Fahrerkarte (Führerschein) für gewerbliche Güter- und Personenbeförderung beantragen

Zur Überwachung Ihrer Lenk- und Ruhezeiten müssen Sie für das Fahren bestimmter Fahrzeuge zur gewerblichen Güter- und Personenbeförderung eine Fahrerkarte beantragen.

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Beschreibung der Leistung

Als Fahrer oder Fahrerin von bestimmten Fahrzeugen zur gewerblichen Güter- und Personenbeförderung müssen Sie Ihre Lenk- und Ruhezeiten aufzeichnen und überwachen lassen. Die Zeiten können manuell oder digital aufgezeichnet werden.



Der digitale Fahrtenschreiber ist in allen neu zugelassenen Nutzfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie Bussen mit mehr als neun Sitzplätzen verpflichtend. Digitale Fahrtenschreiber sind für das Aufzeichnen, Speichern, Anzeigen, Ausdrucken und Ausgeben von den tätigkeitsbezogenen Daten des Fahrers oder der Fahrerin, wie den Lenk- und Ruhezeiten, notwendig.



Für die Nutzung eines digitalen Fahrtenschreibers benötigen Sie eine Fahrerkarte, die nur von Ihnen persönlich genutzt werden darf.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Ihr Hauptwohnsitz liegt in Hamburg
  • Sie besitzen einen EU-Kartenführerschein mit einem Ausstellungsdatum ab 19. Januar 2013.
    • Sollte Ihr Führerschein älter sein, müssen Sie diesen erst in das neue EU-Kartenführerscheinformat umtauschen.
  • Sie fahren gewerblich ein Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen oder einen Bus mit mehr als neun Seitzplätzen.
  • Ihr Fahrzeug verfügt über einen digitalen Fahrtenschreiber.

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • gültiger EU-Kartenführerschein (Ausstellungsdatum ab 19. Januar 2013)
  • biometrisches Passfoto (35x45 Millimeter) - nicht älter als 1 Jahr
  • bei Beschädigung oder Verlängerung: alte Fahrerkarte
  • bei postalischer Beantragung: ausgefülltes Antragsformular (siehe unter Links)
  • bei Beantragung vor Ort: Terminbestätigung

Zu Beachten

keine

Fristen


  • Die Fahrerkarte ist 5 Jahre gültig.

  • Eine Verlängerung Ihrer Fahrerkarte können Sie frühestens 4 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit Ihrer aktuellen Fahrerkarte beantragen.

  • Beschädigung, Diebstahl oder Verlust Ihrer Fahrerkarte müssen Sie unverzüglich der Stelle melden, die Ihre Fahrerkarte ausgestellt hat und eine Ersatzkarte beantragen.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag persönlich vor Ort oder per Post stellen. Die Fahrerkarte nur kann postalisch beantragt werden, wenn Sie einen deutschen EU-Kartenführerschein besitzen. Wenn Sie einen ausländischen EU-Kartenführerschein besitzen, beantragen Sie Ihre Fahrerkarte persönlich.


Beantragung vor Ort:

  • Sie buchen online einen Termin.
    • Auf unserer Internetseite zur Terminbuchung wählen Sie die Kategorie "Führerschein"
    • Buchen Sie den Termin "Antrag Fahrerkarte"
    • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen und die Terminbestätigung zu Ihrem Termin im LBV mit.
  • Scannen Sie den QR-Code Ihrer Terminbestätigung am Scanner vor Ort ein.
  • Nehmen Sie im Wartebereich Platz. Sie werden mit Ihrer Aufrufnummer aufgerufen.
  • Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.
  • Nach Herstellung wird Ihnen die Fahrerkarte per Einschreiben nach Hause gesandt.

Beantragung per Post (kein Besuch vor Ort notwendig):

  • Sie schicken Ihre Unterlagen und das Antragsformular per Post an den LBV.
  • Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.
  • Nach Herstellung wird Ihnen die Fahrerkarte per Einschreiben nach Hause gesandt.

Dauer

Die Erstellung Ihrer Fahrerkarte dauert circa 5-10 Werktage.

Gebühren

38,00 EUR - 41,00 EUR.

Die konkrete Gebührenhöhe kann erst vor Ort anhand der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Ist noch ein Tausch des Führerscheins in das aktuelle EU-Kartenformat erforderlich, fallen zusätzlich Gebühren in Höhe vom 26,50 EUR - 65,70 EUR an. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 2 Fahrpersonalverordnung (FPersV)

www.gesetze-im-internet.de/fpersv/__2.html

§ 5 Fahrpersonalverordnung (FPersV)

www.gesetze-im-internet.de/fpersv/__5.html

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Suchwörter: Fahrtenschreiber Fahrerkarte beantragen Fahrtenbuch

Letzte Aktualisierung: 11.02.2026