Voraussetzungen
- Sie müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben.
- Sie können die vorgegebene Frist unverschuldet nicht einhalten.
Benötigte Unterlagen
Geben Sie in Ihrem formlosen Antrag Ihre Steuernummer an. Begründen Sie, warum Sie die Frist zur Abgabe nicht wahren können.
Zu Beachten
Wenden Sie sich gerne an die Informations- Annahmestelle Ihres zuständigen Finanzamts.
Beachten Sie: In einem Finanzamt, das nicht für Sie zuständig ist, können keine Fragen zu Ihrem Steuerfall beantwortet werden. Dort können Sie auch keine Unterlagen einsehen.
Die allgemeinen Fristen für die Einkommensteuererklärung sind Folgende:
Die Frist für Ihre Steuererklärung hängt davon ab, ob Sie zur Abgabe verpflichtet sind und ob eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater die Erklärung einreicht.
Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem Sie Arbeitslohn bezogen haben.
Wenn Sie nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind:
- Sie können die Einkommensteuererklärung rückwirkend innerhalb von 4 Jahren einreichen.
- Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem Sie den Arbeitslohn bezogen haben.
Wenn Sie zur Abgabe einer jährlichen Einkommensteuererklärung verpflichtet sind:
- Sie müssen die Steuererklärung bis zum 31.Juli des nächsten Jahres einreichen.
- Beispiel: Für die Einkommensteuererklärung für 2025 ist die Abgabefrist der 31.07.2026.
Wenn Sie verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben und diese durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein angefertigt wird:
- Die Steuererklärung muss bis zum letzten Tag des Monats Februar im übernächsten Jahr eingereicht werden.
- Beispiel: Die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2025 muss bis zum 28.02.2027 eingereicht werden.
- Die Frist gilt nicht, wenn die Steuererklärung ausdrücklich vorher angefordert wird.
Wegen der Corona-Pandemie wurden die Abgabefristen für die Besteuerungszeiträume 2020 bis 2024 folgendermaßen verlängert:
- Für den Besteuerungszeitraum 2020 gelten folgende Abgabefristen:
- Nicht beratene Steuerpflichtige: 1.11.2021
- Beratene Steuerpflichtige: 31.8.2022
- Für den Besteuerungszeitraum 2021 gelten folgende Abgabefristen:
- Nicht beratene Steuerpflichtige: 1.11.2022
- Beratene Steuerpflichtige: 31.8.2023
- Für den Besteuerungszeitraum 2022 gelten folgende Abgabefristen:
- Nicht beratene Steuerpflichtige: 2.10.2023
- Beratene Steuerpflichtige: 31.7.2024
- Für den Besteuerungszeitraum 2023 gelten folgende Abgabefristen:
- Nicht beratene Steuerpflichtige: 2.9.2024
- Beratene Steuerpflichtige: 2.6.2025
- Für den Besteuerungszeitraum 2024 gelten folgende Abgabefristen:
- Nicht beratene Steuerpflichtige: 31.7.2025
- Beratene Steuerpflichtige: 30.4.2026
Fristen
Reichen Sie Ihren Antrag auf Fristverlängerung ein, bevor die reguläre Frist abläuft.