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Ausländischen Führerschein umschreiben (Listenstaat)

Die Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) beinhaltet eine Liste mit Staaten, deren Führerscheine für maximal sechs Monate nach Einreise in Deutschland zum Führen von Kraftfahrzeugen berechtigen. (Listenstaat)

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Beschreibung der Leistung

Die Bundesrepublik Deutschland hat mit einigen Staaten Abkommen zur Anerkennung von Führerscheinen, die das Umschreiben in eine deutsche Fahrerlaubnis vereinfachen.

Die Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) beinhaltet eine Liste mit Staaten, deren Führerscheine für maximal sechs Monate nach Einreise in Deutschland zum Führen von Kraftfahrzeugen berechtigen. Wollen Sie im Anschluss weiterhin Kraftfahrzeuge in Deutschland fahren, müssen Sie Ihren Führerschein in einen deutschen umschreiben lassen. Als Bürger eines Listenstaates müssen Sie hierfür aber häufig keine neue Prüfung ablegen, sondern nur einen Antrag stellen. Entsprechende Links finden Sie unter "Formulare, Services und Links".

Achtung
Vorläufige Führerscheine oder Lernführerscheine berechtigen in Deutschland nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen und können daher auch nicht in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden. Sie brauchen zum Umschreiben einen vollwertigen Führerschein aus dem Listenstaat.

 

Achtung: Diese Dienstleistung erhalten Sie nur in den Standorten Hamburg-Mitte und Hamburg-Nord!

 

Informationen

Voraussetzungen

Um den Führerschein beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) umschreiben zu lassen, muss der Hauptwohnsitz des Antragstellers in Hamburg liegen. Außerdem muss die ausländische Fahrerlaubnis zum Zeitpunkt der Antragsstellung gültig sein.

Die Umschreibung ist zudem nur möglich, wenn der ausländische Führerschein zu einem Zeitpunkt erworben wurde, an dem der Antragsteller einen ordentlichen Wohnsitz für mindestens 185 Tage (sechs Monate) im Ausstellungsstaat hatte. Das heißt, Sie müssen mindestens sechs Monate im Ausland gewohnt haben, um den dort erworbenen Führerschein in einen deutschen umschreiben lassen zu können. Wenn die Fahrerlaubnis beispielsweise im Rahmen eines vierwöchigen Urlaubs erlangt wurde, kann diese nicht in einen deutschen Führerschein umgeschrieben werden.

 

Informationen erhalten Sie auch in anderen Sprachen auf der Internetseite des BMDV (Link siehe unten).

Benötigte Unterlagen

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit zum Termin:

  • ein gültiger Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • den gültigen ausländischen Führerschein im Original (ggf. mit amtlicher Übersetzung)
  • ein biometrisches Passfotos 35 x 45 Millimeter
  • gegebenenfalls eine Übersetzung und/oder Klassifizierung des Führerscheins durch einen amtlich vereidigten Dolmetscher (über die Notwendigkeit kann erst nach einer Beratung entschieden werden)
  • die Terminbestätigung
  • je nach Ausstellungsstaat können weitere Dokumente erforderlich sein

Bei Führerscheinen der Klassen C und D benötigen Sie zusätzlich:

  • ein augenärztliches Gutachten nicht älter als zwei Jahre ist
  • ein ärztliches Gutachten nicht älter als ein Jahr ist
  • ein ärztliches Gutachten nicht älter als ein Jahr ist (nur Klasse D)
  • ein Führungszeugnis (nur Klasse D), das beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt werden muss und nicht älter als drei Monate ist
  • Gegebenenfalls einen Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation bei gewerblicher Güter- und/oder Personenbeförderung

Achtung: Die ärztlichen Gutachten brauchen Sie nur, wenn die Fahrerlaubnis mit der Umschreibung gleichzeitig verlängert werden soll.

Zu Beachten

Für die Umschreibung von Fahrerlaubnissen sind in Hamburg nur die Führerscheinstellen LBV-Mitte und LBV-Nord zuständig. Der Antrag muss persönlich gestellt werden, hierfür benötigen Sie einen Termin.
Antragstellung in Vollmacht ist nicht möglich.

Verfahrensablauf

  • Sie absolvieren die Vorbereitung in einer Fahrschule und legen gegebenenfalls die theoretische und praktische Fahrprüfung ab.
  • Sie buchen online einen Termin.
    • Auf unserer Internetseite zur Terminbuchung wählen Sie die Kategorie "Führerschein"
    • Buchen Sie den Termin "Umschreibung ausländischer Führerschein oder Dienstführerschein in befristeten EU-Kartenführerschein"
    • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen und die Terminbestätigung zu Ihrem Termin im LBV mit.
  • Scannen Sie den QR-Code Ihrer Terminbestätigung am Scanner vor Ort ein.
  • Nehmen Sie im Wartebereich Platz. Sie werden mit Ihrer Aufrufnummer aufgerufen.
  • Ihr Anliegen wird bearbeitet.

Dauer

Die Umschreibung dauert ab Antragsstellung ca. vier bis sechs Wochen.

Gebühren

Die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins kostet zwischen 37,50 EUR und 74,40 EUR. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Die genauen Kosten richten sich nach der Führerscheinklasse und können erst vor Ort anhand der vollständigen Unterlagen ermittelt werden.

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Letzte Aktualisierung: 09.07.2025