Beschreibung der Leistung
Wenn für Sie zu viel Lohnsteuer abgeführt wurde und keine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung besteht, können Sie die Veranlagung zur Einkommensteuer beim Finanzamt beantragen.
Zu viel Lohnsteuer kann zum Beispiel aus folgenden Gründen einbehalten worden sein:
- Ihr Beschäftigungsverhältnis bestand nicht das gesamte Jahr,
- Sie und Ihr Ehegatte bzw. Ihre Ehegattin/Lebenspartner bzw. Lebenspartnerin haben jeweils die Steuerklasse IV,
- Ihnen sind abzugsfähige Aufwendungen entstanden, z. B. Werbungskosten, die insgesamt höher sind als der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000,- Euro,
- für Ihr Kind kommt die Berücksichtigung des Kinderfreibetrags und des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Betracht.
Den Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer stellen Sie durch die Abgabe der Einkommensteuererklärung.
Die Steuererklärung ist grundsätzlich bei dem nach aktuellem Wohnsitz zuständigen Finanzamt abzugeben. Bei Fragen zur korrekten Abgabe der Steuererklärung im Zusammenhang mit einer An-/Ummeldung des Wohnsitzes siehe Links.