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Kfz Kennzeichen, Mitnahme nach Umzug von außerhalb

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Beschreibung der Leistung

Der Halter hat die Wahl, ob er das Kennzeichen bei einem Umzug behalten oder ein neues beantragen möchte. Wenn Sie zum Beispiel von Pinneberg nach Hamburg ziehen, können Sie also selbst entscheiden, ob Sie das Pinneberger Kennzeichen behalten oder aber eines mit dem Kürzel HH beantragen wollen. Durch die Änderung entfällt der Aufwand, neue Kennzeichen zu beantragen. Der Halter muss dennoch zum Landesbetrieb Verkehr (LBV), um die Zulassungsbescheinigung Teil I ändern und die neue Wohnanschrift in das Fahrzeugregister eintragen zu lassen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Die Mitnahme kann nur beantragt werden, wenn der Hauptwohnsitz in Hamburg liegt. Die Ummeldung des Wohnsitzes muss also gegebenenfalls schon erfolgt sein.

Benötigte Unterlagen

Für die Antragsstellung müssen folgende Unterlagen vorliegen:

  • ein gültiger Personalausweis oder gültiger Pass mit aktueller Meldebescheinigung
  • die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • die gültige Prüfbescheinigung der letzten Hauptuntersuchung (HU), sofern diese bereits erstmals fällig war sowie ggf. Nachweis über die letzte Sicherheitsprüfung und Abgasuntersuchung
  • eine Einwilligung aller Erziehungsberechtigten bei nicht voll geschäftsfähigen Personen
  • SEPA-Lastschriftmandat im Original zum Einzug der Kfz-Steuer (Soll die Steuer nicht vom Halter selbst, sondern von einem sog. zahlungswilligen Dritten entrichtet werden, so ist hierfür die Vorlage einer Ausweiskopie des zahlungswilligen Dritten erforderlich.)
  • die Terminbestätigung

Zusätzlich bei Firmen:

  • eine Firmennachweis (z.B. Handelsregisterauszug)

Zusätzlich, falls ein Bevollmächtigter stellvertretend für Sie den Antrag stellt:

  • die lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Vollmachtgebers. Hinweis: Die Farbkopie ist mit dem Hinweis "KOPIE" zu versehen.
  • der Ausweis des Bevollmächtigten im Original

Zu Beachten

Melderechtlicher Wohnsitz
Sie können die Kennzeichen nur mitnehmen, wenn Sie sich umgemeldet haben und die Anschrift auf Ihrem Ausweis die neue Hamburger Adresse ist.
 

Terminbuchung
Die Terminbuchung erfolgt über den LBV. Gehen Sie hier wie folgt vor:
1. Besuchen Sie die Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten) und wählen Sie unter der Dienstleistungsgruppe Zulassung, private Kunden die Dienstleistung Umschreibung eines Fahrzeuges und Kennzeichenmitnahme
2. Nutzen Sie die Standortauswahl, um sich Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen.
3. Nach Wahl des Standortes nutzen Sie den angezeigten Kalender, um einen freien Termin (Datum und Uhrzeit) zu wählen.
4. Geben Sie nun Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse zur Buchung ein.
5. Sie erhalten eine E-Mail. Bitte bestätigen Sie den Termin.

Die Terminbestätigung, die Sie im Anschluss erhalten, bringen Sie bitte unbedingt zum Termin mit.

Gebühren

Die Kennzeichenmitnahme kostet zwischen 19,20 EUR und 50,00 EUR. Die exakte Höhe der Kosten kann erst vor Ort anhand der Vorlage der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Grundlage für die Gebührenhöhe ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

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Suchwörter: Umzug Kennzeichenmitnahme von außerhalb

Letzte Aktualisierung: 07.10.2024