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Führerschein, Dienstführerschein in allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben

Haben Sie im Rahmen Ihrer Arbeit bei der Polizei, Bundeswehr oder der Bundespolizei eine Dienstfahrerlaubnis erworben, können Sie sich diese in eine allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

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Beschreibung der Leistung

Dienstführerscheine können in eine allgemeine Fahrerlaubnis umgetauscht werden, die dann auch das Führen der Kraftfahrzeuge im zivilen Straßenverkehr erlaubt. Dies betrifft die Führerscheine der Bundeswehr sowie Polizei und Bundespolizei.
Erneute Prüfungen sind für die Umschreibung nicht notwendig. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Untersuchungen zur allgemeinen Eignung und zum Sehvermögen
  • Schulung in Erster Hilfe
  • Fahrprüfung
 

Informationen

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Hamburg
  • gültige Dienstfahrerlaubnis

Benötigte Unterlagen

  • ein gültiger Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • ein biometrisches Passfoto (35x45 Millimeter)
  • Ihr Dienstführerschein
  • falls vorhanden: der zivile Führerschein, falls dieser durch die Umschreibung um weitere Klassen erweitert werden soll
  • die Terminbestätigung

Zu Beachten

Zuständig für den Umtausch sind die LBV-Standorte Mitte und Nord.
Falls Sie Ihre Fahrerlaubnis für die Klassen C und D nicht nur umtauschen, sondern gleichzeitig auch verlängern möchten, müssen Sie zusätzliche Voraussetzungen beachten und weitere Unterlagen einreichen. Alle Informationen hierzu finden Sie unter den Stichwort Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis in der Rubrik "Links".

Terminbuchung

  • Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
  • Wählen Sie die Kategorie: Führerschein
  • Danach wählen Sie: Umschreibung ausländischer Führerschein oder Dienstführerschein in befristeten EU-Kartenführerschein
  • Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
  • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
  • Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.

Fristen

keine.

Beachten Sie die Gültigkeit der einzelnen Fahrerlaubnisklassen in Ihrem Dienstführerschein.

Verfahrensablauf

  • Buchen Sie online einen Termin.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
  • Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.
  • Die Bundesdruckerei stellt anschließend Ihren Führerschein her und sendet diesen per Post an Ihre Wohnadresse.

Dauer

Die Herstellung des neuen Führerscheins dauert 3 - 4 Wochen.

Gebühren

41,80 EUR bis 66,00 EUR.

Grundlage ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Die konkrete Gebührenhöhe kann erst vor Ort anhand der Vorlage der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden.

Rechtsbehelf

Widerspruch bei ablehnendem Bescheid

Rechtsgrundlage



§ 27 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__27.html

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Suchwörter: Bundeswehr-Dienstführerschein

Letzte Aktualisierung: 21.03.2025