Voraussetzungen
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche und geistige Eignung
- ausreichendes Sehvermögen
- ein deutscher Führerschein der Klasse B im Format des neuen EU-Kartenführerscheins(Ausstellungsdatum ab 19. Januar 2013). Sollte Ihr Führerschein vor diesem Datum ausgestellt worden sein, müssen Sie diesen vorher im LBV umtauschen. Auch einen ausländischen Führerschein müssen Sie vorher in einen deutschen umtauschen.
- Hauptwohnsitz in Hamburg
- Mindestalter von 21 Jahren(für Krankenwagen 19 Jahre)
- Sie sind mindestens zwei Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre in Besitz eines Führerscheins Klasse B (bei Krankenwagen ist ein Jahr ausreichend)
Benötigte Unterlagen
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- ein deutscher EU-Kartenführerschein(Ausstellungsdatum ab 19. Januar 2013)
- ein augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6.2 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) nicht älter als zwei Jahre
- ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.1 FeV nicht älter als ein Jahr
- ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.2 FeV nicht älter als ein Jahr ist(Arbeits- oder Betriebsmediziner)
- ein Führungszeugnis, das zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als drei Monate ist (Merkmal O für behördliche Zwecke, bei der Meldebehörde zu beantragen)
- die Terminbestätigung
zusätzlich bei der Beantragung für Krankenwagen:
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
Zu Beachten
Der Antrag kann an den LBV-Standorten Mitte und Nord gestellt werden.
Arbeits- und Betriebsmediziner für die Untersuchung gemäß Anlage 5 FeV können über die Ärztekammer erfragt werden.
Wenn Sie noch einen alten Führerschein besitzen (Ausstellungsdatum vor dem 19.01.2013), müssen Sie diesen vorher in einem separaten Termin in einen neuen EU-Kartenführerschein umtauschen. Weitere Informationen finden Sie unter "Links".
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist nicht erforderlich für:
1. Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes (NATO),
2. Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden,
3. Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste.
Terminbuchung
- Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
- Wählen Sie die Kategorie: Führerschein
- Danach wählen Sie: Antrag Fahrgastbeförderungsschein
- Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
- Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
- Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.
Fristen
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird derzeit (bis es seitens des Gesetzgebers eine Regelung über den Nachweis der Fachkundeprüfung gibt) für maximal drei Jahre erteilt.
Diese sollte rechtzeitig (vier bis sechs Wochen vor Ablauf der Gültigkeitsdauer) verlängert werden.