Umsatzsteuer, Besteuerung der Kleinunternehmer

Für den Kleinunternehmer bestehen wesentliche umsatzsteuerliche Vereinfachungen.

Beschreibung der Leistung

Für den Kleinunternehmer bestehen wesentliche umsatzsteuerliche Vereinfachungen. Seine Umsätze sind von der Umsatzsteuer befreit. Er braucht daher grundsätzlich keine Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt abzugeben. Die Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung bleibt jedoch bestehen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Ein Kleinunternehmer ist ein Unternehmer, dessen Nettogesamtumsatz folgende Grenzen nicht überschreitet:

  • Im vergangenen Kalenderjahr nicht mehr als 25.000 Euro
  • Im laufenden Kalenderjahr nicht mehr als 100.000 Euro.
  • Im Gründungsjahr kommt es allein darauf an, dass die Grenze von 25.000 Euro nicht überschritten wird.
  • Bereits der Umsatz, mit dem die jeweilige Grenze überschritten wird, ist steuerpflichtig, die bis dahin getätigten Umsätze bleiben steuerfrei.

Benötigte Unterlagen

Keine

Zu Beachten

Ein Kleinunternehmer darf in seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Ein Kleinunternehmer kann keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Jedoch kann er auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung durch Erklärung gegenüber dem Finanzamt verzichten und sich damit für die Regelbesteuerung entscheiden. Der Verzicht ist für 5 Jahre bindend.

Gebühren

Keine

Rechtsgrundlage

§ 19 Umsatzsteuergesetz

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
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Suchwörter: Befreiung von der Umsatzsteuer Freistellung von der Umsatzsteuer Umsatzsteuerbefreiung Mehrwertsteuer

Letzte Aktualisierung: 24.01.2026