- ein augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 FeV nicht älter als zwei Jahre
- ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.1 FeV n icht älter als ein Jahr
- ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.2 FeV nicht älter als ein Jahr (nur Klasse D)
- ein Führungszeugnis(nur Klasse D), das beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt werden muss und nicht älter als drei Monate ist
- gegebenenfalls bei gewerblicher Güter- und/oder Personenbeförderung einen Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation
Zu Beachten
Vorläufige Führerscheine oder Lernführerscheine berechtigen in Deutschland nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen und können daher auch nicht in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
Für die Umschreibung von Fahrerlaubnissen aus Drittstaaten sind nur die Führerscheinstellen LBV-Mitte und LBV-Nord zuständig. Buchen Sie dafür zwingend einen Termin.
Antragstellung in Vollmacht ist nicht möglich.
Terminbuchung
Die Terminbuchung erfolgt über den LBV. Gehen Sie hier wie folgt vor:
1. Besuchen Sie die Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten) und wählen Sie die Dienstleistung Umschreibung ausländischer Führerschein in befristeten EU-Kartenführerschein.
2. Nutzen Sie die Standortauswahl, um sich Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen.
3. Nach Wahl des Standortes nutzen Sie den angezeigten Kalender, um einen freien Termin (Datum und Uhrzeit) zu wählen.
4. Geben Sie nun Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse zur Buchung ein.
5. Sie erhalten eine Mail. Bitte bestätigen sie den Termin.
Die Terminbestätigung, die Sie im Anschluss erhalten, bringen Sie bitte unbedingt zum Termin mit.