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Einkommensteuererklärung, Beginn der Bearbeitung der Erklärungen

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Wenn Sie eine Einkommensteuererklärung für das vergangene Kalenderjahr abgeben können Ihnen die Finanzämter regelmäßig erst ab Mitte März des jeweiligen Folgejahres Steuerbescheide erteilen.
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Beschreibung der Leistung

Für Einkommensteuererklärungen können Ihnen die Finanzämter regelmäßig erst ab Mitte März des jeweiligen Folgejahres Steuerbescheide erteilen.

Der Grund dafür ist Folgender: 
Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen haben bis Ende Februar Zeit, um Steuerdaten wie beispielsweise die Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenbezugsmitteilungen oder die Beitragsdaten zur Altersvorsorge (Riester/Rürup) und zur Kranken- und Pflegeversicherung elektronisch an die Steuerverwaltung zu übermitteln. Die zentral übermittelten Daten müssen anschließend aufbereitet und den Finanzämtern zur Verfügung gestellt werden, damit sie bei der Bearbeitung der Steuererklärung berücksichtigt werden können.
Die elektronische Übermittlung der Daten erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorschriften.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Abgabe einer Einkommensteuererklärung

Benötigte Unterlagen

Die Einkommensteuererklärung sollte mittels Elektronischer Steuererklärung (Mein ELSTER) oder mit dem Papiervordruck erfolgen.

Für Einkommensteuererklärungen empfiehlt sich die elektronische Steuererklärung mit Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung), hierzu s. Links.

Zu Beachten

Neben den Informations- und Annahmestellen des zuständigen Finanzamts können auch die Informations- und Annahmestellen der übrigen Hamburger Finanzämter aufgesucht werden.

Das regional nicht zuständige Finanzamt hat allerdings keine Verfahrenseinsicht und kann deshalb keine Anfragen zum konkreten Steuerfall beantworten.

Fristen

Für Informationen zur Abgabefrist s. Links.

Verfahrensablauf

Das Finanzamt erteilt ihnen nach Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung einen Einkommensteuerbescheid. Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und kann nicht pauschal bestimmt werden.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom jeweiligen Einzelfall.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf


  • Einspruch

  • Klage vor dem Finanzgericht

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 10.09.2024