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Führerschein, Internationalen Führerschein beantragen

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In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.
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Beschreibung der Leistung

Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachzuweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Ihr Hauptwohnsitz ist in Hamburg.
  • Sie haben einen Führerschein im EU-Kartenformat (Ausstellungsdatum ab 1999).

Sie benötigen für den internationalen Führerschein einen Kartenführerschein. Wenn Sie noch einen alten Papierführerschein besitzen, müssen Sie diesen bei Ihrem Termin zusätzlich umtauschen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem Link "LBV Führerscheintausch" (siehe unten).

Benötigte Unterlagen

  • den  gültigen Führerschein
  • gültiger Personalausweis  oder  Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • ein  biometrisches Passfoto  (45 x 35 Millimeter, Hochformat)
  • die  Terminbestätigung
  • ggf. eine Karteikartenabschrift (nur erforderlich, wenn Sie noch einen Papierführerschein haben und der letzte Führerschein nicht in Hamburg ausgestellt wurde)

Zusätzlich, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt:

  • schriftliche Vollmacht des Antragstellers
  • gültiger Personalausweis des Bevollmächtigten
  • Führerschein und Personalausweis des Antragstellers im Original

Zu Beachten

Beantragung mit Vollmacht
Sollten Sie den Antrag nicht persönlich stellen können, können Sie einer anderen Person eine schriftliche Vollmacht ausstellen. Die bevollmächtigte Person kann gegen Vorlage des eigenen Ausweises, den internationalen Führerschein stellvertretend für Sie beantragen und abholen. Die Beantragung mit Vollmacht ist nur möglich, wenn die Fahrerlaubnis im Format des EU-Kartenführerscheins vorliegt. Der Bevollmächtigte muss volljährig sein.

Postalische Beantragung
Der internationale Führerschein kann auch postalisch beantragt werden. Sofern das ausgefüllte Antragsformular und alle erforderlichen Unterlagen dem LBV vorliegen (Ausweis- und Führerschein in Kopie), wird Ihnen der internationale Führerschein im Anschluss per Post zugesandt. In diesem Fall ist kein Besuch im LBV nötig.
Wenn Sie den internationalen Führerschein kurzfristig benötigen, beantragen Sie diesen bitte im LBV vor Ort. Für eine Beantragung vor Ort buchen Sie bitte einen Termin.

Terminbuchung

  • Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
  • Wählen Sie die Kategorie: Führerschein
  • Danach wählen Sie:  Antrag Internationaler Führerschein (EU-Kartenführerschein bereits vorhanden) oder Antrag Internationaler Führerschein inklusive Tausch in befristeten EU-Kartenführerschein(die ausgewählte Dienstleistung richtet sich danach, ob Sie bereits einen Kartenführerschein besitzen oder nicht)
  • Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu buchen.
  • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren Termin über den Link in der E-Mail.
  • Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.

Fristen

Gültigkeitsdauer

Der internationale Führerschein ist für maximal drei Jahre gültig. Wenn allerdings eine Fahrerlaubnis der Klassen C oder D mit eingetragen werden soll, deren Frist geringer als drei Jahre ist, verkürzt sich auch der internationale Führerschein auf die Frist der eingetragenen Klassen C oder D.

Nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer internationaler Führerschein beantragt werden.

Verfahrensablauf

Buchen Sie online einen Termin und bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zu Ihrem Termin mit. Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet. Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen und Sie bereits einen Kartenführerschein besitzen, wird der Internationale Führerschein direkt vor Ort ausgestellt.
Falls Sie Ihren Führerschein zuerst in einen neuen EU-Kartenführerschein tauschen müssen, erhalten Sie den internationalen Führerschein gemeinsam mit Ihren neuen Führerschein nach etwa drei Wochen.
Wenn Sie den internationalen Führerschein postalisch beantragen, wird Ihnen dieser per Einwurfeinschreiben nach Hause zugesandt.

Dauer

Der internationale Führerschein wird sofort vor Ort ausgestellt, wenn bereits ein EU-Kartenführerschein vorhanden ist.

Wenn Sie Ihren Papierführerschein zuerst umtauschen müssen, erhalten Sie den internationalen Führerschein zusammen mit Ihrem neuen EU-Kartenführerschein. Die Herstellung dauert etwa drei Wochen.

Gebühren

Die Beantragung eines internationalen Führerscheins kostet 16,90 EUR.

Wenn Sie den internationalen Führerschein postalisch beantragen, kommen zusätzlich 3,50 EUR für das Einschreiben hinzu.

Wenn Sie Ihren Führerschein zuerst in einem EU-Kartenführerschein umtauschen müssen, fallen ebenfalls zusätzliche Kosten an.

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

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Suchwörter: Internationaler Führerschein Führerschein Ausstellung eines Internationalen Führerscheins Fahrerlaubnis Ausland International

Letzte Aktualisierung: 04.10.2024