Voraussetzungen
- der Hauptwohnsitz des Antragstellers liegt in Hamburg
- Besitz eines gültigen ausländischen Führerscheins
- der Wohnsitz des Antragstellers lag für mindestens 185 Tage (sechs Monate) im Ausstellungsstaat des ausländischen Führerscheins
Das heißt, Sie müssen mindestens sechs Monate im Ausland gemeldet gewesen sein, um den dort erworbenen Führerschein beim LBV in einen deutschen Führerschein umschreiben zu lassen.
- Bestehen einer theoretischen und praktischen Fahrprüfung nach abgeschlossener Vorbereitung in einer Fahrschule
Weitere Informationen dazu, wann bei der Umschreibung eine Prüfung erforderlich ist, finden Sie in der Anlage 11 zur FeV (siehe unter Links).
Benötigte Unterlagen
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- der gültige ausländische Führerschein (ggf. mit Übersetzung durch einen amtlich vereidigten Dolmetscher, über die Notwendigkeit kann erst nach einer Beratung entschieden werden)
- ein biometrisches Passfoto (35x45 Millimeter)
- ein Sehtest (nur bei A- und B-Klassen; z.B. durch einen Optiker)
- ein Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Nachweise über den vorherigen Wohnsitz für mindestens sechs Monate im Ausstellungsstaat des Führerscheins (z.B. Arbeitgeberbescheinigungen, Mietvertrag o.ä.)
- die Terminbestätigung
zusätzlich bei Führerscheinen der Klassen C und D:
- ein augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 FeV (nicht älter als zwei Jahre)
- ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.1 FeV (nicht älter als ein Jahr)
- für die Klasse D ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.2 FeV (nicht älter als ein Jahr)
- für die Klasse D ein Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate, beantragt beim zuständigen Einwohnermeldeamt)
- bei gewerblicher Güter- und/oder Personenbeförderung ein Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation
Zu Beachten
Informationen erhalten Sie auch in anderen Sprachen auf der Internetseite des BMDV (siehe unter Links).
Für diese Dienstleistung sind die LBV-Standorte Mitte und Nord zuständig.
Vorläufige Führerscheine oder Lernführerscheineberechtigen in Deutschland nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen und können daher auch nicht in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
Terminbuchung
- Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
- Wählen Sie die Kategorie: Führerschein
- Danach wählen Sie: Umschreibung ausländischer Führerschein oder Dienstführerschein in befristeten EU-Kartenführerschein
- Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
- Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
- Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.
Fristen
Die Umschreibung muss bis 185 Tage (sechs Monate) nach der Einreise nach Deutschland erfolgen.