Beschreibung der Leistung
Als Fahrer oder Fahrerin von bestimmten Fahrzeugen zur gewerblichen Güter- und Personenbeförderung müssen Sie Ihre Lenk- und Ruhezeiten aufzeichnen und überwachen lassen. Die Zeiten können manuell oder digital aufgezeichnet werden.
Der digitale Fahrtenschreiber ist in allen neu zugelassenen Nutzfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie Bussen mit mehr als neun Sitzplätzen verpflichtend. Digitale Fahrtenschreiber sind für das Aufzeichnen, Speichern, Anzeigen, Ausdrucken und Ausgeben von den tätigkeitsbezogenen Daten des Fahrers oder der Fahrerin, wie den Lenk- und Ruhezeiten, notwendig.
Für die Nutzung eines digitalen Fahrtenschreibers benötigen Sie eine Fahrerkarte, die nur von Ihnen persönlich genutzt werden darf.