Kfz-Kennzeichen wegen Verlust oder Diebstahl ersetzen

Wenn Ihre Kennzeichenschilder verloren gegangen sind oder gestohlen wurden, müssen Sie diese schnellstmöglich ersetzen.

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Beschreibung der Leistung

Gestohlene und verloren gegangene Kennzeichen müssen Sie so schnell wie möglich ersetzen. Ihr Fahrzeug bekommt dann eine neue Kennzeichenkombination, um Missbrauch vorzubeugen. Das ehemalige Kennzeichen wird außerdem zur Fahndung ausgeschrieben und für 10 Jahre gesperrt.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Ihr Fahrzeug ist in Hamburg zugelassen.
  • Es verfügt über eine gültige Hauptuntersuchung (HU).

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Personalausweis, alternativ Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • bei Verlust : Versicherung an Eides Statt erforderlich. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise unter "Zu beachten"
  • bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige, die Sie zuvor bei der Polizei erstattet haben
  • das verbliebene Kennzeichenschild, wenn nur eins abhandengekommen ist
  • Terminbestätigung

zusätzlich bei Antragstellung in Vollmacht (nur bei Diebstahl möglich):

  • lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Vollmachtgebers. Hinweis: Die Farbkopie ist mit dem Hinweis "KOPIE" zu versehen.
  • Ausweis des Bevollmächtigten im Original

zusätzlich für Firmen oder Vereine:

  • Firmen-/Vereinsnachweis (zum Beispiel einen Handelsregisterauszug oder ein Vereinsregisterauszug)
  • Vollmacht mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Handlungsberechtigten gemäß Firmen-/Vereinsregisternachweise
  • Ausweis des Bevollmächtigten im Original

Zu Beachten

  • Eidesstattliche Versicherung bei Verlust: In der Regel müssen Sie eine Versicherung an Eides Statt (kostenpflichtig) abgeben. Hierzu müssen Sie persönlich zum Termin erscheinen. Eine Vertretung per Vollmacht ist daher im Falle des Kennzeichenverlusts nicht möglich.
  • Diebstahlsanzeige: Sollten die Kennzeichenschilder gestohlen worden sein, müssen Sie vorher Anzeige bei der Polizei erstatten und diese bei Ihrem Termin im LBV vorlegen.

Fristen

Gestohlene oder verlorene Kennzeichen müssen schnellstmöglich ersetzt werden.

Verfahrensablauf

  • Buchen Sie online einen Termin.
    • Auf unserer Internetseite wählen Sie die Kategorie "Fahrzeug-Zulassung"
    • Danach buchen Sie "Antrag neue Kennzeichenschilder nach Diebstahl oder Verlust"
    • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen und die Terminbestätigung zu Ihrem Termin im LBV mit.
  • Scannen Sie den QR-Code Ihrer Terminbestätigung am Scanner vor Ort ein.
  • Nehmen Sie im Wartebereich Platz. Sie werden mit Ihrer Aufrufnummer aufgerufen.
  • Ihr Anliegen wird bearbeitet.

Dauer

Ihr Anliegen wird direkt vor Ort bearbeitet.

Gebühren

Die Gebühren betragen 26,60 EUR bis 70,00 EUR. Hinzu kommen Kosten für die Prägung von neuen Schildern. Zusätzlich fallen ggf. Kosten in Höhe von 30,70 EUR für die Versicherung an Eides Statt an. Die exakte Gebührenhöhe kann erst nach Sichtung der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden.Grundlage für die Gebührenhöhe ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 9 Absatz 4 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__9.html

§ 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG)

https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__5.html

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Letzte Aktualisierung: 10.12.2025