Beschreibung der Leistung
Sie können für Fahrzeuge Ihres Handwerksbetriebs vom Landesbetrieb Verkehr (LBV) eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Unternehmens. Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.
Sie können eine Ausnahmegenehmigungen mit einer Gültigkeitsdauer bis zu drei Monaten beantragen. Dies kann für Sie beispielsweise dann in Betracht kommen, wenn Sie Bau- oder Montagearbeiten an einem Objekt lediglich über mehrere Tage oder Wochen hinweg durchführen und eine Ausnahme nur für bestimmte Straßenzüge benötigen.
Ebenfalls können Sie eine Ausnahmegenehmigung mit einer längeren Laufzeit über mehr als drei Monate beantragen. Diese Genehmigungen kommen insbesondere in Betracht, wenn Sie regelmäßig Notfall- und / oder Montagearbeiten an unterschiedlichen Orten auszuführen haben.