Besteuerung der Land- und Forstwirte

Beschreibung der Leistung

Für die Besteuerung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in Hamburg sind die Finanzämter Hamburg-Harburg und Hamburg-Ost zuständig.

 

Informationen

Benötigte Unterlagen

Keine

Gebühren

Keine

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie Ihre Firmenanschrift ein oder Ihre Meldeadresse, wenn Sie eine Privatperson sind

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Bauern- Forstwirte- Forstwirtschaftlicher Betrieb- Landwirte- Landwirtschaftlicher Betrieb-

Letzte Aktualisierung: 17.02.2026