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Arbeitgeberangelegenheiten (Lohnsteuer), Regionalfinanzämter

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Informationen

Zu Beachten

  • Seit dem 16.08.2016 sind für die Lohnsteuer nur noch die beiden Finanzämter Hamburg-Oberalster und Hamburg-Eimsbüttel anstelle der bisherigen Finanzämter zuständig.
  • Zu diesem Zeitpunkt laufende Verfahren sind auf diese beiden Finanzämter übergegangen.
  • Das Finanzamt Hamburg-Eimsbüttel ist zudem zuständig für die lohnsteuerliche Erfassung, Erhebung und Prüfung von Betriebsstätten eines Arbeitgebers, der ertragsteuerlich nicht in Hamburg geführt wird und für den in Hamburg eine lohnsteuerliche Betriebsstätte ansässig ist, wenn der Arbeitgeber nicht mehr als 100 Arbeitnehmer beschäftigt.

Gebühren

Keine

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 10.10.2024