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Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I + II) Änderungen eintragen lassen

In Ihren Fahrzeugpapieren müssen Sie Namens- und Adressänderungen sowie technische Änderungen am Fahrzeug eintragen lassen.

Beschreibung der Leistung

In Ihren Fahrzeugpapieren müssen Sie Namens- und Adressänderungen sowie technische Änderungen am Fahrzeug eintragen lassen. Die Fahrzeugpapiere bestehen aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).

 

Informationen

Voraussetzungen

Das Fahrzeug mussin Hamburg zugelassen oder in Hamburg registriert sein.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis ein gültiger Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (bei einer Namensänderung muss der neue Name bereits im Ausweisdokument eingetragen sein)
  • eine Einwilligungserklärung aller Erziehungsberechtigten bei nicht voll geschäftsfähigen Personen
  • die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - bei Adressänderung nicht zwingend erforderlich
  • gültige HU-Bescheinigung
  • die Terminbestätigung

zusätzlich bei einer Namensänderung:

  • die Namensänderungs- oder Heiratsurkunde

zusätzlich bei einer technischen Änderung:

  • Nachweis über die Änderungen (technisches Gutachten einer technischen Prüfstelle, zum Beispiel TÜV oder Dekra) im Original
  • Bei steuerrelevanten technischen Änderungen: ein vom Halter ausgefülltes SEPA-Mandat im Original für die Erhebung der Kfz-Steuer. Soll die Steuer nicht vom Halter selbst, sondern von einem sogenannten zahlungswilligen Dritten entrichtet werden, ist hierfür die Vorlage einer Ausweiskopie des zahlungswilligen Dritten erforderlich.
  • Bei Änderung der Fahrzeugart oder Fahrzeugnutzung: die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB).

Falls der Antrag in Vollmacht gestellt werden soll außerdem:

  • eine lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original sowie eine lesbare Farbkopie des Ausweises des Fahrzeughalters.
  • Ausweis des Bevollmächtigten im Original

Zu Beachten

Änderung im Hamburg Service vor Ort:


Die erstmalige Anschriftenänderung im Fahrzeugschein (ZB I) können Sie auch im Rahmen der Wohnsitz-Ummeldung in den Standorten des Hamburg Service vornehmen lassen. Dies gilt für Privatfahrzeuge, die bereits ein Hamburger Kennzeichen haben.

Fristen

Die Eintragung von Änderungen muss unverzüglich erfolgen.

Verfahrensablauf

  • Buchen Sie online einen Termin.
    • Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
    • Wählen Sie die Kategorie: Fahrzeug-Zulassung
    • Danach wählen Sie: Änderung der Fahrzeugpapiere - technische Änderung oder Namensänderung / Adressänderung innerhalb Hamburgs
    • Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
    • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen und die Terminbestätigung zu Ihrem Termin mit.
  • Scannen Sie den QR-Code Ihrer Terminbestätigung am Scanner vor Ort, um sich im LBV anzumelden.
  • Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet und Dokumente ausgehändigt.

Dauer

Ihr Antrag wird direkt vor Ort bearbeitet.

Gebühren

Die Gebühren belaufen sich auf 11,00 EUR bis 50,00 EUR.

Die genaue Höhe der Kosten kann erst nach Sichtung der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden.

Grundlage für die Gebührenhöhe ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Müssen Ihre Fahrzeugpapiere aufgrund einer Straßenumbenennung geändert werden, fallen keine Gebühren an.

Rechtsbehelf

keine

Rechtsgrundlage

§ 14 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__14.html

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Letzte Aktualisierung: 12.11.2025