Mitnahme des Kennzeichens nach Umzug von außerhalb beantragen

Wenn Sie umziehen, können Sie Ihr Kennzeichen behalten oder ein neues beantragen.

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Beschreibung der Leistung

Sie haben die Wahl, ob Sie das Kennzeichen bei einem Umzug behalten oder ein neues beantragen möchten. Wenn Sie zum Beispiel von Pinneberg nach Hamburg ziehen, können Sie also selbst entscheiden, ob Sie das Pinneberger Kennzeichen behalten oder aber eines mit dem Kürzel HH beantragen wollen.
Durch die Änderung entfällt der Aufwand, neue Kennzeichen zu beantragen. Sie müssen dennoch die Zulassungsbescheinigung Teil I ändern und die neue Wohnanschrift in das Fahrzeugregister eintragen lassen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Ihr Hauptwohnsitz ist in Hamburg.
  • Sie haben sich bereits umgemeldet und die Anschrift auf Ihrem Ausweisdokument ist die neue Hamburger Adresse.

Benötigte Unterlagen

Für die Antragsstellung müssen folgende Unterlagen vorliegen:

  • ein gültiger Personalausweis oder gültiger Pass mit aktueller Meldebescheinigung
  • die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • die gültige Prüfbescheinigung der letzten Hauptuntersuchung (HU), sofern diese bereits erstmals fällig war sowie ggf. Nachweis über die letzte Sicherheitsprüfung und Abgasuntersuchung
  • eine Einwilligung aller Erziehungsberechtigten bei nicht voll geschäftsfähigen Personen
  • SEPA-Lastschriftmandat im Original zum Einzug der Kfz-Steuer (Soll die Steuer nicht vom Halter selbst, sondern von einem sogenannten zahlungswilligen Dritten entrichtet werden, so ist hierfür die Vorlage einer Ausweiskopie des zahlungswilligen Dritten erforderlich.)
  • die Terminbestätigung

Zusätzlich bei Firmen:

  • eine Firmennachweis (zum Beispiel Handelsregisterauszug)

Zusätzlich, falls ein Bevollmächtigter stellvertretend für Sie den Antrag stellt:

  • die lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Vollmachtgebers. Hinweis: Die Farbkopie ist mit dem Hinweis "KOPIE" zu versehen.
  • der Ausweis des Bevollmächtigten im Original

Zu Beachten

Sie können die Kennzeichen nur mitnehmen, wenn Sie sich umgemeldet haben und die Anschrift auf Ihrem Ausweis die neue Hamburger Adresse ist.

Fristen

Die Ummeldung Ihres Fahrzeugs muss sofort erfolgen.

Verfahrensablauf

  • Buchen Sie online einen Termin.
    • Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
    • Wählen Sie die Kategorie: Fahrzeug-Zulassung
    • Danach wählen Sie: Umschreibung eines Fahrzeuges und Kennzeichenmitnahme
    • Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
    • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen und die Terminbestätigung zu Ihrem Termin mit.
  • Scannen Sie den QR-Code Ihrer Terminbestätigung am Scanner vor Ort, um sich im LBV anzumelden.
  • Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet und Dokumente ausgehändigt.

Dauer

Ihr Antrag wird direkt vor Ort bearbeitet.

Gebühren

Die Kennzeichenmitnahme kostet zwischen 19,20 EUR und 50,00 EUR.

Die exakte Höhe der Kosten kann erst vor Ort anhand der Vorlage der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden.

Grundlage für die Gebührenhöhe ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Rechtsbehelf

Entfällt

Rechtsgrundlage

§ 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung  (FZV)

www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__15.html

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Suchwörter: Umzug Kennzeichenmitnahme von außerhalb

Letzte Aktualisierung: 13.02.2026