Voraussetzungen
Die Umweltplakette kann sowohl für in Deutschland als auch im Ausland registrierte Fahrzeuge ausgestellt werden. Voraussetzung ist nur, dass das Schadstoffverhalten des Fahrzeuges über die Schlüsselnummer in Feld 14.1 in der Zulassungsbescheinigung Teil I nachgewiesen werden kann. In den alten Fahrzeugscheinen findet man diese Angabe im Feld 1.
Benötigte Unterlagen
Sie benötigen nur die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), um das Schadstoffverhalten über die Schlüsselnummer nachzuweisen.
Zu Beachten
In Hamburg gibt es aktuell keine Umweltzone. Deshalb brauchen Sie hier keine Umweltplakette, für die Fahrt in andere große Städte kann sie aber zwingend vorgeschrieben sein.
Eine Umweltplakette kann durch den LBV nur im Rahmen einer Zulassung direkt ausgegeben werden. Eine nachträgliche Ausgabe vor Ort ist nicht möglich, in diesem Fall kann die Umweltplakette beim LBV bestellt oder bei einer anderen beliebigen Stelle erworben werden.
Eine neue Plakette ist nötig, wenn das Fahrzeug umgemeldet wird und sich dabei das Kfz-Kennzeichen ändert oder das eingetragene Kennzeichen nicht mehr lesbar ist, weil z. B. die Farbe verblasst ist. Die auf der Plakette eingetragene Nummer muss mit dem Kfz-Kennzeichen übereinstimmen.
Sofern Sie die Umweltplakette beim LBV bestellen möchten, überweisen Sie bitte den Betrag in Höhe von 7,00 Euro auf das Konto des LBV unter Angabe Ihres Namens und des Fahrzeug-Kennzeichens. Sie erhalten dann innerhalb von ungefähr 14 Tagen die Umweltplakette per Post zugesandt. Hier die Kontodaten:
Empfänger: Landesbetrieb Verkehr HH
IBAN: DE42 2105 0000 0101 5840 00
BIC: HSHNDEHHXXX
Name der Bank: Hamburg Commercial Bank
Betrag: 7,00 Euro
Verwendungszweck: Antrag EmissPlak, Name, Kennzeichen