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Führerschein, alten Führerschein umtauschen

Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren schrittweise ihre Gültigkeit. Wenn die Gültigkeit Ihres alten Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.

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Beschreibung der Leistung

Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.
Alte Papier- und unbefristete Kartenführerscheine müssen bis 2033 schrittweise in den EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.
Ihre Fahrerlaubnis bleibt mit dem Tausch bestehen, Sie erhalten lediglich ein neues Führerscheindokument. Auch die Führerscheinklassen bleiben in der Regel erhalten. Ausnahmen betreffen die Klassen 2 und 3, hier ergeben sich Änderungen, sofern Sie das 50. Lebensjahr erreicht haben. (siehe unter "Wichtige Hinweise")

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie besitzen einen Papierführerschein, einen unbefristeten Kartenführerschein oder einen abgelaufenen Kartenführerschein
  • Ihr Hauptwohnsitz liegt in Hamburg
  • Sie stellen den Antrag persönlich

Benötigte Unterlagen

  • ein gültiger Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • ein biometrisches Passfoto 35 x 45 Millimeter
  • der aktuelle Führerschein
  • bei Papierführerscheinen, die nicht in Hamburg ausgestellt wurden: Karteikartenabschrift (erhalten Sie bei der Behörde, die Ihren alten Führerschein ausgestellt hat)
  • die Terminbestätigung

zusätzlich für eine Verlängerung eines LKW-Führerscheins der alten Klassen 2 und 3:

  • ein augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) nicht älter als zwei Jahre
  • ein ärztliches Gutachtengemäß Anlage 5.1 der FeV nicht älter als ein Jahr

Sollten Sie kein Interesse mehr daran haben, die alten Klassen und Inhaberrechte zu verlängern, benötigen Sie keine Gutachten. Sie dürfen dann weiterhin Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen plus Anhänger über 3,5 Tonnen fahren (wenn das Gesamtgewicht 12 Tonnen nicht überschritten wird).

Zu Beachten

Papierführerscheine können auch in den Standorten des HamburgService vor Ort umgetauscht werden.

Führerscheinklassen
Bei der alten Klasse 3 ist eine Verlängerung, Fahrzeuge über 7,5 Tonnen (CE 79) fahren zu dürfen, nicht mehr ohne Weiteres möglich. Sie erhalten beim Tausch einen Führerschein der Klasse BE.
Möchten Sie auch weitere Fahrerlaubnisklassen erhalten, müssen zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden. Sollte das 50. Lebensjahr schon länger als 5 Jahre überschritten sein, wird bei den Klassen C und CE (ehemals Klasse 2) zusätzlich eine theoretische und eine praktische Prüfung erforderlich sein. Alternativ können Sie auf die Klasse 2 verzichten.

Terminbuchung

  • Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
  • Wählen Sie die Kategorie: Führerschein
  • Danach wählen Sie: Tausch eines deutschen Führerscheins in einen befristeten EU-Kartenführerschein
  • Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
  • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
  • Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.

Fristen

Bei Papierführerscheinen ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers ausschlaggebend:


  • vor 1953: Umtausch bis 19.01.2033

  • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19.07.2022

  • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19.01.2023

  • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19.01.2024

  • 1971 oder später: Umtausch bis 19.01.2025


Bei unbefristeten Kartenführerscheinen gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:


  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19.01.2026

  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19.01.2027

  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19.01.2028

  • 2008: Umtausch bis 19.01.2029

  • 2009: Umtausch bis 19.01.2030

  • 2010: Umtausch bis 19.01.2031

  • 2011: Umtausch bis 19.01.2032

  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19.01.2033


Führerscheine der Klasse B, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind bereits auf 15 Jahre befristet. Halten Sie sich bitte an das Ablaufdatum auf Ihrem Dokument. 

Verfahrensablauf

  • Buchen Sie online einen Termin.
  • Nehmen Sie den Termin persönlich wahr und bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
  • Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.
  • Ihr alter Führerschein wird vor Ort in der Regel befristet und der neue Führerschein wird Ihnen direkt von der Bundesdruckerei nach Hause zugesendet. Während dieser Zeit ist Ihr alter Führerschein nur in Deutschland gültig.

Dauer

Nach der Beantragung erhalten Sie Ihren neuen Führerschein nach maximal 4 Wochen von der Bundesdruckerei. 

Bei der Expressbeantragung erhalten Sie Ihren Führerschein innerhalb von 3 Werktagen.

Gebühren

31,90 EUR. 

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Bei Expressbestellung zusätzlich 26,40 EUR.

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Letzte Aktualisierung: 21.03.2025