Voraussetzungen
Um den Führerschein beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) umschreiben zu lassen, muss der Hauptwohnsitz des Antragstellers in Hamburg liegen. Außerdem muss die ausländische Fahrerlaubnis zum Zeitpunkt der Antragsstellung gültig sein.
Die Umschreibung ist zudem nur möglich, wenn der ausländische Führerschein zu einem Zeitpunkt erworben wurde, an dem der Antragsteller einen ordentlichen Wohnsitz für mindestens 185 Tage (sechs Monate) im Ausstellungsstaat hatte. Das heißt, Sie müssen mindestens sechs Monate im Ausland gewohnt haben, um den dort erworbenen Führerschein in einen deutschen umschreiben lassen zu können. Wenn die Fahrerlaubnis beispielsweise im Rahmen eines vierwöchigen Urlaubs erlangt wurde, kann diese nicht in einen deutschen Führerschein umgeschrieben werden.
Informationen erhalten Sie auch in anderen Sprachen auf der Internetseite des BMDV (Link siehe unten).
Benötigte Unterlagen
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit zum Termin:
- einen Ausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- den gültigen ausländischen Führerschein im Original (ggf. mit amtlicher Übersetzung)
- ein biometrisches Passfotos 35 x 45 Millimeter
- gegebenenfalls eine Übersetzung und/oder Klassifizierung des Führerscheins durch einen amtlich vereidigten Dolmetscher (über die Notwendigkeit kann erst nach einer Beratung entschieden werden)
- die Terminbestätigung
- je nach Ausstellungsstaat können weitere Dokumente erforderlich sein
Bei Führerscheinen der Klassen C und D benötigen Sie zusätzlich:
- ein augenärztliches Gutachten nicht älter als zwei Jahre ist
- ein ärztliches Gutachten nicht älter als ein Jahr ist
- ein ärztliches Gutachten nicht älter als ein Jahr ist (nur Klasse D)
- ein Führungszeugnis (nur Klasse D), das beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt werden muss und nicht älter als drei Monate ist
- Gegebenenfalls einen Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation bei gewerblicher Güter- und/oder Personenbeförderung
Achtung: Die ärztlichen Gutachten brauchen Sie nur, wenn die Fahrerlaubnis mit der Umschreibung gleichzeitig verlängert werden soll.
Zu Beachten
Für die Umschreibung von Fahrerlaubnissen sind in Hamburg nur die Führerscheinstellen LBV-Mitte und LBV-Nord zuständig. Der Antrag muss persönlich gestellt werden, hierfür benötigen Sie einen Termin.
Antragstellung in Vollmacht ist nicht möglich.
Terminbuchung
Die Terminbuchung erfolgt über den LBV. Gehen Sie hier wie folgt vor:
1. Besuchen Sie die Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten) und wählen Sie unter der Dienstleistungsgruppe Führerschein die Dienstleistung Umschreibung ausländischer Führerschein.
2. Nutzen Sie die Standortauswahl, um sich Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen.
3. Nach Wahl des Standortes nutzen Sie den angezeigten Kalender, um einen freien Termin (Datum und Uhrzeit) zu wählen.
4. Geben Sie nun Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse zur Buchung ein.
5. Sie erhalten eine E-Mail. Bitte bestätigen Sie den Termin.
Die Terminbestätigung, die Sie im Anschluss erhalten, bringen Sie bitte unbedingt zum Termin mit.