Beschreibung der Leistung
Als Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem Führerschein einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN). Hierzu müssen Sie einmal die Grundqualifikation erwerben und diese im Anschluss alle fünf Jahre durch eine Weiterbildung verlängern.
Der Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation wurde einst in den EU-Kartenführerschein eingetragen. Dieses Verfahren wurde geändert. Seit dem 23.05.2021 erfolgt der Nachweis durch Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN). Dieser Fahrerqualifizierungsnachweis wird Ihnen als zusätzliche Karte zum EU-Kartenführerschein ausgestellt und ist mit der Schlüsselzahl 95 hinter der jeweiligen Klasse versehen.