Verfahrensablauf
- Sie melden sich bei einer Fahrschule an und teilen mit, dass Sie am Begleiteten Fahren ab 17 teilnehmen möchten.
- Sie reichen alle notwendigen Unterlagen bei der Fahrschule ein.
- Ihre Fahrschule reicht Ihren Antrag beim Landesbetrieb Verkehr ein.
- Direkt nach bestandener Fahrprüfung wird Ihnen die Prüfungsbescheinigung ausgehändigt.
- Nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird der EU-Kartenführerschein per Einschreiben an Sie versandt. Den Landesbetrieb Verkehr müssen Sie nur kontaktieren, falls Ihnen der Führerschein zum Zeitpunkt der Vollendung des 18. Lebensjahres nicht vorliegt.
Wenn Sie eine zusätzliche Begleitperson eintragen möchten:
- Sie buchen online einen Termin.
- Auf unserer Internetseite zur Terminbuchung wählen Sie die Kategorie "Führerschein"
- Buchen Sie den Termin "Änderung von Führerscheindaten"
- Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen und die Terminbestätigung zu Ihrem Termin im LBV mit.
- Scannen Sie den QR-Code Ihrer Terminbestätigung am Scanner vor Ort ein.
- Nehmen Sie im Wartebereich Platz. Sie werden mit Ihrer Aufrufnummer aufgerufen.
- Ihr Anliegen wird bearbeitet.
Dauer
Die Prüfungsbescheinigung wird Ihnen direkt nach der bestandenen Fahrprüfung durch den Fahrprüfenden ausgehändigt.
Zusätzliche Begleitpersonen können ebenfalls sofort eingetragen werden.
Gebühren
Begleitetes Fahren mit 17 mit einer Begleitperson: 61,90 EUR.
Für jede weitere Begleitperson: 8,80 EUR (Kartenführerschein) bis 13,30 EUR (alter Papierführerschein) an.
Die Gebühren für die theoretische und praktische Führerscheinprüfung müssen außerdem gezahlt werden, diese werden jedoch vom TÜV erhoben.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).