Führerschein um LKW-Klassen C, C1, CE oder C1E erweitern

Wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen, können Sie diese um die Fahrerlaubnisklassen C, CE, C1 oder C1E für Lkw erweitern.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie bereits einen Führerschein der Klasse B (Pkw) haben, können Sie diesen erweitern und zusätzliche Fahrberechtigungen erhalten. Sie können diesen um C-Klassen erweitern und so auch Lkws fahren.
Mit den Führerscheinklassen C, CE, C1 und C1E dürfen Sie folgende Fahrzeuge fahren:

  • C: Lkw über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (zG) mit Anhänger bis 750 kg zG
  • CE: Lkw der Klasse C mit Anhängern über 750 kg zG
  • C1: Lkw zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen zG mit Anhänger bis 750 kg zG
  • C1E: Lkw der Klasse C1 mit Anhänger über 750 kg zG, solange das gesamte Gespann 12 Tonnen zG nicht überschreitet

Wenn Sie gewerbliche Fahrten mit Ihrem Lkw-Führerschein durchführen wollen, benötigen Sie zusätzlich eine Qualifikation als Berufskraftfahrer beziehungsweise Berufskraftfahrerin.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Ihr Hauptwohnsitz liegt in Hamburg.
  • Sie haben das Mindestalter von 21 Jahren erreicht.
  • Sie besitzen einen Führerschein der Klasse B.

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • biometrisches Passfoto (35x45 Millimeter)
  • augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), nicht älter als 2 Jahre ist
  • ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), nicht älter als 1 Jahr ist
  • gültiger EU-Kartenführerschein
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung Erster Hilfe
  • wenn die Fahrerlaubnis zur gewerblichen Güterbeförderung genutzt werden soll: Nachweis über die Berufskraftfahrerqualifikation

Zu Beachten

Es können Ausnahmen vom Mindestalter in Verbindung mit der Qualifikation zum Berufskraftfahrer beziehungsweise zur Berufskraftfahrerin bestehen. Weitere Informationen erhalten Sie bei einer Beratung vor Ort.

Wenn Sie vor dem 01.01.1999 eine Fahrerlaubnis der Klasse 3 (jetzt C1E) erworben haben, ist diese unbefristet gültig.
Fahrerlaubnisse der Klasse C1E, die zwischen dem 01.01.1999 und 27.12.2016 erteilt wurden, sind bis zum Erreichen des 50. Lebensjahres befristet.
Ab dem 28.12.2016 erteilte LKW-Fahrerlaubnisse sind 5 Jahre gültig.

Fristen

Sie können den Antrag frühestens ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters stellen.

Die Fahrerlaubnis ist 5 Jahre lang gültig. Eine Verlängerung sollten Sie etwa 4-6 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit beantragen. Nach Ablauf der Gültigkeit, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.

Verfahrensablauf

  • Sie entscheiden sich für eine Fahrschule und melden sich an.
  • In der Regel geben sie alle erforderlichen Unterlagen für die Beantragung des Führerscheins in der Fahrschule ab. Ihre Fahrschule kümmert sich dann um alles Notwendige und informiert Sie über die weiteren Schritte Ihrer Fahrausbildung.
  • Der Führerschein wird Ihnen in der Regel direkt nach dem Bestehen der praktischen Prüfung ausgehändigt.

Alternativ können Sie den Antrag auch selbst stellen. Buchen Sie hierfür einen Termin.

  • Auf unserer Internetseite zur Terminbuchung wählen Sie die Kategorie "Führerschein"
  • Buchen Sie den Termin "Verlängerung C/CE, D/DE + Antrag Fahrerkarte (optional) + Beantragung Fahrerqualifizierungsnachweis (optional)"
  • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen und die Terminbestätigung zu Ihrem Termin im LBV mit.
  • Scannen Sie den QR-Code Ihrer Terminbestätigung am Scanner vor Ort ein.
  • Nehmen Sie im Wartebereich Platz. Sie werden mit Ihrer Aufrufnummer aufgerufen.
  • Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.

Dauer

Die Herstellung Ihres Führerscheins dauert circa 4-6 Wochen. Die Bearbeitung erfolgt in der Regel parallel zu Ihrer Fahrschulausbildung.

Gebühren

41,80 EUR - 70,40 EUR.

Die genaue Höhe richtet sich nach der beantragten Führerscheinklasse und kann erst anhand der vollständigen Unterlagen vor Ort festgelegt werden. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 21 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__21.html

§ 23 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__23.html

 

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Letzte Aktualisierung: 12.12.2025