Voraussetzungen
Der Antrag kann nur von Personen gestellt werden, die ihren Hauptwohnsitz in Hamburg haben.
Benötigte Unterlagen
- ein gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- der EU-Kartenführerschein
- ein biometrisches Passbild 35 x 45 Millimeter
- den Nachweis über die Grundqualifikation und den Nachweis der Fortbildungsmodule
- die Terminbestätigung
Zu Beachten
Zuständig für die Beantragung sind nur die Führerscheinstellen des Landesbetriebs Verkehr (LBV) Mitte und Nord.
Wann wird die Qualifikation benötigt?
Die Grundqualifikation muss von allen Fahrzeugführern nachgewiesen werden, die
- ihre D-Klassen-Fahrerlaubnis nach dem 9. September 2008 erworben haben.
- ihre C-Klassen-Fahrerlaubnis nach dem 9. September 2009 erworben haben.
- Staatsbürger eines Mitgliedslandes der EU oder der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sind oder für ein Unternehmen mit Sitz in der EU beziehungsweise der EWG arbeiten und gewerbliche Fahrten (auch im Werkverkehr oder Transporthilfstätigkeiten) auf öffentlichen Straßen mit folgenden Fahrzeugen durchführen:
- Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht im Güter- oder Werkverkehr (C-Klassen).
- Fahrzeuge mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr (D-Klassen).
Terminbuchung
Die Terminbuchung erfolgt über den LBV. Gehen Sie hier wie folgt vor:
1. Besuchen Sie die Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten) und wählen unter der Dienstleistungsgruppe Führerschein die Dienstleistung Antrag Fahrerqualifizierungsnachweis.
2. Nutzen Sie die Standortauswahl, um sich Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen.
3. Nach Wahl des Standortes nutzen Sie den angezeigten Kalender, um einen freien Termin (Datum und Uhrzeit) zu wählen.
4. Geben Sie nun Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse zur Buchung ein.
5. Sie erhalten eine E-Mail. Bitte bestätigen Sie den Termin.
Die Terminbestätigung, die Sie im Anschluss erhalten, bringen Sie bitte unbedingt zum Termin mit.
Fristen
Fristverlängerungen
Sollte Ihre Schlüsselzahl 95 zwischen dem 01.09.2020 und dem 30.06.2021 ablaufen, wird die Ablauffrist automatisch um 10 Monate verlängert.
Fristen, die bereits einmal ohne neue Weiterbildungen verlängert wurden und zwischen dem 01.09.2020 und dem 30.06.2021 ablaufen, gelten um weitere 6 Monate oder bis zum 01.07.2021 als verlängert, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist.
Diese Regelungen gelten nur für die bereits qualifizierten Berufskraftfahrer, somit nicht für die Grundqualifikation