Allgemeine Informationen und Beratung durch das Finanzamt

Wenn Sie das Online-Portal „Mein ELSTER“ zu elektronischen Erstellung und Übermittlung Ihrer Steuererklärung nutzen, können Sie ebenfalls allgemeine Informationen dazu erhalten.

Beschreibung der Leistung

Sie müssen Ihre Steuererklärungen eigenständig und vollständig ausfüllen.


Das Finanzamt darf Ihnen beim Ausfüllen der Steuererklärung oder Anträgen nicht helfen. Die zuständige Stelle darf Sie nur bei allgemeinen Fragen unterstützen. Persönlich können Sie an die Informations- und Annahmestellen in den Finanzämtern wenden.


Allgemeine Fragen beispielsweise Basisauskünfte fachlicher Art sollten Sie vorrangig telefonisch an den Telefonischen HamburgService richten. Sie erreichen den Telefonischen HamburgService über die Rufnummer 115.


Für ausführlichere Unterstützung, beispielsweise beim Ausfüllen der Formulare, können Sie sich an Steuerberaterinnen und Steuerberater oder an Lohnsteuerhilfevereine wenden. Diese sind speziell dafür ausgebildet, Sie bei Ihrer Steuererklärung zu unterstützen.


Wenn Sie das Online-Portal "Mein ELSTER" nutzen, können Sie Ihre Steuererklärung elektronisch erstellen und übermitteln.


Mit "Mein ELSTER" steht Ihnen ein modernes und zuverlässiges Werkzeug zur Verfügung, mit dem Sie Ihre Steuererklärung sicher und unkompliziert erledigen können.


Nutzen Sie die Anleitungen und Hilfetexte, die Ihnen im Portal oder auf den Formularen zur Verfügung stehen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie haben Fragen bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung.

Benötigte Unterlagen

Keine


Gegebenenfalls benötigen Sie Unterlagen zur Erstellung Ihrer Steuererklärung.


Grundsätzlich müssen Sie keine Belege und separate Aufstellungen mehr einreichen.

Fristen

Für Auskünfte im Zusammenhang mit der Erstellung der Steuererklärung gibt es keine Fristen.

Für die Abgabe von Steuererklärungen gelten die gesetzlichen Fristen.

Verfahrensablauf

Sie nutzen die Anleitungen und Hilfetexte, die Ihnen im Online-Portal „Mein ELSTER“ oder auf den Formularen zur Verfügung stehen.


Sie wenden sich bei allgemeinen Fragen zu Ihrer Steuererklärung:


- Telefonisch: an den Telefonischen HamburgService über die 115


- Persönlich: an die Informations- und Annahmestellen der Finanzämter


- Schriftlich: über das ELSTER-Kontaktformular


Wenn Sie konkrete Unterstützung oder Hilfe bei Ihrer Steuererklärung benötigen, wenden Sie sich an eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer für die Beantwortung Ihrer Fragen hängt von Ihrem Anliegen und dem Einzelfall ab.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Für die Beratung zu allgemeinen Fragen ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Gegen Ihren Steuerbescheid können Sie Einspruch einlegen. Eine Rechtsbehelfsbelehrung finden Sie auf Ihrem Steuerbescheid.

Rechtsgrundlage

§ 89 Abgabenordnung (AO)

https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__89.html

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Letzte Aktualisierung: 24.01.2026