Beschreibung der Leistung
Für Einkommensteuererklärungen können Ihnen die Finanzämter regelmäßig erst ab Mitte März des jeweiligen Folgejahres Steuerbescheide erteilen.
Der Grund dafür ist Folgender:
Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen haben bis Ende Februar Zeit, um Steuerdaten wie beispielsweise die Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenbezugsmitteilungen oder die Beitragsdaten zur Altersvorsorge (Riester/Rürup) und zur Kranken- und Pflegeversicherung elektronisch an die Steuerverwaltung zu übermitteln. Die zentral übermittelten Daten müssen anschließend aufbereitet und den Finanzämtern zur Verfügung gestellt werden, damit sie bei der Bearbeitung der Steuererklärung berücksichtigt werden können.
Die elektronische Übermittlung der Daten erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorschriften.