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Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises für Berufskraftfahrer beantragen

Als Berufskraftfahrerin oder -fahrer benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem Führerschein einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN).

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Beschreibung der Leistung

Als Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem Führerschein einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN). Hierzu müssen Sie einmal die Grundqualifikation erwerben und diese im Anschluss alle fünf Jahre durch eine Weiterbildung verlängern.

Der Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation wurde einst in den EU-Kartenführerschein eingetragen. Dieses Verfahren wurde geändert. Seit dem 23.05.2021 erfolgt der Nachweis durch Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN). Dieser Fahrerqualifizierungsnachweis wird Ihnen als zusätzliche Karte zum EU-Kartenführerschein ausgestellt und ist mit der Schlüsselzahl 95 hinter der jeweiligen Klasse versehen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Hamburg
  • Sie sind Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer oder in der Ausbildung dazu.
  • Sie sind im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.
  • Sie haben eine Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung.
  • Sie stellen Ihren Antrag auf Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des Fahrerqualifizierungsnachweises im Rahmen der Beantragung einer Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.

Benötigte Unterlagen

  • ein gültiger Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • der EU-Kartenführerschein
  • ein biometrisches Passbild 35 x 45 Millimeter
  • den Nachweis über die Grundqualifikation und den Nachweis der Fortbildungsmodule
  • die Terminbestätigung

Zu Beachten

Die Grundqualifikation muss von allen Fahrzeugführenden nachgewiesen werden, die

  • ihre D-Klassen-Fahrerlaubnis nach dem 9. September 2008 erworben haben.
  • ihre C-Klassen-Fahrerlaubnis nach dem 9. September 2009 erworben haben.
  • Staatsbürger eines Mitgliedslandes der EU oder der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sind oder für ein Unternehmen mit Sitz in der EU beziehungsweise der EWG arbeiten und gewerbliche Fahrten (auch im Werkverkehr oder Transporthilfstätigkeiten) auf öffentlichen Straßen mit folgenden Fahrzeugen durchführen:
  • Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht im Güter- oder Werkverkehr (C-Klassen).
  • Fahrzeuge mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr (D-Klassen).

Fristen

Nach dem Erwerb der Grundqualifikation müssen Sie diese im Anschluss alle fünf Jahre durch eine Weiterbildung verlängern.

Verfahrensablauf

  • Sie buchen online einen Termin.
    • Auf unserer Internetseite zur Terminbuchung wählen Sie die Kategorie "Führerschein"
    • Buchen Sie den Termin "Antrag Fahrerqualifizierungsnachweis"
    • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen und die Terminbestätigung zu Ihrem Termin im LBV mit.
  • Scannen Sie den QR-Code Ihrer Terminbestätigung am Scanner vor Ort ein.
  • Nehmen Sie im Wartebereich Platz. Sie werden mit Ihrer Aufrufnummer aufgerufen.
  • Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.
  • Ihr Fahrerqualifizierungsnachweis wird von der Bundesdruckerei erstellt und per Post an Sie zugeschickt.

Dauer

Die Herstellungszeit beträgt 3 - 4 Wochen. Zusendung erfolgt regelhaft per Direktversand durch die Bundesdruckerei

Gebühren

32,50 EUR.

Die Zusendung des Fahrerqualifizierungsnachweises erfolgt regelhaft per Direktversand durch die Bundesdruckerei. Hierfür werden zusätzlich 3,50 EUR erhoben.

Weitere Kosten richten sich je nach Antragsart und können erst bei Beantragung ermittelt werden. Grundlage für die Gebührenhöhe ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bkrfqg_2020/

Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQV)

https://www.gesetze-im-internet.de/bkrfqv_2020/

Berufskraftfahrerqualifikationsrichtlinie 2018/645

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX%3A32018L0645&rid=8

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Letzte Aktualisierung: 08.07.2025