Voraussetzungen
- Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet
- Beantragung ab 16 Jahren möglich
Benötigte Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- die Zulassungsbescheinigung Teil I(Fahrzeugschein)
Zusätzlich bei einer Verlängerung:
- den bisherigen Bewohnerparkausweis
Zusätzlich bei Antragstellung in Vollmacht:
- Vollmacht im Original
- lesbare Farbkopie des Ausweises des Vollmachtgebers
- Personalausweis der bevollmächtigten Person
Zusätzlich bei Firmenwagen:
- nach Aufforderung durch den LBV: Firmenwagenbestätigung des Arbeitsgebers
Zusätzlich, wenn der Antragsteller nicht der Fahrzeughalter ist:
- nach Aufforderung durch den LBV: Nutzungsbestätigung des Fahrzeughalters
Zu Beachten
- Der Bewohnerparkausweis sichert keinen bestimmten Parkplatz, sondern erlaubt nur das dauerhafte Parken in der Bewohnerparkzone, in der Sie gemeldet sind.
- Ein Bewohnerparkausweis kann nur für ein bestimmtes Fahrzeug ausgestellt werden (Kennzeichen wird in den Bewohnerparkausweis eingetragen).
- Falls Sie Fahrzeuge von dritten Personen, Miet- oder Firmenfahrzeuge nutzen, haben Sie ebenfalls die Möglichkeit einen Bewohnerparkausweis zu beantragen. Miet- und wechselnde Firmenfahrzeuge müssen eindeutig als diese zu erkennen sein (Name der jeweiligen Firma).
- Ihr Bewohnerparkausweis muss sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden! Auch für Motorräder wird ein Bewohnerparkausweis benötigt. Für Anhänger können keine Bewohnerparkausweise beantragt werden, da es sich nicht um Kraftfahrzeuge handelt.
Terminbuchung(falls Sie den Bewohnerparkausweis vor Ort beantragen möchten)
- Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
- Wählen Sie die Kategorie: Bewohnerparken
- Danach wählen Sie: Neuantrag / Verlängerung / Änderung Bewohnerparkausweis.
- Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
- Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
- Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.
Es kann derzeit im Einzelfall zu Problemen bei der Übermittlung eines Parkausweises an das Nutzerpostfach nach der Bezahlung kommen. Wenden Sie sich in diesem Fall an BewohnerBesucherparken@lbv.hamburg.de
Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs (siehe Links).
Fristen
Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt für ein Jahr.
Verlängerung des Bewohnerparkausweises
Eine Verlängerung ist ab sechs Wochen vor Ende der Gültigkeit möglich. Ist der Bewohnerparkausweis bereits abgelaufen, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Beantragen Sie dann bitte einen neuen Bewohnerparkausweis.