Ausnahme-Genehmigungs-Management

Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW beantragen

Wenn Sie an Sonntagen oder an Feiertagen mit Ihrem LKW fahren müssen, obwohl ein Fahrverbot gilt, dann können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Beschreibung der Leistung

LKW über 7,5 Tonnen und LKW mit Anhänger dürfen an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 00.00 Uhr bis 22.00 Uhr nicht fahren. Dies gilt für das gesamte Streckennetz in Deutschland.
Für dringende und zwingend erforderliche Transporte können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Dies betrifft zum Beispiel die Lieferung von frischen Lebensmitteln und Medikamenten, zeitgebundene Transporte oder die Rückfahrt eines leeren LKW nach abgeschlossener Lieferung.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Ihr LKW wiegt über 7,5 Tonnen oder zieht einen Anhänger.
  • Sie möchten an einem Sonn- oder Feiertag zwischen 0.00 und 22.00 Uhr mit dem LKW fahren.
  • Sie können nachweisen und begründen, dass diese Fahrt zwingend erforderlich ist.

Benötigte Unterlagen

Die benötigten Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig. Um zu erfahren, welche Unterlagen Sie einreichen müssen, nehmen Sie vorab gern eine Beratung durch die Abteilung Ausnahme-Genehmigungs-Management vom Landesbetrieb Verkehr (LBV) ein Anspruch. Dies ist sowohl telefonisch als auch per E-Mail möglich.

Zu Beachten

Bitte beachten Sie, dass die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nicht aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen erfolgen kann.

Fristen

Einen Antrag zur Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot für den nächsten Sonntag müssen Sie über das Online-Antragsverfahren bis spätestens Donnerstag, 12:00 Uhr einreichen.



Einen Antrag zur Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung vom Feiertagsfahrverbot müssen Sie bis spätestens 2 Werktage (Montag bis Freitag) im Voraus stellen.

Verfahrensablauf

  • Sie können vorab telefonisch unter der +49 (40) 428 58 2492 oder per E-Mail unter ausnahmen@lbv.hamburg.de eine Beratung in Anspruch nehmen.
  • Sie reichen alle erforderlichen über unser Online-Verfahren ein.
  • Ihre Unterlagen werden geprüft.
  • Sie werden schriftlich über die Entscheidung informiert.

Dauer

Die Bearbeitung erfolgt kurzfristig. Bitte beachten Sie hierzu die Fristen zur Antragstellung.

Gebühren

Die Gebühren für eine Ausnahmegenehmigung für einem Tag betragen 50,00 EUR. 

Für eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung für 12 Monate betragen die Gebühren 300,00 EUR.

 

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 30 Absatz 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__30.html

§ 46 Absatz 1 Nummer 7 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__46.html

Adresse und Kontakt

Ausnahme-Genehmigungs-Management

Mo 7-14, Di+Do 7-16, Fr 7-12 Uhr, Mi geschlossen, keine Terminbuchung notwendig

Bitte nutzen Sie die Einfahrt Höhe Süderstraße 142. Schilderpräger finden Sie vor Ort.

Es ist ein Fotoautomat (Speed Capture Terminal) vorhanden.

QR-Codes der Terminbestätigungen können eingescannt werden, sofern das Display Ihres mobilen Endgeräts keine Risse oder sonstige Beschädigungen aufweist.

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Suchwörter: Sonntagsfahrverbot

Letzte Aktualisierung: 16.10.2026