Verfahrensablauf
Der Antrag auf Begleitetes Fahren mit 17 kann online über die Fahrschule oder durch den Antragstellenden persönlich vor Ort beim LBV gestellt werden. In der Regel erfolgt die Antragstellung über die Fahrschule. Hierfür muss der Antragstellende die Unterlagen in Schriftform bei der Fahrschule bzw. direkt beim LBV einreichen.
Nach bestandener Fahrprüfung wird dem Antragstellenden die Prüfungsbescheinigung direkt durch den Fahrprüfenden ausgehändigt.
Nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird der EU-Kartenführerschein per Einschreiben versandt. Der LBV muss nur kontaktiert werden, falls der Führerschein zum Zeitpunkt der Vollendung des 18. Lebensjahres nicht vorliegt.
Dauer
Die Prüfungsbescheinigung wird direkt nach der bestandenen Fahrprüfung durch den Fahrprüfenden ausgehändigt.
Zusätzliche Begleitpersonen können ebenfalls sofort eingetragen werden.
Gebühren
Die Gebühr für das Begleitete Fahren mit 17 mit einer Begleitperson beträgt insgesamt 60,70 EUR. Für jede weitere Begleitperson fallen Kosten von 8,80 EUR (Kartenführerschein) bis 13,30 EUR (alter Papierführerschein) an.
Die Gebühren für die theoretische und praktische Führerscheinprüfung müssen außerdem gezahlt werden, diese werden jedoch vom TÜV Hanse erhoben.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).