Voraussetzungen
- Sie besitzen einen Papierführerschein, einen unbefristeten Kartenführerschein oder einen abgelaufenen Kartenführerschein.
- Ihr Hauptwohnsitz befindet sich in Hamburg.
- Sie stellen den Antrag persönlich.
Benötigte Unterlagen
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, elelektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass) mit aktueller Meldebestätigung
- ein biometrisches Passfoto 35 x 45 Millimeter
- aktueller Führerschein
- bei Papierführerscheinen, die nicht in Hamburg ausgestellt wurden: Karteikartenabschrift (erhalten Sie bei der Behörde, die Ihren alten Führerschein ausgestellt hat)
- die Terminbestätigung
zusätzlich für eine Verlängerung eines LKW-Führerscheins der alten Klassen 2 und 3:
- augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), nicht älter als 2 Jahre
- ärztliches Gutachtengemäß Anlage 5.1 der FeV, nicht älter als 1 Jahr
Sollten Sie kein Interesse mehr daran haben, die alten Klassen und Inhaberrechte zu verlängern, benötigen Sie keine Gutachten. Sie dürfen dann weiterhin Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen plus Anhänger über 3,5 Tonnen fahren (wenn das Gesamtgewicht 12 Tonnen nicht überschritten wird).
Zu Beachten
Papierführerscheine können auch in den Standorten des Hamburg Service vor Ort umgetauscht werden.
Bei der alten Klasse 3 ist eine Verlängerung, Fahrzeuge über 7,5 Tonnen (CE 79) fahren zu dürfen, nicht mehr ohne Weiteres möglich. Sie erhalten beim Tausch einen Führerschein der Klasse BE.
Möchten Sie auch weitere Fahrerlaubnisklassen erhalten, müssen Sie zusätzliche Unterlagen vorlegen. Sollten Sie das 50. Lebensjahr schon länger als 5 Jahre überschritten haben, müssen Sie bei den Klassen C und CE (ehemals Klasse 2) zusätzlich eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen. Alternativ können Sie auf die Klasse 2 verzichten.
Ihre Fahrerlaubnis bleibt mit dem Tausch bestehen.
Fristen
Die Umtauschfristen richten sich bei Papierführerscheinen nach dem Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers oder der Fahrerlaubnisinhaberin:
- vor 1953: Umtausch bis 19.01.2033
- 1953 bis 1958: Umtausch bis 19.07.2022
- 1959 bis 1964: Umtausch bis 19.01.2023
- 1965 bis 1970: Umtausch bis 19.01.2024
- 1971 oder später: Umtausch bis 19.01.2025
Bei unbefristeten Kartenführerscheinen gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:
- 1999 bis 2001: Umtausch bis 19.01.2026
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19.01.2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19.01.2028
- 2008: Umtausch bis 19.01.2029
- 2009: Umtausch bis 19.01.2030
- 2010: Umtausch bis 19.01.2031
- 2011: Umtausch bis 19.01.2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19.01.2033
Wenn Sie vor 1953 geboren sind, haben Sie ebenfalls für den Tausch Ihres Kartenführerscheins bis zum 19.01.2033 Zeit.
Führerscheine der Klasse B, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind bereits auf 15 Jahre befristet. Halten Sie sich bitte an das Ablaufdatum auf Ihrem Dokument.