Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nach Beschädigung, Diebstahl oder Verlust ersetzen

Wenn Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II verloren gegangen ist oder beschädigt wurde, müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.

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Beschreibung der Leistung

Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) gilt als Nachweis darüber, dass Sie über das Fahrzeug verfügen dürfen. Sie müssen ein Ersatzdokument beantragen bei:

  • Verlust,
  • Diebstahl oder
  • Beschädigung
 

Informationen

Voraussetzungen

  • Das Fahrzeug ist in Hamburg zugelassen oder registriert.

Für Fahrzeuge, die nicht in Hamburg registriert sind, können nur Ersatzdokumente ausgestellt werden, wenn gleichzeitig die Ummeldung des Fahrzeugs nach Hamburg beantragt wird. Hierfür wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der ursprünglichen Zulassungsbehörde benötigt.

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), sofern diese noch vorhanden ist
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU), bei Fahrzeugen, die älter als 3 Jahre sind
  • Erbschein, falls der bisherige Fahrzeughalter verstorben ist
  • Terminbestätigung

Zusätzlich benötigen Sie folgende Unterlagen, je nach Ihrem konkreten Anliegen:

  • Bei Diebstahl:
    • Diebstahlsanzeige der Polizei
    • Wenn der Fahrzeughalter nicht selbst bestohlen wurde: formlose Überlassungserklärung des Halters, die bestätigt, dass das Dokument vor dem Diebstahl an die bestohlene Person übergeben wurde
  • Bei Verlust:
    • Versicherung an Eides statt (diese kann auch bei Ihrem Termin im LBV vor Ort abgenommen werden)
    • Falls der Fahrzeughalter das Dokument nicht selbst verloren hat: formlose Überlassungserklärung des Halters, die bestätigt, dass das Dokument vor dem Verlust dem Verlierer übergeben wurde sowie zusätzlich eine Versicherung an Eides statt des Verlierers
  • Bei Beschädigung:
    • beschädigtes Dokument oder
    • Versicherung an Eides statt, wenn das Dokument unkenntlich geworden ist (diese kann auch bei Ihrem Termin im LBV vor Ort abgenommen werden)

Firmen und Vereine müssen zusätzlich einreichen:

  • einen Firmen-/Vereinsnachweis (zum Beispiel einen Handelsregisterauszug oder ein Vereinsregisterauszug)

Wenn eine bevollmächtigte Person für Sie den Antrag stellt zusätzlich:

  • Vollmacht im Original mit einer Farbkopie des Ausweises des Vollmachtgebers beziehungsweise des Handlungsberechtigten
  • Ausweis der bevollmächtigten Person im Original
  • Hinweis: Eine Versicherung an Eides statt kann nur persönlich und nicht in Vollmacht abgenommen werden.

Zu Beachten

Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II gestohlen wurde, müssen Sie dies zunächst bei der Polizei anzeigen, damit Sie eine Diebstahlsanzeige erhalten. Wenn Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II verlieren oder sie beschädigt wurde, müssen Sie persönlich eine Versicherung an Eides statt darüber abgeben. Dies kann bei Ihrem Termin im LBV vor Ort oder vorab bei einem Notar vorgenommen werden und ist kostenpflichtig.


Vergewissern Sie sich bitte, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht bei einer Bank oder einem anderen Finanzierungsinstitut wegen eines Leasing- oder Finanzierungsvertrags hinterlegt ist, bevor Sie eine Ersatzausstellung beantragen.

Fristen

Ein Ersatzdokument muss schnellstmöglich beantragt werden.

Verfahrensablauf

  • Sie buchen online einen Termin.
    • Auf unserer Internetseite zur Terminbuchung wählen Sie die Kategorie "Fahrzeug-Zulassung"
    • Buchen Sie den Termin "Antrag neue Fahrzeugpapiere nach Diebstahl oder Verlust"
    • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen und die Terminbestätigung zu Ihrem Termin im LBV mit.
  • Scannen Sie den QR-Code Ihrer Terminbestätigung am Scanner vor Ort ein.
  • Nehmen Sie im Wartebereich Platz. Sie werden mit Ihrer Aufrufnummer aufgerufen.
  • Ihr Anliegen wird bearbeitet.

Dauer

Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird im Falle einer Beschädigung sofort eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt.

Im Falle eines Diebstahls oder eines Verlusts kann eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II erst nach etwa 4 Wochen ausgestellt werden.

Gebühren

Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes kostet etwa 32,00 EUR. Gegebenenfalls kommen Kosten für eine Versicherung an Eides statt in Höhe von 30,70 EUR dazu. 

Die konkrete Gebührenhöhe kann erst nach Vorlage der vollständigen Unterlagen vor Ort festgesetzt werden.

Grundlage für die Gebührenhöhe ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Rechtsbehelf

Entfällt

Rechtsgrundlage

§ 14 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__14.html

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Suchwörter: Fahrzeugbrief Kfz-Brief verloren ZB 2

Letzte Aktualisierung: 10.07.2026