Voraussetzungen
- Ihr LKW wiegt über 7,5 Tonnen oder zieht einen Anhänger.
- Sie möchten an einem Sonn- oder Feiertag zwischen 0.00 und 22.00 Uhr mit dem LKW fahren.
- Sie können nachweisen und begründen, dass diese Fahrt zwingend erforderlich ist.
Benötigte Unterlagen
Die benötigten Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig. Um zu erfahren, welche Unterlagen Sie einreichen müssen, nehmen Sie vorab gern eine Beratung durch die Abteilung Ausnahme-Genehmigungs-Management vom Landesbetrieb Verkehr (LBV) ein Anspruch. Dies ist sowohl telefonisch als auch per E-Mail möglich.
Zu Beachten
Bitte beachten Sie, dass die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nicht aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen erfolgen kann.
Fristen
Einen Antrag zur Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot für den nächsten Sonntag müssen Sie über das Online-Antragsverfahren bis spätestens Donnerstag, 12:00 Uhr einreichen.
Einen Antrag zur Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung vom Feiertagsfahrverbot müssen Sie bis spätestens 2 Werktage (Montag bis Freitag) im Voraus stellen.