Voraussetzungen
Ein Kleinunternehmer ist ein Unternehmer, dessen Gesamtumsatz zuzüglich der Umsatzsteuer folgende Grenzen nicht überschreitet:
- Im vergangenen Kalenderjahr nicht mehr als 22.000 Euro
- Im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro.
- Für den voraussichtlichen Umsatz des laufenden Jahres ist auf die Verhältnisse zu Jahresbeginn abzustellen.
- Im Gründungsjahr kommt es allein darauf an, dass die Grenze von 22.000 Euro voraussichtlich nicht überschritten wird.
- Im Gründungsjahr ist zur Prüfung, ob die Grenze von 22.000 Euro voraussichtlich überschritten wird, die geschätzte Summe der Umsätze auf ein volles Kalenderjahr hochzurechnen.
Benötigte Unterlagen
Keine
Zu Beachten
Ein Kleinunternehmer darf in seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Ein Kleinunternehmer kann keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Jedoch kann er auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung durch Erklärung gegenüber dem Finanzamt verzichten und sich damit für die Regelbesteuerung entscheiden. Der Verzicht ist für 5 Jahre bindend.