Beschreibung der Leistung
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) gilt als Nachweis über die Zulassung Ihres Fahrzeugs. Sie müssen ein Ersatzdokument beantragen bei:
- Verlust,
- Diebstahl oder
- Beschädigung
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) gilt als Nachweis über die Zulassung Ihres Fahrzeugs. Sie müssen ein Ersatzdokument beantragen bei:
Ein Ersatzdokument kann auch für Fahrzeuge ausgestellt werden, die nicht in Hamburg zugelassen sind.
Zusätzlich benötigen Sie folgende Unterlagen, je nach Ihrem konkreten Anliegen:
Firmen und Vereine müssen zusätzlich einreichen:
Wenn eine bevollmächtigte Person für Sie den Antrag stellt zusätzlich:
Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I gestohlen wurde, müssen Sie dies zunächst bei der Polizei anzeigen, damit Sie eine Diebstahlsanzeige erhalten. Wenn Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I verlieren oder sie beschädigt wurde, müssen Sie persönlich eine Versicherung an Eides statt darüber abgeben. Dies kann bei Ihrem Termin im LBV vor Ort oder vorab bei einem Notar vorgenommen werden und ist kostenpflichtig.
Wenn ebenfalls Ihr Führerschein verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, buchen Sie für die Beantragung eines neuen Führerscheins bitte einen separaten Termin. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Stichwort Ersatzführerschein auf unseren Internetseiten.
Ein Ersatzdokument muss schnellstmöglich beantragt werden.
Ihr Anliegen wird sofort bearbeitet, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.
Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes kostet zwischen 10,20 EUR und 50,00 EUR. Gegebenenfalls kommen Kosten für eine Versicherung an Eides statt in Höhe von 30,70 EUR dazu.
Die konkrete Gebührenhöhe kann erst nach Vorlage der vollständigen Unterlagen vor Ort festgesetzt werden.
Grundlage für die Gebührenhöhe ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Entfällt
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__13.html
Suchwörter: Zulassungsbescheinigung Teil I, Ersatz Zulassungsbescheinigung Teil I, Verlust ZB I, Ersatz ZB I, Ersatz nach Diebstahl ZB I, Ersatz wegen Verlust beider Bescheinigungen ZB I, Ersatz wegen Beschädigung Zulassungsbescheinigung Teil I, Ersatz wegen Beschädigung Kfz-Schein verloren Fahrzeugschein beschädigt ZB I, Verlust Schein voll
Letzte Aktualisierung: 17.01.2026