Bewohnerparkausweis beantragen und verlängern

Wenn Sie in einer Bewohnerparkzone in Hamburg wohnen, können Sie für ein Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie in einer Bewohnerparkzone in Hamburg wohnen, können Sie für ein Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen.


Der Bewohnerparkausweis gilt nur für die ausgewiesene Zone (Bewohnerparkzone), in der Sie gemeldet sind. Mit dem Bewohnerparkausweis sind Sie von der Höchstparkdauer und der Parkgebühr in dem Gebiet befreit. Welche Bewohnerparkzonen es in Hamburg gibt, finden Sie unter "Links".

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem Hamburger Bewohnerparkgebiet und wohnen dort auch tatsächlich.
  • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.
  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • die Zulassungsbescheinigung Teil I(Fahrzeugschein)

Zusätzlich bei einer Verlängerung:

  • den bisherigen Bewohnerparkausweis

Zusätzlich beiAntragstellung in Vollmacht:

  • Vollmacht im Original
  • lesbare Farbkopie des Ausweises des Vollmachtgebers
  • Personalausweis der bevollmächtigten Person

Zusätzlich beiFirmenwagen:

  • nach Aufforderung durch den LBV:Firmenwagenbestätigung des Arbeitsgebers

Zusätzlich, wenn der Antragsteller nicht der Fahrzeughalter ist:

  • nach Aufforderung durch den LBV: Nutzungsbestätigungdes Fahrzeughalters

Zu Beachten

  • Sie müssen den Bewohnerparkausweis sichtbar im Fahrzeug auslegen.
  • Auch für Motorräder wird ein Bewohnerparkausweis benötigt.
  • Für Anhänger können keine Bewohnerparkausweise beantragt werden, da es sich nicht um Kraftfahrzeuge handelt.
  • Der Bewohnerparkausweis sichert keinen bestimmten Parkplatz, sondern erlaubt nur das dauerhafte Parken in der Bewohnerparkzone, in der Sie gemeldet sind.
  • Ein Bewohnerparkausweis kann nur für ein bestimmtes Fahrzeug ausgestellt werden (Kennzeichen wird in den Bewohnerparkausweis eingetragen).
  • Falls Sie Fahrzeuge von dritten Personen, Miet- oder Firmenfahrzeuge nutzen, haben Sie ebenfalls die Möglichkeit einen Bewohnerparkausweis zu beantragen. Miet- und wechselnde Firmenfahrzeuge müssen eindeutig als diese zu erkennen sein (Name der jeweiligen Firma).
  • Es kann derzeit im Einzelfall zu Problemen bei der Übermittlung eines Parkausweises an das Nutzerpostfach nach der Bezahlung kommen. Wenden Sie sich in diesem Fall an BewohnerBesucherparken@lbv.hamburg.de
  • Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs (siehe Links).

Fristen


  • Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt für ein Jahr.

  • Eine Verlängerung ist ab 6 Wochen vor Ende der Gültigkeit möglich. Ist der Bewohnerparkausweis bereits abgelaufen, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Beantragen Sie dann bitte einen neuen Bewohnerparkausweis.

Verfahrensablauf

Online-Beantragung:

  • Sie können den Bewohnerparkausweis online beantragen und dann direkt zu Hause ausdrucken.
  • Bei der Online-Beantragung können Sie mit Paypal, Kreditkarte oder per Giropay bezahlen.
  • Bitte achten Sie unbedingt auf die korrekte Eingabe Ihrer persönlichen Daten. Dabei können Sie sich an der Schreibweise auf Ihrem Personalausweis orientieren. Anderenfalls kann es zu technischen Schwierigkeiten kommen.
  • Falls eine Auskunftssperre im Melderegister vorliegt, kann die Online-Beantragung aus Sicherheitsgründen nicht genutzt werden. Bitte buchen Sie einen Termin beim LBV oder HamburgService vor Ort.

Beantragung vor Ort:

  • Sie können Ihren Bewohnerparkausweis in den Standorten des Landesbetrieb Verkehr (Kategorie Bewohnerparken, Terminart Neuantrag / Verlängerung / Änderung Bewohnerparkausweis) oder im Standort City des HamburgService beantragen.
  • Buchen Sie hierzu online einen Termin entweder beim LBV oder beim HamburgService.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
  • Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet und der Bewohnerparkausweis ausgehändigt.

Dauer

Die Online-Beantragung dauert nur wenige Minuten. Nach der Online-Beantragung kann der Bewohnerparkausweis sofort zu Hause ausgedruckt werden. Bei einer Beantragung vor Ort wird der Bewohnerparkausweis ebenfalls sofort ausgestellt, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Gebühren

Die Gebühren für die erstmalige Beantragung und die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises betragen pro Jahr


  • online: 65,00 EUR

  • persönlich: 70,00 EUR


Die Gebühr für die Änderung des Bewohnerparkausweises bei Kennzeichenänderung oder Umzug in eine andere Bewohnerparkzone beträgt


  • 10,00 EUR.


Bei Verlust oder Beschädigung wird kostenlos ein Ersatzdokument ausgestellt. Die Gebühren ergeben sich aus der Hamburger Parkgebührenordnung.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 45 Absatz 1b Nummer 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__45.html

§ 46 Absatz 1 Nummer 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__46.html

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Letzte Aktualisierung: 13.04.2026