Voraussetzungen
für Bewerbende:
- Sie sind 17 Jahre alt, beziehungsweise reichen Ihren Antrag frühestens 6 Monate vor Ihrem 17. Geburtstag ein.
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Hamburg
- zur Ausstellung der Fahrerlaubnis: Sie haben eine abgeschlossene Führerscheinausbildung und die Fahrerlaubnisprüfung bestanden.
- Sie haben an einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen.
- Sie können mindestens eine geeignete Begleitperson benennen.
für Begleitpersonen:
- Sie sind mindestens 30 Jahre alt
- Sie sind seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (ehemals Klasse 3)
- Sie haben zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg.
Benötigte Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag auf Begleitetes Fahren mit 17 mit unterschriebener Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten (siehe unter „Links“)
- ein gültiger Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Ausweiskopien des/der Erziehungsberechtigten
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
- Sehtestbescheinigung eines Optikers oder Zeugnis bzw. Gutachten eines Augenarztes (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- unterschriebene Anträge über die Teilnahme als Begleitperson (jede Begleitperson braucht einen einzelnen Antrag) (siehe unter „Links“)
- Führerscheine aller Begleitpersonen (bei Kartenführerscheinen reicht eine Kopie, Papierführerscheine müssen im Original vorgelegt werden)
Für den Nachtrag von weiteren Begleitpersonen:
- unterschriebene Anträge über die Teilnahme als Begleitperson (jede Begleitperson braucht einen einzelnen Antrag) (siehe unter „Links“)
- Führerscheine aller weiteren Begleitpersonen in Kopie
- Personalausweise aller weiteren Begleitpersonen in Kopie
- Prüfbescheinigung des BF17-Teilnehmenden
- falls die weitere Begleitperson keine erziehungsberechtigte Person des Fahrerlaubnisinhabers ist: eine Vollmacht einer erziehungsberechtigten Person für den Fahrerlaubnisinhaber
- Terminbestätigung
Zu Beachten
Wenn Sie vor Ihrem 18. Geburtstag ohne Begleitung einer eingetragenen Begleitperson fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, ein Punkt im Fahreignungsregister, die Verlängerung der Probezeit und die Anordnung eines Aufbauseminars.
Sie können nachträglich weitere Begleitpersonen hinzufügen. Dafür müssen Sie einen gebührenpflichtigen Antrag mit den genannten Unterlagen und Voraussetzungen für die Begleitperson stellen. Der Antrag kann von der zusätzlichen Begleitperson oder vom Fahrerlaubnisinhaber beziehungsweise der Fahrerlaubnisinhaberin gestellt werden.
Fristen
Sie können den Antrag frühestens 6 Monate vor Ihrem 17. Geburtstag stellen.
Die ausgestellte Prüfungsbescheinigung BF 17 ist bis maximal 3 Monate nach Ihrem 18. Geburtstag gültig.