Voraussetzungen
- Ihr Hauptwohnsitz ist in Hamburg.
- Sie haben sich bereits umgemeldet und die Anschrift auf Ihrem Ausweisdokument ist die neue Hamburger Adresse.
Benötigte Unterlagen
Für die Antragsstellung müssen folgende Unterlagen vorliegen:
- ein gültiger Personalausweis oder gültiger Pass mit aktueller Meldebescheinigung
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- die gültige Prüfbescheinigung der letzten Hauptuntersuchung (HU), sofern diese bereits erstmals fällig war sowie ggf. Nachweis über die letzte Sicherheitsprüfung und Abgasuntersuchung
- eine Einwilligung aller Erziehungsberechtigten bei nicht voll geschäftsfähigen Personen
- SEPA-Lastschriftmandat im Original zum Einzug der Kfz-Steuer (Soll die Steuer nicht vom Halter selbst, sondern von einem sogenannten zahlungswilligen Dritten entrichtet werden, so ist hierfür die Vorlage einer Ausweiskopie des zahlungswilligen Dritten erforderlich.)
- die Terminbestätigung
Zusätzlich bei Firmen:
- eine Firmennachweis (zum Beispiel Handelsregisterauszug)
Zusätzlich, falls ein Bevollmächtigter stellvertretend für Sie den Antrag stellt:
- die lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Vollmachtgebers. Hinweis: Die Farbkopie ist mit dem Hinweis "KOPIE" zu versehen.
- der Ausweis des Bevollmächtigten im Original
Zu Beachten
Sie können die Kennzeichen nur mitnehmen, wenn Sie sich umgemeldet haben und die Anschrift auf Ihrem Ausweis die neue Hamburger Adresse ist.
Fristen
Die Ummeldung Ihres Fahrzeugs muss sofort erfolgen.