Ausnahme-Genehmigungs-Management

Sonderparkausweis als Handwerker beantragen

Als Handwerksbetrieb können Sie für Notfall- und Montagearbeiten einen Sonderparkausweis beantragen.

Beschreibung der Leistung

Als Handwerksbetrieb können Sie für Notfall- und Montagearbeiten einen Sonderparkausweis beantragen. Dieser digitale Ausweis berechtigt Sie zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Haltverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten).
Der Sonderparkausweis gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Unternehmens. Beachten Sie dazu den genauen Inhalt Ihres Sonderparkausweises.
Die Gültigkeit beträgt mindestens 3 Monate. Benötigen Sie einen Sonderparkausweis mit einer kürzeren Gültigkeit als 3 Monate, wenden Sie sich bitte an Ihr örtliches Polizeikommissariat.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie führen einen Handwerksbetrieb
  • Das Abstellen des Fahrzeugs vor Ort ist zwingend notwendig, aufgrund Ihrer Tätigkeit oder deren Dringlichkeit (zum Beispiel zur Vermeidung konkret drohender Gefahren wie Wasserrohrbruch oder Stromausfall)

Grundsätzlich gelten für alle Besuchenden und Kurzzeitparkenden im bewirtschafteten Parkraum dieselben Regelungen. Sonderparkausweise werden daher nur in dringenden Einzelfällen erteilt. Zur reinen Organisationserleichterung oder Zeitersparnis dient ein solcher Parkausweis nicht.

Benötigte Unterlagen

  • einen Antrag mit Angaben zum Zweck der Fahrzeugnutzung und der ausgeführten Arbeiten
  • eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I des Fahrzeuges, für das die Genehmigung gelten soll (beziehungsweise der Fahrzeugschein bei alten Papieren)
  • eine Erläuterung über die Fahrzeugnutzung und deren Wichtigkeit für den Betrieb
  • eine Kopie der Gewerbeanmeldung oder des Handelsregisterauszugs
  • Wenn ein Sonderparkausweis nur für bestimmte Straßen oder eine Fußgängerzone gelten soll, sind unter Umständen nähere Ortsangaben erforderlich

zusätzlich bei Montagearbeiten:

  • Eintrag im Fahrzeugschein als Montage- beziehungsweise als Werkstattwagen
  • Alternativ können Sie Bildmaterial einreichen, darauf muss zu erkennen sein: Kennzeichen, Einbau einer festen Werkbank (oder ähnlichem gem. Antragsunterlagen), Außenseite des Fahrzeuges mit Beschriftung/Branding/Firmenlogo

Zu Beachten

  • Sonderparkausweise, die kürzer als drei Monate gelten, beantragen Sie bei Ihrem örtlichen Polizeikommissariat.
  • Bei der Nutzung dürfen andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.
  • Ihr Sonderparkausweis ist nicht auf andere Fahrzeuge übertragbar. Wenn Sie Ihr Fahrzeug wechseln, können Sie das eingetragene Kennzeichen während der Gültigkeit kostenpflichtig ändern lassen.
  • Mit der Antragsstellung besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung.
  • Wenn Sie noch einen Sonderparkausweis in Papierform haben, legen Sie diesen sichtbar im Fahrzeug aus.

Fristen


  • Gültigkeit zwischen 3 Monaten bis zu 3 Jahren

  • Für Sonderparkausweise mit kürzerer Gültigkeit als 3 Monate wenden Sie sich bitte an Ihr örtliches Polizeikommissariat

Verfahrensablauf

  • Nutzen Sie für die Beantragung unser Online-Antragsverfahren (siehe unter Links).
  • Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten Ihren Sonderparkausweis digital. Hierzu bekommen Sie eine Benachrichtigung per E-Mail, sobald die Genehmigung vorliegt und in der VIATO Parken-App genutzt werden kann.
  • Ihr Sonderparkausweis ist nun für die Kontrolle rein digital hinterlegt. Sie können ohne Auslage von Dokumenten entsprechend parken. Dazu loggen Sie sich in der App ein und wenn Sie wieder losfahren, loggen Sie sich aus.
  • Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, erhalten Sie die Ablehnung per Post.
  • Für Rückfragen Ihrerseits oder seitens des LBV steht ebenfalls das Online-Antragsverfahren zur Verfügung oder können telefonisch bzw. per E-Mail gestellt werden.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 2 bis 6 Wochen.

Gebühren

Die Gebühren für den Sonderparkausweis richten nach der Geltungsdauer:


  • 3 bis 6 Monate - 150,00 EUR

  • 12 Monate - 250,00 EUR

  • 18 Monate - 350,00 EUR

  • 24 Monate - 450,00 EUR

  • 30 Monate - 550,00 EUR

  • 36 Monate - 650,00 EUR


Hinzu kommen jeweils 0,30 EUR pro Klebesiegel.

Wird Ihr Antrag abgelehnt, fallen ebenfalls Gebühren in Höhe von 75% an. Eine nachträgliche Rücknahme Ihres Antrags ist ebenfalls gebührenpflichtig. In diesem Fall müssen Sie eine Gebühr in Höhe von 50% der eigentlichen Gebühr zahlen.

Grundlage hierfür ist das Verwaltungskostengesetz (VwKostG) in Verbindung mit der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__46.html

Adresse und Kontakt

Ausnahme-Genehmigungs-Management

Mo 7-14, Di+Do 7-16, Fr 7-12 Uhr, Mi geschlossen, keine Terminbuchung notwendig

Bitte nutzen Sie die Einfahrt Höhe Süderstraße 142. Schilderpräger finden Sie vor Ort.

Es ist ein Fotoautomat (Speed Capture Terminal) vorhanden.

QR-Codes der Terminbestätigungen können eingescannt werden, sofern das Display Ihres mobilen Endgeräts keine Risse oder sonstige Beschädigungen aufweist.

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Ausnahmegenehmigung für Handwerksbetriebe Parkausweis - Ausnahmegenehmigungen für Handwerksbetriebe Parkausweis Ausnahmegenehmigung Parken Straßenverkehr Handwerker Handwerkernotdienst Parkschein Parkberechtigung Regionaler Handwerkerparkausweis Halten und Parken, Ausnahmegenehmigung für Handwerksbetriebe Sonderparkausweis

Letzte Aktualisierung: 17.01.2026