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Personenbeförderungsschein nach Verlust oder Diebstahl ersetzen

Sind Sie im Besitz eines Personenbeförderungsscheins, so haben Sie diesen immer mitzuführen und bei Verlust sofort für Ersatz zu sorgen.

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Beschreibung der Leistung

Fahrer, die ihr Fahrzeug zur gewerblichen Beförderung von Personen nutzen, tragen eine hohe Verantwortung für ihre Passagiere und ihre Unterlagen.
Sind Sie im Besitz eines Personenbeförderungsscheins, so haben Sie diesen immer mitzuführen und bei Verlust sofort für Ersatz zu sorgen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Der Antrag kann nur beim LBV persönlich gestellt werden, wenn der Inhaber seinen Hauptwohnsitz in Hamburg hat.

Benötigte Unterlagen

Für die Antragsstellung müssen folgende Unterlagen vorliegen:

  • ein gültiger Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • der EU-Kartenführerschein
  • im Falle eines Diebstahls, die Diebstahlsanzeige
  • die Terminbestätigung

Zu Beachten

Zuständig für die Beantragung sind nur die Führerscheinstellen LBV-Mitte und LBV-Nord.

Verfahrensablauf

  • Sie buchen online einen Termin.
    • Auf unserer Internetseite zur Terminbuchung wählen Sie die Kategorie "Führerschein".
    • Buchen Sie den Termin "Antrag Fahrgastbeförderungsschein".
    • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen und die Terminbestätigung zu Ihrem Termin im LBV mit.
  • Scannen Sie den QR-Code Ihrer Terminbestätigung am Scanner vor Ort ein.
  • Nehmen Sie im Wartebereich Platz. Sie werden mit Ihrer Aufrufnummer aufgerufen.
  • Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.

Dauer

Wenn alle Unterlagen vollständig vorgelegt werden, kann der Personenbeförderungsschein sofort mitgenommen werden.

Gebühren

48,00 EUR. Grundlage für die Gebührenhöhe ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

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Suchwörter: Personenbeförderungsschein Fahrgastbeförderungsschein, Antrag gestohlen geklaut Personenbeförderung, Ersatz nach Verlust oder Diebstahl

Letzte Aktualisierung: 18.11.2025