Hamburg.deHamburg ServiceELStAM, Arbeitgeber, Erstmalige Anmeldung

ELStAM, Arbeitgeber, Erstmalige Anmeldung

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Beschreibung der Leistung

Die Finanzverwaltung führt eine maschinelle Prüfung der Arbeitgebereigenschaft ausnahmslos bei allen Arbeitgebern durch. Dabei ist Folgendes zu beachten:

  • Anmeldungen, bei denen zum Zeitpunkt der automatisierten Prüfung keine Arbeitgebereigenschaft erkannt wird, werden mit dem Verfahrenshinweis 551005008 "Arbeitgeber konnte nicht verifiziert werden. Bitte kontaktieren Sie Ihr zuständiges lohnsteuerliches Betriebsstättenfinanzamt" zurückgewiesen. Dieser Hinweis wird auch beim Abruf der Änderungsliste (sog. Monatsliste) ausgegeben, wenn keine Arbeitgebereigenschaft festgestellt werden kann.
  • Im Fall der Zurückweisung sollte der Arbeitgeber zunächst intern die verwendete Steuernummer auf Aktualität überprüfen. Soweit ihm vom Finanzamt in der Vergangenheit eine geänderte Steuernummer mitgeteilt wurde, ist regelmäßig diese neue Steuernummer zu verwenden.
  • Liegen dem Arbeitgeber keine Kenntnisse über eine abweichende Steuernummer vor oder bestehen Unsicherheiten über die korrekte Steuernummer zur Lohnsteuer, sollte er sich an sein zuständiges lohnsteuerliches Betriebsstättenfinanzamt mit der Bitte um Klärung wenden. Das Finanzamt wird ihm entweder die anzuwendende Steuernummer mitteilen oder die Arbeitgebereigenschaft mit der vorhandenen Steuernummer aktualisieren.
  • Die fehlgeschlagene Anmeldung ist anschließend mit den korrekten Daten erneut zu übermitteln.

 

Informationen

Benötigte Unterlagen

Keine

Gebühren

Keine

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Suchwörter: Arbeitgeberanmeldung fehlgeschlagen Fehler bei der Arbeitgeberanmeldung

Letzte Aktualisierung: 02.12.2024