Lohnsteuer Allgemeine Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Sie sind Arbeitgeberin oder Arbeitgeber? Hier erfahren Sie, was Sie zur Abführung der Lohnsteuer wissen müssen.

Beschreibung der Leistung

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind Sie für die korrekte Anmeldung, Berechnung und Abführung der Lohnsteuer Ihrer Beschäftigten verantwortlich.

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland sind Sie verpflichtet, bei jeder Lohnzahlung Lohnsteuer einzubehalten. Das gilt für alle Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Die einbehaltene Lohnsteuer müssen Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt anmelden und dorthin abführen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Damit Sie die Lohnsteuer beim Finanzamt anmelden und abführen müssen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie sind Arbeitgeberin oder Arbeitgeber.
  • Sie beschäftigen mindestens eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer.
  • Sie zahlen Arbeitslohn (Gehalt, Lohn, Ausbildungsvergütung).
  • Die Beschäftigung ist lohnsteuerpflichtig.
  • Der Arbeitslohn wird nicht ausschließlich pauschal besteuert.
  • Sie sind beim Finanzamt als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber erfasst (Arbeitgebereigenschaft liegt vor).
  • Sie haben eine für die Lohnsteuer gültige Steuernummer.

Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, sind Sie verpflichtet, die Lohnsteuer einzubehalten, elektronisch anzumelden und fristgerecht an das Finanzamt abzuführen.

Benötigte Unterlagen

Zur Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer benötigen Sie folgende Unterlagen und Informationen:

  • Arbeitgeberdaten:
    • Steuernummer oder Betriebsnummer
    • Anschrift und Kontaktdaten des Unternehmens
  • Arbeitnehmerdaten:
    • Name, Anschrift, Geburtsdatum
    • Steuerklasse und Steuermerkmal (zum Beispiel Kinderfreibetrag, Kirchensteuer)
    • Sozialversicherungsnummer (für Meldungen an die Krankenkassen)
  • Lohn- und Gehaltsinformationen:
    • Bruttoarbeitslohn
    • Einbehaltene Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer
    • eventuelle Freibeträge oder Zusatzbeträge

Für den Zugriff auf ELStAM / Mein ELSTER benötigen Sie:

  • Registrierung bei Mein ELSTER
  • Elektronisches Zertifikat für die authentifizierte Übermittlung

Bewahren Sie folgende Unterlagen auf:

  • Lohnabrechnungen
  • Nachweise über Zahlungen und Steuerabzüge
  • Dokumente zu Freibeträgen, Bonuszahlungen oder sonstigen Besonderheiten

Zu Beachten

Die Finanzverwaltung prüft bei allen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern automatisch, ob eine Arbeitgebereigenschaft vorliegt. Diese Prüfung erfolgt maschinell.

  • Dabei sollten Sie Folgendes beachten:
    • Wird bei der automatischen Prüfung keine Arbeitgebereigenschaft erkannt, wird Ihre Anmeldung zurückgewiesen.
    • Sie erhalten dann den Hinweis:
      • „Arbeitgeber konnte nicht verifiziert werden. Bitte kontaktieren Sie Ihr zuständiges lohnsteuerliches Betriebsstättenfinanzamt.“
    • Dieser Hinweis kann auch beim Abruf der sogenannten Monatsliste erscheinen.
  • Wird Ihre Anmeldung zurückgewiesen, prüfen Sie bitte zuerst intern, ob die von Ihnen verwendete Steuernummer noch aktuell ist.
  • Wenn Ihnen das Finanzamt in der Vergangenheit eine neue Steuernummer mitgeteilt hat, müssen Sie diese verwenden.
  • Wenn Ihnen keine andere Steuernummer bekannt ist oder Sie unsicher sind, welche Steuernummer für die Lohnsteuer gilt, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges lohnsteuerliches Betriebsstättenfinanzamt.
    • Das Finanzamt klärt den Sachverhalt und teilt Ihnen entweder die richtige Steuernummer mit oder aktualisiert Ihre Arbeitgebereigenschaft.
    • Nach der Klärung müssen Sie die Lohnsteuer-Anmeldung erneut und mit den korrekten Daten übermitteln.

Fristen


  • Sie melden sich vor der ersten Lohnzahlung bei der zuständigen Stelle an.

  • Sie übermitteln die Lohnsteuer-Anmeldung an das Finanzamt. Wann und wie oft das passiert, hängt davon ab, wie hoch die Lohnsteuer im Vorjahr war:

  • bis 1.080 Euro: jährliche Lohnsteueranmeldung bis zum 10. Januar des Folgejahres,

  • zwischen 1.080 Euro und 5.000 Euro: quartalsweise Lohnsteueranmeldung mit folgenden Abgabefristen:

    • 10. Januar (Oktober bis Dezember des Vorjahres)

    • 10. April (Januar bis März)

    • 10. Juli (April bis Juni)

    • 10. Oktober (Juli bis September),



  • über 5.000 Euro: monatliche Lohnsteueranmeldung bis zum 10. des Folgemonats oder den darauf folgenden Werktag.

  • Hat Ihr Betrieb im Vorjahr nicht das ganze Jahr bestanden, wird die tatsächlich abgeführte Lohnsteuer auf einen Jahresbetrag hochgerechnet. Dieser Betrag ist dann maßgeblich für den Anmeldungszeitraum.

  • Hat Ihr Betrieb im Vorjahr noch gar nicht bestanden, ist die Lohnsteuer des ersten vollen Kalendermonats nach der Betriebseröffnung entscheidend. Auch dieser Betrag wird auf ein Jahr hochgerechnet.

  • Am Jahresende erstellen Sie die Lohnsteuerbescheinigungen und übermitteln sie an die zuständige Stelle.

    • Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten eine Kopie.



Verfahrensablauf

  • Sie melden sich elektronisch bei der zuständigen Stelle als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber an.
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Betriebsnummer und können am ELStAM-Verfahren teilnehmen (ELStAM = elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale).
  • Über ELStAM rufen Sie elektronisch die Lohnsteuerabzugsmerkmale Ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab.
  • Diese Daten wenden Sie verbindlich beim Lohnsteuerabzug an. Grundlage sind die amtlichen Lohnsteuertabellen oder ein zertifiziertes Lohnabrechnungsprogramm.
  • Bei jeder Lohn- oder Gehaltszahlung behalten Sie
    • Lohnsteuer,
    • Solidaritätszuschlag (falls anfällt),
    • Kirchensteuer (falls kirchensteuerpflichtig) und
    • Freibeträge (falls zutreffend) ein.
  • Die einbehaltene Lohnsteuer melden Sie elektronisch per Lohnsteuer-Anmeldung an und zahlen Sie an die zuständige Stelle.
  • Die übrigen einbehaltenen Beträge zahlen Sie an die jeweilige Stelle.
  • Am Jahresende übermitteln Sie elektronisch die Lohnsteuerbescheinigungen an die zuständige Stelle.
  • Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten eine Kopie. Die Daten werden für die Einkommensteuererklärung benötigt

Nur in besonderen Ausnahmefällen kann das Finanzamt auf Antrag erlauben, die Lohnsteuer-Anmeldung nicht elektronisch zu übermitteln.


Wenn Ihnen eine solche Ausnahme genehmigt wird, müssen Sie die Anmeldung auf dem amtlichen Papierformular abgeben.

Dauer

Die Registrierung bei Mein ELSTER kann bis zu 2 Wochen dauern.

Gebühren

keine

Rechtsbehelf

Einspruch

Rechtsgrundlage

§ 41a Einkommensteuergesetz (EStG)

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__41a.html



Abgabenordnung

https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/

 

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Firmenanschrift mit Straße und Hausnummer an

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Arbeitgeberanmeldung fehlgeschlagen Fehler bei der Arbeitgeberanmeldung

Letzte Aktualisierung: 12.04.2026