Umsatzsteuer, Besteuerung der Kleinunternehmer

Für den Kleinunternehmer bestehen wesentliche umsatzsteuerliche Vereinfachungen.

Beschreibung der Leistung

Für den Kleinunternehmer bestehen wesentliche umsatzsteuerliche Vereinfachungen. Seine Umsätze sind von der Umsatzsteuer befreit. Er braucht daher grundsätzlich keine Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt abzugeben. Die Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung bleibt jedoch bestehen, dies gilt lediglich für Jahre bis einschließlich 2024. Für Jahre ab 2025 müssen weder Umsatzsteuervoranmeldungen noch Umsatzsteuerjahreserklärungen eingereicht werden.

 

Informationen

Voraussetzungen

Ein Kleinunternehmer ist ein Unternehmer, dessen Nettogesamtumsatz folgende Grenzen nicht überschreitet:

  • Im vergangenen Kalenderjahr nicht mehr als 25.000 Euro
  • Im laufenden Kalenderjahr nicht mehr als 100.000 Euro.
  • Im Gründungsjahr kommt es allein darauf an, dass die Grenze von 25.000 Euro nicht überschritten wird.
  • Bereits der Umsatz, mit dem die jeweilige Grenze überschritten wird, ist steuerpflichtig, die bis dahin getätigten Umsätze bleiben steuerfrei.

Für Jahre bis einschließlich 2024 galten andere Gesamtumsatzgrenzen:

  • 22.000 Euro im vergangenen Kalenderjahr und
  • 50.000 Euro im laufenden Kalenderjahr.

Benötigte Unterlagen

Keine

Zu Beachten

Ein Kleinunternehmer darf in seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Ein Kleinunternehmer kann keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Jedoch kann er auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung durch Erklärung gegenüber dem Finanzamt verzichten und sich damit für die Regelbesteuerung entscheiden. Der Verzicht ist für 5 Jahre bindend.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Kein gesonderter Antrag erforderlich
  • Die Kleinunternehmerregelung gilt kraft Gesetzes. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Bei Unternehmensgründung sind jedoch im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Angaben zur Höhe der voraussichtlichen Umsätze zu machen.

Dauer

Keine

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

§ 19 Umsatzsteuergesetz

https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
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Suchwörter: Befreiung von der Umsatzsteuer Freistellung von der Umsatzsteuer Umsatzsteuerbefreiung Mehrwertsteuer

Letzte Aktualisierung: 07.08.2026