Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) nach Beschädigung, Diebstahl oder Verlust ersetzen

Wenn Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I verloren gegangen ist oder beschädigt wurde, müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.

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Beschreibung der Leistung

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) gilt als Nachweis über die Zulassung Ihres Fahrzeugs. Sie müssen ein Ersatzdokument beantragen bei:

  • Verlust,
  • Diebstahl oder
  • Beschädigung
 

Informationen

Voraussetzungen

  • Ihre bisherige Zulassungsbescheinigung Teil I ist verloren gegangen, gestohlen oder beschädigt.
  • Wenn das betroffene Fahrzeug noch zugelassen ist, muss es eine gültige Hauptuntersuchung (HU) haben.
    (Sollte der Bericht über die Hauptuntersuchung nicht mehr vorliegen, kann von der Prüforganisation, bei der das Fahrzeug vorgeführt wurde, eine Zweitschrift des Berichtes ausgestellt werden.)

Ein Ersatzdokument kann auch für Fahrzeuge ausgestellt werden, die nicht in Hamburg zugelassen sind.

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese noch vorhanden ist
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU), bei Fahrzeugen, die älter als 3 Jahre sind
  • Terminbestätigung

Zusätzlich benötigen Sie folgende Unterlagen, je nach Ihrem konkreten Anliegen:

  • Bei Diebstahl:
    • Diebstahlsanzeige der Polizei oder
    • Versicherung an Eides statt (diese kann auch bei Ihrem Termin im LBV vor Ort abgenommen werden)
    • Wenn der Fahrzeughalter nicht selbst bestohlen wurde: formlose Überlassungserklärung des Halters, die bestätigt, dass das Dokument vor dem Diebstahl an die bestohlene Person übergeben wurde
  • Bei Verlust:
    • Versicherung an Eides statt (diese kann auch bei Ihrem Termin im LBV vor Ort abgenommen werden)
    • Falls der Fahrzeughalter das Dokument nicht selbst verloren hat: formlose Überlassungserklärung des Halters, die bestätigt, dass das Dokument vor dem Verlust dem Verlierer übergeben wurde sowie zusätzlich eine Versicherung an Eides statt des Verlierers
  • Bei Beschädigung:
    • beschädigtes Dokument oder
    • Versicherung an Eides statt, wenn das Dokument unkenntlich geworden ist (diese kann auch bei Ihrem Termin im LBV vor Ort abgenommen werden)

Firmen und Vereine müssen zusätzlich einreichen:

  • einen Firmen-/Vereinsnachweis mit Hamburger Adresse (zum Beispiel einen Handelsregisterauszug oder ein Vereinsregisterauszug)

Wenn eine bevollmächtigte Person für Sie den Antrag stellt zusätzlich:

  • Vollmacht im Original mit einer Farbkopie des Ausweises des Vollmachtgebers beziehungsweise des Handlungsberechtigten
  • Ausweis der bevollmächtigten Person im Original
  • Hinweis: Eine Versicherung an Eides statt kann nur persönlich und nicht in Vollmacht abgenommen werden.

Zu Beachten

Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I gestohlen wurde, müssen Sie dies zunächst bei der Polizei anzeigen, damit Sie eine Diebstahlsanzeige erhalten. Wenn Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I verlieren oder sie beschädigt wurde, müssen Sie persönlich eine Versicherung an Eides statt darüber abgeben. Dies kann bei Ihrem Termin im LBV vor Ort oder vorab bei einem Notar vorgenommen werden und ist kostenpflichtig.

Wenn ebenfalls Ihr Führerschein verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, buchen Sie für die Beantragung eines neuen Führerscheins bitte einen separaten Termin. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Stichwort Ersatzführerschein auf unseren Internetseiten.

Fristen

Ein Ersatzdokument muss schnellstmöglich beantragt werden.

Verfahrensablauf

  • Sie buchen online einen Termin.
    • Auf unserer Internetseite zur Terminbuchung wählen Sie die Kategorie "Fahrzeug-Zulassung"
    • Buchen Sie den Termin "Antrag neue Fahrzeugpapiere nach Diebstahl oder Verlust"
    • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen und die Terminbestätigung zu Ihrem Termin im LBV mit.
  • Scannen Sie den QR-Code Ihrer Terminbestätigung am Scanner vor Ort ein.
  • Nehmen Sie im Wartebereich Platz. Sie werden mit Ihrer Aufrufnummer aufgerufen.
  • Ihr Anliegen wird bearbeitet.
  • Sie erhalten Ihre neue Zulassungsbescheinigung Teil I direkt bei Ihrem Termin vor Ort.

Dauer

Ihr Anliegen wird sofort bearbeitet, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Gebühren

Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes kostet zwischen 10,20 EUR und 50,00 EUR. Gegebenenfalls kommen Kosten für eine Versicherung an Eides statt in Höhe von 30,70 EUR dazu. 

Die konkrete Gebührenhöhe kann erst nach Vorlage der vollständigen Unterlagen vor Ort festgesetzt werden.

Grundlage für die Gebührenhöhe ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Rechtsbehelf

Entfällt

Rechtsgrundlage

§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__13.html

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Letzte Aktualisierung: 17.01.2026